Hallo,
für die Verbeitragung zur GKV u Pv bei freiwillig Versicherten Rentnern zählen ja alle EInkommen, also auch Kapitaleinkünfte.
Die Einkommen werden ja wohl aus dem Steuerbescheid entnommen, da stehen die Kapitaleinkünfte, welche der Abgeltungssteuer unterliegen aber nicht drin.
Heisst das diese einkommen sind dann nicht beitragspflichtig oder wie erfährt die KK davon?
GKV Verbeitragung bei Kapitaleinkommen mit Abgeltungssteuer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: GKV Verbeitragung bei Kapitaleinkommen mit Abgeltungssteuer
Du hast es richtig erkannt.
Kapitalerträge sind beitragspflichtig.
Dies jedoch, egal wo sie stehen
Der Einkommensteuerbescheid ist nur EINE (von mehreren) Möglichkeiten des Nachweises.
Eine andere Nachweismöglichkeit (wenn z.B. in einem Einkommensteuerbescheid nichts enthalten ist-- wegen dem von Dir beschriebenen Sachverhalt)
sind die N a c h w e i s e der B a n k e n .
Du hast regelmäßig normalerweise jedes Jahr ( und natürlich zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft) Einkommensfragebogen auszufüllen.
Dort sind viele Rubriken. z. B. Rente, Vermietung/Verpachtung und eben auch die Rubrik Kapitalerträge (Zinsen).
Dort steht keineswegs, dass du diese Kapitalerträge nur angeben musst, wenn diese im Einkommensteuerbescheid stehen.
Immer schön ehrlich bleiben
Kapitalerträge sind beitragspflichtig.
Dies jedoch, egal wo sie stehen
Der Einkommensteuerbescheid ist nur EINE (von mehreren) Möglichkeiten des Nachweises.
Eine andere Nachweismöglichkeit (wenn z.B. in einem Einkommensteuerbescheid nichts enthalten ist-- wegen dem von Dir beschriebenen Sachverhalt)
sind die N a c h w e i s e der B a n k e n .
Du hast regelmäßig normalerweise jedes Jahr ( und natürlich zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft) Einkommensfragebogen auszufüllen.
Dort sind viele Rubriken. z. B. Rente, Vermietung/Verpachtung und eben auch die Rubrik Kapitalerträge (Zinsen).
Dort steht keineswegs, dass du diese Kapitalerträge nur angeben musst, wenn diese im Einkommensteuerbescheid stehen.
Immer schön ehrlich bleiben
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Re: GKV Verbeitragung bei Kapitaleinkommen mit Abgeltungssteuer
Ich bin zur Zeit noch freiwillig in der GKV versichert, habe abe rgerade geesen, dass man als Rentern tzrotzdem pflichtverscihert wird, wenn man 90% der 2. Hälfte in der GKV war, egal ob freiwillig oider pflichtverscihert.
Dadurch hat sic das Thema wohl erledigt und bei Renteneintritt, vermutlich 1.7.2025, spilen dann Kapitaleonkünfte und Mieteinnahmen keine Rolle.
Wass ist aber wenn man noch zusätzliche EInnahmen aus freiberuflicher Nebenbeschäftigung hat?
Spielte bisher wegen der Überschrieitung der BBG keine Rolle.
Wird das als pflichtversicherter Rentner in der KVdR dann doch wieder eine Rolle spielen und verbeitragt?
Dadurch hat sic das Thema wohl erledigt und bei Renteneintritt, vermutlich 1.7.2025, spilen dann Kapitaleonkünfte und Mieteinnahmen keine Rolle.
Wass ist aber wenn man noch zusätzliche EInnahmen aus freiberuflicher Nebenbeschäftigung hat?
Spielte bisher wegen der Überschrieitung der BBG keine Rolle.
Wird das als pflichtversicherter Rentner in der KVdR dann doch wieder eine Rolle spielen und verbeitragt?
Re: GKV Verbeitragung bei Kapitaleinkommen mit Abgeltungssteuer
wer in die KVdR (also in die Pflichtversicherung der Rentner; KrankenVersicherung der Rentner)
kommt (weil 9/10 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Versicherung bestand = pflicht, freiwillig oder auch familienversichert)
dann sind Kapitalerträge (auch Vermietung/Verpachtung) NICHT beitragsspflichtig.
Arbeitseinkommen (so nennt man die Einkünfte aus Selbstständigkeit im Sozialrecht) sind jedoch beitragspflichtig in der KVdR
kommt (weil 9/10 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Versicherung bestand = pflicht, freiwillig oder auch familienversichert)
dann sind Kapitalerträge (auch Vermietung/Verpachtung) NICHT beitragsspflichtig.
Arbeitseinkommen (so nennt man die Einkünfte aus Selbstständigkeit im Sozialrecht) sind jedoch beitragspflichtig in der KVdR
Re: GKV Verbeitragung bei Kapitaleinkommen mit Abgeltungssteuer
Renteneintritt ist das eine, die andere Voraussetzung dafür ist auch, dass eine Rente bezogen wird, egal wie hoch diese ist. Es muss halt ein effektiver Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen neben der 9/10 Regelung. Ich wollte das hier nur sicherheitshalber erwähnen, da der Renteneintritt bzw. der Beginn des Ruhestandes auch nicht automatisch "Rentenbezug" bedeutet. Ist aber beides erfüllt, sollte es wohl evtl. passen, so als Laie.
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