Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Hubert_kv
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Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon Hubert_kv » 22.07.2024, 17:42

Hallo zusammen,

zuerst zu meinem Status:
seit 1.Jan 2024 pflichtversicherter Rentner bei der TK,
monatliche Einnahmen aus: Rente der DRV, Betriebsrente des früheren Arbeitgebers, Kapitalleistung einer Lebensversicherung (gestreckt über 120 Monate)

Nun hat es zum 1. Juli eine Rentenanpassung über +4,57 % gegeben; zusätzlich werde ich zum 1. Juli eine Rentenerhöhung aufgrund meiner Längerbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus erhalten.
Die DRV behält die KV- und PV-Beiträge automatisch zurück. Nur bei der Krankenversicherung laufen alle meine Rentenzahlungen "übersichtlich und beitragsbewertend" zusammen. Schon jetzt sehe ich, daß die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Ein Anruf bei der KV vertröstet mich, daß im ersten Quartal 2025 eine Beitragsrückerstattung auf meinen Antrag hin erfolgen wird. Auf meine Frage, ob eine Beitragserhöhung (bspw. der Zusatzbeitrag würde sich erhöhen) auch verspätet erst aufgerechnet würde, kam die Antwort, daß dieser wegen gesetzlicher Regeln sehr zeitnah von mir zu bezahlen wäre.

Somit meine Fragen in die Runde:
(1) Ist dem wirklich so? Ich muß der KV einen Kredit geben, aber im umgekehrten Fall muß ich sofort bezahlen. Nicht nur ein Kaufmann wird hier mit spitzem Bleistift eine Ungleichbehandlung feststellen.
(2) Welche Nachweise wird die KV für das abgelaufene Jahr 2024 von mir verlangen, um die Überzahlung zu berechnen/zu erstatten?
(3) Wird dann für das Beitragsjahr 2025 der monatliche Beitrag angepaßt oder ist das eine never-ending-story?

Danke für Infos von Euch
Hubert_kv

Czauderna
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon Czauderna » 22.07.2024, 18:14

Hallo,
soweit ich es noch in Erinnerung habe, erfolgt per digitalem Datenaustausch, eine Meldung über die abgeführten Beiträge für das abgelaufene Jahr von der Rentenversicherung an die Krankenkasse, ebenso erfolgt auch eine Jahresmeldung der Zahlstellen (Versorgungsbezüge). Die Fälligkeit für freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge für den letzten Monat (12-2024) ist am 15.01.2025. Erst, wenn alle Daten vorliegen, kann die Krankenkasse Überzahlungen feststellen und Erstattungen (auf Antrag) vornehmen. Wir hatten auch schon öfters Anträge von Versicherten auf Beitragserstattung am 31.12. des Jahres bereits vorliegen, aber es war tatsächlich rein technisch nicht möglich, am ersten Arbeitstag des neuen Jahres eine abschließende Bearbeitung der Anträge vorzunehmen. Nur noch als Zusatz-Info - für Selbstzahler meldet die Krankenkasse auch die Höhe der gezahlten Beiträge an das Finanzamt und diese Meldungen müssen dort bis zum 28.2. des neuen Jahres übermittelt sein - da wird es auch nichts mit der Steuerrückerstattung bzw. Nachforderung direkt im Januar. Ich bin schon seit einigen Jahren raus aus dem aktiven Geschäft, aber mir ist nicht bekannt, dass sich das Procedere geändert hat.
Ja, das ist u.U. eine "never-endig-Story".
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon GS » 23.07.2024, 00:22

Hallo zusammen,
die bisher ca. 20 Mitleser eingeschlossen, dürften wir inklusive des TE @Hubert_kv darin übereinstimmen, dass es sich bei diesem Fall um ein Luxusproblem handelt, wenn auch eins mit jährlicher Wiederkehr.

Das tröstliche an der Sache: Im Gegensatz zu anderen hier vorgetragenen Fällen trifft es wenigstens keinen Armen. Hubert_kv, du könntest nicht einmal parieren mit
"Vorher war ichs nicht. Jetzt bin ichs."

Gruß
von GS

heinrich
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon heinrich » 23.07.2024, 18:53

hubert

mich würde dazu interessieren.

Wie hoch ist
die Bruttorente

die Betriebsrente

1/120 der kapitalisierten Bezuges

heinrich
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon heinrich » 27.07.2024, 09:58

keine Antwort ist auch ne Antwort.

Da war das Problem ja auch nicht so groß und schmerzhaft.

Wie GS schon schrieb...eben ein Luxusproblem.

GS
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon GS » 28.07.2024, 09:46

heinrich hat geschrieben:keine Antwort ist auch ne Antwort.
Vielleicht wartet er noch bis am Mittwoch. Am 31.7. gibts ja für uns "Jungrentner" (Rentenbeginn nach 2004 :wink: ) erstmals die erhöhte Rente - schreibt er ja selbst - , aber er hat seinen Bescheid von der DRV irgendwo falsch abgeheftet.r

Da war das Problem ja auch nicht so groß und schmerzhaft.
Schmerzhaft waren aber die bisherigen Antworten, denn es war noch nicht die Wunschantwort dabei.

Wie GS schon schrieb...eben ein Luxusproblem.
Muss wohl so sein. Und wenn er schon den "Kaufmann mit dem spitzen Bleistift" bemüht, wird das wohl derjenige sein, der auch den anderen kaufmännischen Grundsatz beherzigt: "Lerne klagen, ohne zu leiden".

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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon ratte1 » 28.07.2024, 11:20

[quote].. Und wenn er schon den "Kaufmann mit dem spitzen Bleistift" bemüht, wird das wohl derjenige sein, der auch den anderen kaufmännischen Grundsatz beherzigt: "Lerne klagen, ohne zu leiden".[/quote]
:D
Super, den Spruch kannte ich noch nicht.

Schönen Sonntag
ratte1

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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon Hubert_kv » 29.07.2024, 15:33

Hallo zusammen,

nach den Stimmungsmachern von GS habe ich lange überlegt, mich zurückzumelden oder einfach zu schlucken. Da mehrere hier im Forum die Gelegenheit nutzen, mich zu mahlen, stelle ich folgendes fest:
* ich gehöre nicht zu den Geld-Schnöseln, zu denen GS mich zählt;
* in einer Arbeiterfamilie aufgewachsen, haben meine Eltern mir das Gymnasium und das Studium ermöglicht;
* mit 12 begann ich in einer Gärtnerei zu 2,50 DM/Std Geld zuverdienen;
* früh gab ich Nachhilfe und während des Studiums war das Wochenende stets mit Taxifahr-Verdienst ausgefüllt;
* in den Semesterferien kein Urlaub sondern Praktika oder Geld verdient;
* im Beruf konnte ich mich mit Fleiß positionieren;
* stets waren mir die Worte meiner Mutter bewußt: 10 DM ausgeben und 10 DM verdienen ist ein großer Unterschied;

* meine rechnende Lebensweise habe ich (meine Familie) beibehalten, daher meine oben formulierten Sachfragen;
* ich hoffte auf klärende Antworten aus einem vorbehaltlosen Forum.

Von meiner Seite aus ist meine Anfrage durch Czauderna geklärt worden, die restlichen Beiträge bringen keinen Sachinhalt;
GS würde wohl schreiben: Aktendeckel/Klappe zu und vergiß es.

Danke für das lehrreiche Einsortieren
Hubert_kv

GS
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Re: Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren

Beitragvon GS » 29.07.2024, 21:36

Hallo @Hubert_kv,

schön, dass Du Dich nochmals gemeldet hast, auch wenn es nicht nur Blumen waren, die Du bei der Gelegenheit überbracht hast.
Das gibt mir die Gelegenheit, einige Dinge etwas zu versachlichen - ich hoffe, Du schaust auch nochmal hier rein.
Hubert_kv hat geschrieben:
ich gehöre nicht zu den Geld-Schnöseln, zu denen GS mich zählt;
Wenn das so bei Dir angekommen ist: Sorry. Bekannt war und ist bisher nur, dass Du mit einen beitragspflichtigen Alterseinkünften durch die Rentenerhöhung zum 1.7.24 die Beitragsbemessungsgrenze von immerhin 5.175 € mtl. überschreitest. Und damit - das dürfte Konsens sein - zählst Du nicht zu den Armen. Wodurch man natürlich noch lange kein Geld-Schnösel ist. Dazu zähle ich eher die, die soviel oder noch viel mehr haben und damit protzen, ohne sich dafür 40, 45 oder noch mehr Jahre krummgelegt zu haben.
Und nein, auch GS steht nicht als Akronym für Geld-Schnösel.
* in einer Arbeiterfamilie aufgewachsen, haben meine Eltern mir das Gymnasium und das Studium ermöglicht;
Passt so auch bei mir und meinen Geschwistern.
* mit 12 begann ich in einer Gärtnerei zu 2,50 DM/Std Geld zuverdienen;
Passt fast, ersetze nur "12 / Gärtnerei /2,50" durch "15 / Dachdeckerei / 4,00"
* früh gab ich Nachhilfe und während des Studiums war das Wochenende stets mit Taxifahr-Verdienst ausgefüllt;
Nachhilfe gegeben als Schüler und als Student, keine Taxifahrten, aber durch Spätkellnerei mit dafür gesorgt, dass ihr Taxifahrer nachts reichlich zu tun hattet :wink:
* in den Semesterferien kein Urlaub sondern Praktika oder Geld verdient;
doch, drei Camping-Urlaube mit Kumpeln bzw. mit Freundin mussten schon sein und waren zuvor auch erarbeitet (siehe oben)
* im Beruf konnte ich mich mit Fleiß positionieren;
Da hattest Du wohl noch mehr und/oder länger geschwitzt als ich, denn ich käme mit meinen in der GKV dem Grunde nach beitragspflichtigen Einnahmen nicht an die BBG ran, sondern hätte noch gut 500 € monatlich Luft nach oben. Irgendetwas muss ich wohl falsch gemacht haben, komme aber zurecht.
* stets waren mir die Worte meiner Mutter bewußt: 10 DM ausgeben und 10 DM verdienen ist ein großer Unterschied;
So seltsam das erscheinen mag, aber das erinnerte mich an John D. Rockefeller (1839-1937): "Man wird nicht reich durch 'viel verdienen', sondern durch 'wenig ausgeben!'". Bei ihm hats jedenfalls geklappt. Und nein, der war zwar "stinkreich", aber eben auch kein typischer Geld-Schnösel.
* meine rechnende Lebensweise habe ich (meine Familie) beibehalten, daher meine oben formulierten Sachfragen;
Da scheiden sich eben die Geister. Mein spontaner Gedanke war dabei eben der, dass sich jemand Stress macht wegen eines doch überschaubaren Betrages, den er zwar vorlegen muss, aber doch später - gut, die Kassen könnten sich da ein flotteres Verfahren einfallen lassen - zurückfließt, ähnlich wie bei der Steuer, wo derjenige in Steuerklasse 1 in derselben Klemme steckt, auch ohne dass er dafür die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten muss.
Die Kassen haben wohl andere Sorgen, und ihre Oberen werden es hier auch nicht so eilig haben. Warum? Sie sagen sich wohl "Es trifft ja immerhin keine Armen".
* ich hoffte auf klärende Antworten aus einem vorbehaltlosen Forum.
Dafür hat immerhin unser bewährter Mod @Czauderna gesorgt. Schön, dass Du Dich nochmal gemeldet hast, um ihm zu danken. Ohne ihn und sein Engagement könnten die Forenpäpste den Laden dicht machen.

Von meiner Seite aus ist meine Anfrage durch Czauderna geklärt worden, die restlichen Beiträge bringen keinen Sachinhalt;
GS würde wohl schreiben: Aktendeckel/Klappe zu und vergiß es.
Du siehst: Irren ist menschlich - ging mir zuletzt ja auch so.

Zum Schluss noch eine Bitte: @heinrich hatte Dich nach Zahlen gefragt. Sei so gut und antworte ihm, ggf. auch noch, in welcher Krankenkasse Du steckst. Dann wird er - vermute ich mal - Dir und den mitlesenden Foristen Deinen Fall so sezieren, dass jeder, sogar ich, ihn besser verstehen kann.

Gruß
von GS


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