Nachzahlung Krankenkassen

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krankenkassennutzer
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Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon krankenkassennutzer » 12.08.2024, 20:33

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage, ich hatte mich am 28.01.2024 arbeitssuchend gemeldet
und am 28.02.2024 arbeitslos,
da ich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden bin.

Weil 3 Formulare gefehlt hatten und zwar

die " Stellungnahme zur verspäteten Arbeitsuchendmeldung "
der " Antrag auf Arbeitslosengeld"
und das " Kündigungsschreiben"

wurde mir das Arbeitslosengeld erst ab dem 09.05.2024 ausgezahlt.


Dass heißt ich war ohne meine Kenntnis vom 01.03.2024 bis zum 09.05.2024 nicht Krankenversichert.


Nun fordert meine Krankenkasse 2291,24€ von mir ( siehe Anhang ).
https://ibb.co/Cs5cWrZ
https://ibb.co/HPZmcrq

Wenn ich richtig sehe, wurde der Beitrag doppelt berechnet. Eigentlich zahle ich etwa nur um die 300€ monatlich, wie kommen die da auf eine Summe von 2291,24 €. Können Sie mir da vielleicht weiter helfen ?


Danke im vorraus.

Suphi
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Re: Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon Suphi » 12.08.2024, 22:23

Dein alter Arbeitgeber sollte dich eingenlich bei der GKV abmelden und das Arbeitsamt anmelden.
Vielleicht liegt das Problem hier ? Was sagt den die Krankenkasse dazu ?

grüße

suphi

heinrich
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Re: Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon heinrich » 13.08.2024, 06:29

die KK hat nach dem Höchstbeitrag berechnet.
Das macht sie , wenn sie keine Einkommensangabe erhält.

Dann muss sie so berechnen, als ob Du in dieser Zeit ein Einkommen von monatlich 5175 EUR hast.

Was muss du tun, aber zz (ziemlich zügig).

Setze Dich mit der KK in Verbindung.

Fülle für die Lücke den Einkommensfragebogen aus.

Dann wird man Dir den Mindestbeitrag berechnen = ca 230 EUR im Monat

krankenkassennutzer
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Re: Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon krankenkassennutzer » 13.08.2024, 15:24

heinrich hat geschrieben:die KK hat nach dem Höchstbeitrag berechnet.
Das macht sie , wenn sie keine Einkommensangabe erhält.

Dann muss sie so berechnen, als ob Du in dieser Zeit ein Einkommen von monatlich 5175 EUR hast.

Was muss du tun, aber zz (ziemlich zügig).

Setze Dich mit der KK in Verbindung.

Fülle für die Lücke den Einkommensfragebogen aus.

Dann wird man Dir den Mindestbeitrag berechnen = ca 230 EUR im Monat

einen Einkommensfragebogen, habe ich garnicht erhalten, muss ich den dann anfordern?
In den 3 Monaten habe ich eig. nichts verdient

Czauderna
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Re: Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon Czauderna » 13.08.2024, 16:09

Hallo und willkommen im Forum
Wenn ich es richtig gelesen habe, warst du am 28.02.2024 beim Arbeitsamt, hast aber keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, denn es lag diese Situation vor.
Weil 3 Formulare gefehlt hatten und zwar
die " Stellungnahme zur verspäteten Arbeitsuchendmeldung "
der " Antrag auf Arbeitslosengeld"
und das " Kündigungsschreiben" wurde mir das Arbeitslosengeld erst ab dem 09.05.2024 ausgezahlt.

d.h. erst am 09.05.2024 wurde erst der Antrag wirklich gestellt ?
Demnach haben wir folgende Situation
Die Krankenkasse hat von deinem Arbeitgeber die Abmeldung zum 29.02.2024 erhalten. Normal wäre, wenn sich die Krankenkasse direkt nach Erhalt der Abmeldung an dich gewandt hätte, um dein Versicherungsverhältnis ab dem 01.03.2024 zu klären - so sollte es jedenfalls sein. Wenn du keine Erklärung abgibst, z.B. dass du Arbeitslosengeld beantragt hast und wann das war, oder dass du anderweitig krankenversichert bist oder ggf. auch familienversichert bist, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung (OAV), d.h. du bist auf jeden Fall ab dem 01.03.2024 weiter krankenversichert - was die Höhe des Beitrages angeht, da hat dir Heinrich ja schon alles geschrieben. Mindestbeitrag heißt, auch wenn man kein Einkommen oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, so muss man trotzdem diesen Mindestbeitrag zahlen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Nachzahlung Krankenkassen

Beitragvon heinrich » 13.08.2024, 17:48

ja, den Einkommensfragebogen bitte anfordern.

Ruf am besten dort an.

Sag denen doch mal (freundlich natürlich), warum sie Dir denn keinen Einkommensfragebogen geschickt hatten.
Das wäre der Normalfall. Man gibt doch jemand die Chance, dass er gerade nicht in den Höchstbeitrag kommt.

Da würde mich sehr interessieren, was die BKK darauf sagt.
Könntest Du mir das mal hier schreiben.


Ich mach jede Wette: die BKK sagt Dir: das haben wir einmal oder gar zweimal bereits geschickt.
und weil keine Antwort von Ihnen kam, mussten wir den Höchstbeitrag festsetzen.


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