Pflichtversicherung/Besonderer Fall ! Weiss mir keinen Rat

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Jacomofive
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Pflichtversicherung/Besonderer Fall ! Weiss mir keinen Rat

Beitragvon Jacomofive » 13.02.2008, 12:41

Hallo ! Ichbin neu hier in diesem Forum und bin auch mit der Suchfinktion nicht zu einer Antwort auf meine Frage gekommen.

Meine Situation ist folgende:

Seit 15.05.2007 bin ich Mitglied bei meiner Krankenkasse (TK) und habe bis 31.12.2007 gearbeitet. Am 31.12.2007 bin betriebsbedingt gekündigt worden.

Seit dem 20.12.2007 bis einschliesslich 31.01.2007 war ich arbeitsunfähig erkrankt (ohne Unterbrechung) Seit dem 01.02.2008 bin ich wieder arbeitsfähig.

1. Frage: Für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich da Anspruch auf Krangengeld von meiner Krankenkasse, da die AU noch in der Versicherzeit endstanden ist ? Bisher haben Sie mich angeschrieben für die Bearbeitung des Krankengeldes (von sich selbst aus) und auchmeinen EX Arbeitgeber gefragt wie hoch der letzte Verdienst war.

2. Frage: Da ich somit ab dem 01.02.2008 ohne Versicherung da stehe, teilte mir meine Krankenkasse mit, das ich mich bei ihnen nunmehr Pflichtversichern muss ! §5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch V seit dem 01.04.2007

Nun meine Ausgangslage ist wie folgt. Ich beziehe keine ALG I (weil ich zuvor im Ausland war und keine dortige Versicherungspflicht erfüllt habe und die jetzigen 7 Monate zu kurz waren) oder ALG II ( weil meine Lebenspartnerin zuviel verdient und mir das ganze Hartz 4 nicht antun will, daher auch keinen Antrag stellen will)

Von was lebe ich ? Klar, von meiner Lebenspartnerin (wir sind nicht verheiratet) und Geldreserven !

So wie es aussieht werde ich ab dem 01.04.2008 wieder arbeiten (ich hatte Glück)

Wie sieht denn jetzt die Lage aus ?

Muss ich mich wirklich pflichversichern bei meiner gesetzlichen KV der TK?

Was ist den der niedrigste Satz den ich zahlen müsste ? ( grosses Schweigen derzeit bei der Kasse bei telefonischen Anfragen )...

Sobald ich wieder arbeite gehe ich auch wieder zu meiner TK in die Versicherung aber in der Zeit vom 01.02.2008 bis Arbeitsaufnahme, was passiert da und vorallem was wollen mir die da abknöpfen - GKV sind ja die teuersten !

Ich bin für jede Info von euch dankbar !

Gruss Jaco

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.02.2008, 19:49

Nun denn:

. Frage: Für die Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich da Anspruch auf Krangengeld von meiner Krankenkasse, da die AU noch in der Versicherzeit endstanden ist ? Bisher haben Sie mich angeschrieben für die Bearbeitung des Krankengeldes (von sich selbst aus) und auch meinen EX Arbeitgeber gefragt wie hoch der letzte Verdienst war.


Ja, Du hast einen Krankengeldanspruch. Grunsätzlich ist es ja so, dass der Arbeitgeber zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Die 6 Wochen braucht der Arbeitgeber hier aber nicht zu zahlen, da Du nur bis zum 31.12.2007 beschäftigt bist. Da der Krankengeldanspruch nach dem Wortlaut des Gesetzes nur während des Lohnfortzahlungszeitraumes ruht und dieser am 31.12.2007 quasi endet, erhälst Du meines Erachtens vom 01.01. - 31.01.2008 Krankengeld.


2. Frage: Da ich somit ab dem 01.02.2008 ohne Versicherung da stehe, teilte mir meine Krankenkasse mit, das ich mich bei ihnen nunmehr Pflichtversichern muss ! §5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch V seit dem 01.04.2007


Korrekt, jeder soll in Deutschland versichert sein. Da Du offensichtlich keine sog. ausreichende Absicherung im Krankheitsfall ab dem 01.02.2008 hast, bist Du kraft Gesetzes pflichtversichert. Du hast hier auch kein Wahlrecht. Es bleibt auch kraft Gesetzes die bisherige Krankenkasse hierfür zuständig.

Damit hat die Krankenkasse natürlich auch einen Beitragsanspruch. Da Du nicht verheiratet bist, wird hier das Einkommen der Lebensgefährtin nicht mitgerechnet. Daher ist davon auszugehen, dass Du den sog. Mindestsatz von ca. 130,00 Euro monatlich zahlen musst. Na ja 130,00 Euro; ich weiss nicht ob Du ne günstigere private KV finden kannst.

Wenn Du ab dem 01.04.2008 wieder sozialversicherungspflichtig malochst, dann endet diese Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du ja vorrangig über die Beschäftigung versichert bist.


Wenn Du allerdings schon zum 01.03.2008 ne sv-pflichtige Beschäftigung findest, dann geniesst Du den kostenlosen nachgehenden KV-Schutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Hier tritt dann die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht ein. Ist die Lücke grösser als 1 Monat, dann musst Du zahlen.

Jacomofive
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Beitragvon Jacomofive » 13.02.2008, 20:26

Rossi = Vielen Dank für deine ausführlichen Infos = Klasse von Dir !

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.02.2008, 23:12

Merci, dann wollen wir mal hoffen, dass es auch so laufen wird.

Es grüsst der Rossi


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