Bei mir steht noch ein Wechsel von der Privaten KV in die Gesetzliche an, da ich durch eine Arbeitsänderung unter die BBG (62100,-) komme. Ich bin 51 Jahre. Kann ich denn noch von der PKV in die GKV wechseln, sofern ich jetzt nach meiner anstehenden Reha eine Teil-EMR oder EMR zugesprochen bekommen würde?
Rehaantrag: ca. Januar 2024
Rehamassnahme: ab. September 2024
Geplanter Wechsel PKV->GKV zu 1.11.2024
Vielen Dank!
Wechsel von der PKV in GKV : auch in Teil-EMR/EMR noch möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel von der PKV in GKV : auch in Teil-EMR/EMR noch möglich?
im Juni hast, du noch von einem (nicht von Dir) 52jährigen gesprochen, der von der PKV in die GKV will.
Jetzt sprichst Du von Dir (51).
hu hu hui.
Czauderna hatte doch schon sehr ausführlich geantwortet, dass dies nur geht, wenn Dein Gehalt (oder das des ominösen Bekannten)
als Arbeitnehmer gesenkt wird dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird.
Jetzt sprichst Du von Dir (51).
hu hu hui.
Czauderna hatte doch schon sehr ausführlich geantwortet, dass dies nur geht, wenn Dein Gehalt (oder das des ominösen Bekannten)
als Arbeitnehmer gesenkt wird dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird.
Re: Wechsel von der PKV in GKV : auch in Teil-EMR/EMR noch möglich?
heinrich hat geschrieben:im Juni hast, du noch von einem (nicht von Dir) 52jährigen gesprochen, der von der PKV in die GKV will.
Jetzt sprichst Du von Dir (51).
hu hu hui.
Czauderna hatte doch schon sehr ausführlich geantwortet, dass dies nur geht, wenn Dein Gehalt (oder das des ominösen Bekannten)
als Arbeitnehmer gesenkt wird dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird.
Ja, sorry. Geht mir nicht so gut. Danke.
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