Hallo Zusammen,
ich habe schon einige Beiträge in diesem Forum mitgelesen aber zu meiner Frage die entsprechende Antwort nicht gefunden.
Mein Mann bekommt zum 01.02.2026 eine private Lebensversicherung ausbezahlt in die er privat eingezahlt hat .
Geplant ist zum 01.09.2026 mit Alter 62 in die Altersrente für Schwerbehinderte zu gehen.
ALG 1 läuft bis zum 19.02.2026.
Danach selbst finanziert und freiwillige KV bis Renteneintritt .
Von der betrieblichen Altersvorsorge die dieses Jahr zum 01.09.2024 beginnt werden SV Beiträge gezahlt.
Meine Frage wäre ob die Beiträge der LV trotzdem für 12 Monate angesetzt werden obwohl zum 01.09.2026 die KVdR beginnt ?
Zum genauen Zeitpunkt der Auszahlung 01.02.2026 besteht ja noch die Pflichtversicherung über ALG 1.
Bin sehr gespannt auf euere Antworten
LG
Rehlein
Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versichert is
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Hallo und willkommen im Forum
Hat er die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner erfüllt ?.
Wenn ja, dann am besten noch während der ALG-1 Zeit , vor deren Ende den Rentenantrag stellen. Nach dem Ende des ALG-1 Bezugs würde nahtlos die Pflichtversicherung als Rentenantragsteller erfolgen (nach heutigem Recht) und die Auszahlung der privaten Lebensversicherung würde keine Rolle spielen, d.h. keinen Beitrag erfordern und die Beitragsabführung für den Versorgungsbezug (Betriebsrente) würde weiterlaufen wie bisher.
Gruss
Czauderna
PS vom 18.06 - 22:42 Uhr - Das alles stimmt nicht - siehe unten
Hat er die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner erfüllt ?.
Wenn ja, dann am besten noch während der ALG-1 Zeit , vor deren Ende den Rentenantrag stellen. Nach dem Ende des ALG-1 Bezugs würde nahtlos die Pflichtversicherung als Rentenantragsteller erfolgen (nach heutigem Recht) und die Auszahlung der privaten Lebensversicherung würde keine Rolle spielen, d.h. keinen Beitrag erfordern und die Beitragsabführung für den Versorgungsbezug (Betriebsrente) würde weiterlaufen wie bisher.
Gruss
Czauderna
PS vom 18.06 - 22:42 Uhr - Das alles stimmt nicht - siehe unten
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Hallo Czauderna,
bei einer Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Rentenantragsteller gilt doch exakt die selbe gesetzliche Regelung wie
bei freiwillig Versicherte, nämlich dass vom Grundsatz her alles beitragspflichtig ist.
Bei Rentenantragstellern gibt es (im Gegensatz zu freiwilligen Versicherten) nur eine einzige Ausnahme;
nämlich, dass die Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten nicht zur Hälfte angesetzt werden.
bei einer Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Rentenantragsteller gilt doch exakt die selbe gesetzliche Regelung wie
bei freiwillig Versicherte, nämlich dass vom Grundsatz her alles beitragspflichtig ist.
Bei Rentenantragstellern gibt es (im Gegensatz zu freiwilligen Versicherten) nur eine einzige Ausnahme;
nämlich, dass die Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten nicht zur Hälfte angesetzt werden.
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Hallo,
man soll im Urlaub einfach die Finger von der Tastatur lassen - selbstverständlich hat Heinrich recht - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/239.html
und ich habe Unsinn geschrieben - sorry.
Also, meinen Beitrag oben bitte ignorieren - eigentlich könnte ich ihn löschen, aber Strafe muss sein - Asche auf mein Haupt und sorry.
Gruss
Czauderna
man soll im Urlaub einfach die Finger von der Tastatur lassen - selbstverständlich hat Heinrich recht - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/239.html
und ich habe Unsinn geschrieben - sorry.
Also, meinen Beitrag oben bitte ignorieren - eigentlich könnte ich ihn löschen, aber Strafe muss sein - Asche auf mein Haupt und sorry.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Hallo Rehlein,
bei meinen Prüfungen, ob etwas beitragspflichtig ist, fange ich zunächst einmal
mit der Prüfung der kostenlosen Familienversicherung (FAMI) an.
Daher die Frage:
Wenn es Dein Mann ist (Ehemann gehe ich von aus).
Warum kann er denn nicht ab 20.02.2024 in die FAMI bei Dir rein.
Oder
- seid ihr nicht verheiratet
- bist Du nicht gesetzlich versichert (Beamtin, pensonierte Beamtin, privat versichert)
Dies hätte auch noch Auswirkungen auf die Beitragshöhe Deines Ehemannes zur freiwilligen Versicherung
-hat dein Mann andere Einkünfte, die die FAMI ausschließen würden (der monatliche Grenzwert beträgt 505 EUR)
PS: bei der FAMI ist eine Einmalauszahlung (Kapitalisierung) einer Lebensversicherung KEIN ausschließender Tatbestand.
Grund: nur regelmäßige Einnahmen können die FAMI ausschließen; nicht jedoch eine Einmalauszahlung.
(Hinweis für alle anderen: ja ich weiß: bei einer Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis ist eine Einmalauszahlung auch ein ausschließender Tatbestand)
Rehlein: nur nochmals zur Klarheit: ich bin bisher immer noch bei der FAMI
bei meinen Prüfungen, ob etwas beitragspflichtig ist, fange ich zunächst einmal
mit der Prüfung der kostenlosen Familienversicherung (FAMI) an.
Daher die Frage:
Wenn es Dein Mann ist (Ehemann gehe ich von aus).
Warum kann er denn nicht ab 20.02.2024 in die FAMI bei Dir rein.
Oder
- seid ihr nicht verheiratet
- bist Du nicht gesetzlich versichert (Beamtin, pensonierte Beamtin, privat versichert)
Dies hätte auch noch Auswirkungen auf die Beitragshöhe Deines Ehemannes zur freiwilligen Versicherung
-hat dein Mann andere Einkünfte, die die FAMI ausschließen würden (der monatliche Grenzwert beträgt 505 EUR)
PS: bei der FAMI ist eine Einmalauszahlung (Kapitalisierung) einer Lebensversicherung KEIN ausschließender Tatbestand.
Grund: nur regelmäßige Einnahmen können die FAMI ausschließen; nicht jedoch eine Einmalauszahlung.
(Hinweis für alle anderen: ja ich weiß: bei einer Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis ist eine Einmalauszahlung auch ein ausschließender Tatbestand)
Rehlein: nur nochmals zur Klarheit: ich bin bisher immer noch bei der FAMI
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Guten Morgen zusammen,
die erste Antwort wäre mir lieber gewesen;-))
Nein , ich bin bei meinem Mann familienversichert .
Das kommt deshalb leider nicht in Betracht .
Mich würde ja nur interessieren ob trotzdem 12 Monate Beiträge auf die LV fällig sind oder nur bis zum Beginn der Rente für Schwerbehinderte.
Was dann ja nur 6 Monate wären.
VG
Rehlein
die erste Antwort wäre mir lieber gewesen;-))
Nein , ich bin bei meinem Mann familienversichert .
Das kommt deshalb leider nicht in Betracht .
Mich würde ja nur interessieren ob trotzdem 12 Monate Beiträge auf die LV fällig sind oder nur bis zum Beginn der Rente für Schwerbehinderte.
Was dann ja nur 6 Monate wären.
VG
Rehlein
Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
das ist einfach zu beantworten.
Die Zuordnung ist ab Febr 2026 plus weitere 11 Monate; also bis Jan 2027.
Da es eine private LV ist, führt diese ab Sep 2026 NICHT mehr zur Beitragspflicht.
Also besteht letztlich nur eine Beitragspflicht von 6 Monaten und dem Teilmonat Februar 2026.
Grund: die Basis, eine freiwillige Versicherung, ist ab Sep 2026 nicht mehr vorhanden.
Sollte vor dem 1.9.2026 der Rentenantrag gestellt werden, so beginnt ab Tag der Rentenantragstellung eine
Rentenantragstellermitgliedschaft. Alles zur freiwilligen Versicherung Gesagte gilt auch für die Rentenantragstellermitgliedschaft.
Sollte der Rentenantrag erst nach dem 1.9.2026 gestellt werden (wozu ich nicht raten kann), läuft die freiwillige Mitgliedschaft auch bis dahin; auch die Beitragspflicht aus der LV.
PS: ich hatte Deine Frage schon in einem anderem Forum gesehen
Die Zuordnung ist ab Febr 2026 plus weitere 11 Monate; also bis Jan 2027.
Da es eine private LV ist, führt diese ab Sep 2026 NICHT mehr zur Beitragspflicht.
Also besteht letztlich nur eine Beitragspflicht von 6 Monaten und dem Teilmonat Februar 2026.
Grund: die Basis, eine freiwillige Versicherung, ist ab Sep 2026 nicht mehr vorhanden.
Sollte vor dem 1.9.2026 der Rentenantrag gestellt werden, so beginnt ab Tag der Rentenantragstellung eine
Rentenantragstellermitgliedschaft. Alles zur freiwilligen Versicherung Gesagte gilt auch für die Rentenantragstellermitgliedschaft.
Sollte der Rentenantrag erst nach dem 1.9.2026 gestellt werden (wozu ich nicht raten kann), läuft die freiwillige Mitgliedschaft auch bis dahin; auch die Beitragspflicht aus der LV.
PS: ich hatte Deine Frage schon in einem anderem Forum gesehen

Re: Beitragsberechnung nach Auszahlung von privater Lebensversicherung wenn man danach nur 6 Monate freiwillig versicher
Hallo Heinrich ,
vielen Dank für die präzise Antwort.
Die Rente wird auf jeden Fall rechtzeitig beantragt.
Man könnte sich auch Mitte 2025 vom ALG1 abmelden und und zum 01.02 2026 wieder anmelden.
Aber das ist alles wieder mit Aufwand verbunden…
Ja , in dem anderen Forum wurde geraten in einem KK Forum nachzufragen
VG
Rehlein
vielen Dank für die präzise Antwort.
Die Rente wird auf jeden Fall rechtzeitig beantragt.
Man könnte sich auch Mitte 2025 vom ALG1 abmelden und und zum 01.02 2026 wieder anmelden.
Aber das ist alles wieder mit Aufwand verbunden…
Ja , in dem anderen Forum wurde geraten in einem KK Forum nachzufragen
VG
Rehlein
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