Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

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HerrP
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Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 04.08.2024, 11:46

Hallo zusammen,

ich bin 45 Jahre alt und werde bei einem Jobwechsel einen Monat "Pause" machen und wahrscheinlich arbeitslos werden. Ich werde von mir aus kündigen.

Spielt das eine Rolle beim Wechsel von der PKV zur GKV ob man selbst kündigt oder gekündigt wird?

Was sollte man berücksichtigen? Am ersten Arbeitslosentag auf dem Arbeitsamt melden oder? Man ist ja dann "gesperrt", bekommt man dann gar keine Leistungen oder gekürzte Leistungen?
PKV muss ja dann, idealerweise gleich auch am ersten Tag gekündigt werden oder?

Da das Gehalt 6-stellig ist wird es nicht ausreichen für z.B. 3 Monate "weniger" zu verdienen um so zu wechseln oder? Wie lange muss man denn unter die 69.000 EUR Jahresgehalt?

Danke für eure Hilfe.

heinrich
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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon heinrich » 04.08.2024, 12:05

bist Du verheiratet ?

Falls ja, wie ist Ehepartner versichert: gesetzlich oder privat.

Falls gesetzlich: hast Du in der Zeit der Arbeitslosigkeit, wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, noch andere
Einnahmen wie Vermietung/Verpachtung ?
Bekommst Du eine Abfindung ?

Vorab zur Beruhigung: für einen Wechsel von PKV zu GKV ist es egal, warum das alte Arbeitsverhältnis beendet wurde

HerrP
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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 04.08.2024, 12:11

ja, verheiratet mit 2 Kindern. Ehepartner ist schon immer gesetzlich versichert.

wir vermieten eine Wohnung, also ja, es gibt Mieteinnahmen
Sonst nur Zinsen für Geldanlagen und ETFs

Keine Abfindung, ich kündige selbst

Czauderna
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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 04.08.2024, 12:59

Hallo und willkommen im Forum

Was sollte man berücksichtigen? Am ersten Arbeitslosentag auf dem Arbeitsamt melden oder? Man ist ja dann "gesperrt", bekommt man dann gar keine Leistungen oder gekürzte Leistungen?
PKV muss ja dann, idealerweise gleich auch am ersten Tag gekündigt werden oder?



Es gibt zwei Möglichkeiten für dich sofort, also nach dem Ende deiner Tätigkeit von der PKV in die GKV zu wechseln.
Die erste ist natürlich die Familienversicherung, aber die kommt nur zustande, wenn die für die Familienversicherung geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, d.h. konkret, wie hoch sind die sonstigen Einnahmen (Kapitalerträge und Mieteinnahmen, welche dir aufgrund des aktuellen Einkommensteuerbescheides angerechnet werden können ?.
Die zweite Möglichkeit wäre meines Erachtens der Weg über das Arbeitsamt. Nach meiner Erinnerung war es früher so, dass bei Sperrfristen, das Arbeitsamt ab dem 29. Tag der Arbeitslosigkeit eine Anmeldung bei der GKV-Kasse gemacht hat und die Krankenversicherung als Pflichtversicherung ab diesem Tag erfolgte. Dies wurde dann irgendwann mal aufgehoben und die Meldung über das Arbeitsamt wurde ab dem 1. Tag vom Arbeitsamt gemacht trotz Sperrzeit. Wenn dem so ist, dann möglichst noch vor Ende der Beschäftigung Meldung beim Arbeitsamt vornehmen, Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und Wunsch-GKV-Kasse angeben.
Natürlich gilt für beide Möglichkeiten, vorher bei Arbeitsamt und auch bei GKV-Kasse sich beraten zu lassen, ob das so funktioniert.
Wenn nicht, dann bleibt für den einen Monat die PKV zuständig und bei der neuen Beschäftigung geht es um die Frage, ob Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht und das entscheidet in erster Linie der neue Arbeitgeber aufgrund der Vorgaben des Arbeitsvertrags /Arbeitsentgeltes
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 04.08.2024, 13:36

Danke für die Antworten.

Familienversicherung
Ich denke in dem Fall wird das über die Familienversicherung nicht funktionieren. Ehepartner verdient (Jahreswerte) ca. 20k, Mieteinnahmen 11k, Kapitalerträge 5k im Jahr. Oder was meinst du?
(habe online gelesen dass die Einkünfte nicht über 505 EUR monatlich sein dürfen)

Pflichtversicherung über Arbeitsamt
Das wäre eben interessant ob das Arbeitsamt das gleich durchführt und gleich am Anfang eine Anmeldung bei der GKV/Pflichtversicherung durchführt. Wäre super wenn da jemand Erfahrungen hat und das beantworten kann.
Und ja, Meldung beim Arbeitsamt idealerweise z.B. 2 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses würde ich mir vorstellen.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 04.08.2024, 13:51

Hallo,
es geht um deine eigenen Einnahmen (gemeinsame Veranlagung), mit denen du die Grenze für die Familienversicherung nicht überschreiten darfst, d.h. 16.000 € für Kapitalerträge und Mieteinnahmen, davon 50% für dich = 8000,00 €:12 = 667,00€ - da wäre zu viel und die Familienversicherung würde nicht gehen.

Wegen der Sperrzeit-KV - hier ein Link -https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/wenn-sie-arbeitslos-sind/wie-bin-ich-waehrend-einer-sperrzeit-versichert-2005728
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 04.08.2024, 14:03

Ich habe auch das hierzu gefunden:
(vom 08.02.2023)

https://www.finanztip.de/pkv/pkv-arbeitslosigkeit/

Zitate:
Beziehst Du Ar­beits­lo­sen­geld I (ALG I) oder erhältst Du es nur wegen einer Sperrzeit nicht, wirst Du automatisch gesetzlich krankenversichert. Auch wenn Du vorher privatversichert warst.

Eine Ausnahme gilt für Privatversicherte ab 55 Jahren. Sie müssen auch als Arbeitslose in der Regel in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben.

Auf Wunsch privat versichert bleiben kann, wer fünf Jahre vor seiner Arbeitslosigkeit bereits privat krankenversichert war. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zuschuss zu den Beiträgen.

Bist Du während der Arbeitslosigkeit zu einer gesetzlichen Kasse gewechselt, kannst Du auch im neuen Job gesetzlich versichert bleiben. Es ist dann egal, ob und wie lange Du zuvor gesetzlich versichert warst.
-------------------------------------

Laut meinem Arbeitsvertrag kann ich auch zum 15. eines Monats kündigen. Verkompliziert sich das Ganze beim Arbeitsamt und alter sowie neuer Krankenversicherung? Ich habe die Vermutung eher ja :roll:
Oder seht ihr das kein Problem? (Beitrage laufen ja immer in Kalendermonaten)

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 04.08.2024, 14:12

Hallo,
also, die alte Krankenversicherung (PKV) hat direkt damit nichts zu tun. Der musst du nur die Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Krankenkasse (GKV) vorlegen und die Kündigung bei der PKV vornehmen.
Das Arbeitsamt richtet sich nach dem tatsächlichen Ende deiner Beschäftigung und ggf. nach deinem Antrag auf Arbeitslosengeld, deshalb der Hinweis auf rechtzeitige Meldung und die neue Krankenkasse nach der Meldung durch das Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 04.08.2024, 14:27

Herzlichen Dank für die Infos am Sonntag :D

Ich werde, sobald das bei mir spruchreif sein sollte, noch mit meiner alten/letzten GKV (die ich vor dem Wechsel zur PKV hatte) sprechen/Termin vereinbaren um ggf. Details zu klären.

jetzt habe ich eine Entscheidungsbasis was einen PKV => GKV Wechsel in Verbindung mit einem Arbeitgeberwechsel angeht

Einen schönen Sonntag euch noch und vielleicht ja bis bald :)

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Racer76 » 04.08.2024, 19:49

Man geht von keiner kurzen Dauer der Unterschreitung der JAEG bei > 3 Monaten aus. Also ab dem 4. Teilzeitmonat wärst du in der vorausschauenden Betrachtung wieder versicherungspflichtig.
Machst du Elternteilzeit, würdest du sofort versicherungspflichtig werden, da würde theoretisch ein Monat reichen.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Racer76 » 04.08.2024, 19:55

Aber Achtung: wenn du in die GKV wechselst und nicht die 9/10 Regelung erfüllst, kommst du in der Rente nicht in die KVdR. D.h. du bezahlst auf Miet- und Kapitaleinkünfte GKV Beträge (auf Betriebsrenten sowieso). Das kann je nach Einkommen teurer werden als die PKV.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 05.08.2024, 11:30

Danke für den Hinweis, habe mich hier jetzt auch noch mal informiert. Auch, das war mir komplett neu :-)

Hier ein hilfreiches Video zur KVdR:
https://youtu.be/Trshpipft2Y?si=eALRjGvXjfH9qGR9

Außerdem hier ein guter Rechner dazu:
https://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/KVdR/

Aufgrund meiner Kinder, die angerechnet werden, sieht es für mich gut aus, sonst würde ich die KVdR verfehlen.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Racer76 » 05.08.2024, 21:30

Stellt sich noch die Frage, über welchen Weg der Wechsel realisiert wird.

Noch ein Gedanke: PKVen bieten bei Eintritt der Versicherungspflicht u.U. an, die Voll-PKV Verträge auf Zusatzverträge umzustellen. Die großen Vorteile sind, dass man keine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss und anteilig die Altersrückstellungen erhalten bleiben. Ich persönlich würde auf jeden Fall Zähne und Krankenhaus abdecken. Bei den Kindern je nach Alter auch die Kieferorthopädie.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon HerrP » 05.08.2024, 22:12

Wechsel wird, wie oben angedeutet, über einen Arbeitsfreien Monat und Meldung beim Arbeitsamt gemacht.

Ja habe vor in der GKV dann eine Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung für alle Wechsler abzuschließen (sprich die Kinder mit mir).
Kieferorthopäde / Zahnspange ist bei einem Kind bis Jahresende noch am laufen, beim anderen schon erledigt.

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Re: Wechsel PKV zu GKV via Arbeitslosigkeit

Beitragvon Racer76 » 06.08.2024, 17:19

Dann viel Erfolg!


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