Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also, die alte Krankenversicherung (PKV) hat direkt damit nichts zu tun. Der musst du nur die Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Krankenkasse (GKV) vorlegen und die Kündigung bei der PKV vornehmen.
Gruss
Czauderna
Ich habe mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet (ab dem 01.11.2024)
Wann muss/kann/sollte ich die PKV kündigen/informieren? Erst kurz davor oder erst wenn man Arbeitslos ist oder jetzt bald schon?