Hallo Zusammen,
Ich bin mein Leben lang über meine Eltern privat versichert, aktuell in einem Hochschultarif. Ich werde jedoch bald mein Studium beenden und dann läuft dieser Vertrag aus. Ich möchte nun ins Referendariat (Lehramt) gehen und mich weiterhin privat versichern. Ich hatte jedoch eine Vorerkrankung, die vermutlich bei einer erneuten Gesundheitsprüfung Probleme machen könnte. Kann ich also bei einer Gesundheitsprüfung von meiner aktuellen PKV abgelehnt/gekündigt werden, weil ja der Hochschultarif (über meine Eltern) ausläuft und muss dann in die GKV? Darf ich bei einer erneuten Gesundheitsprüfung schlechter gestellt werden als im Hochschultarif, weil der Vertrag ja eh ausläuft? Oder gibt es Möglichkeiten einer erneuten Gesundheitsprüfung zu entgehen?
Danke!!
Neue Gesundheitsprüfung bei Wechsel von Hochschultarif in Anwärtertarif (Lehramt)?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Neue Gesundheitsprüfung bei Wechsel von Hochschultarif in Anwärtertarif (Lehramt)?
Hallo Tibon912,
sofern der Referendartarif keine Mehrleistungen gegenüber dem Hochschultarif enthält, sollte die Versicherung für den Tarifwechsel keine Gesundheitsprüfung verlangen können.
Falls der neue Tarif doch Mehrleistungen enthalten und die Versicherung dafür einen Risikozuschlag o.ä. verlangen sollte, kannst Du das in der Regel vermeiden, indem Du auf die Mehrleistungen einfach verzichtest.
Für den Wechsel des Versicherungsnehmers fällt keine neue Gesundheitsprüfung an, denn die versicherte Person ist ja dieselbe.
Viel Erfolg!
sofern der Referendartarif keine Mehrleistungen gegenüber dem Hochschultarif enthält, sollte die Versicherung für den Tarifwechsel keine Gesundheitsprüfung verlangen können.
Falls der neue Tarif doch Mehrleistungen enthalten und die Versicherung dafür einen Risikozuschlag o.ä. verlangen sollte, kannst Du das in der Regel vermeiden, indem Du auf die Mehrleistungen einfach verzichtest.
Für den Wechsel des Versicherungsnehmers fällt keine neue Gesundheitsprüfung an, denn die versicherte Person ist ja dieselbe.
Viel Erfolg!
Re: Neue Gesundheitsprüfung bei Wechsel von Hochschultarif in Anwärtertarif (Lehramt)?
Hallo Tibon912,
was lässt sich denn unter "Hochschultarif" verstehen? Handelt es sich eventuell um die Ausbildungsversion eines PKV-Narmaltarifes, also mit den gleichen Leistungen, aber noch ohne Alterungsrückstellung? Wenn ja, dann wird es mit einiger Wahrescheinlichkeit auch einen Referendartarif geben, in den Du ohne neue Gesundheitsfragen uind weiterhin ohne Alterungsrückstellung wechseln kannst.
Aus dem Du dann später, wiederum ohne Gesundheitsprüfung, in einen leistungsgleichen PKV-Tarif mit Alterungsrückstellung wechseln kannst.
Sollten sie Dich aber zum Beginn des Studiums - das kann ja noch nicht so lange her sein - in den eigentlich aus der Zeit gefallenen PSKV-Tarif (Private Studentische Krankenversicherung) gesteckt haben, was ich nicht hoffe, sähe es dann eventuell anders aus.
Dieser PSKV-Tarif hat(te) etliche Leistungsschikanen gegenüber "PKV normal", so dass die betreffenden Anbieter eigens Merkblätter für die behandelnden Ärzte und Zahnärzte vorhalten mussten, damit diese den PSKV-versicherten Studis abrechnungstechnisch doch bitteschön nicht über Gebühr auf den Zahn fühlen mögen.
Das scheint nicht immer von Erfolg gekrönt gewesen zu sein, denn der PSKV-Tarif ist nicht zuletzt die Ursache, dass entsprechend versicherte Studis ihre teils negativen Erfahrungen auf die PKV-Leistungen generell übertragen haben.
Gruß
von GS
was lässt sich denn unter "Hochschultarif" verstehen? Handelt es sich eventuell um die Ausbildungsversion eines PKV-Narmaltarifes, also mit den gleichen Leistungen, aber noch ohne Alterungsrückstellung? Wenn ja, dann wird es mit einiger Wahrescheinlichkeit auch einen Referendartarif geben, in den Du ohne neue Gesundheitsfragen uind weiterhin ohne Alterungsrückstellung wechseln kannst.
Aus dem Du dann später, wiederum ohne Gesundheitsprüfung, in einen leistungsgleichen PKV-Tarif mit Alterungsrückstellung wechseln kannst.
Sollten sie Dich aber zum Beginn des Studiums - das kann ja noch nicht so lange her sein - in den eigentlich aus der Zeit gefallenen PSKV-Tarif (Private Studentische Krankenversicherung) gesteckt haben, was ich nicht hoffe, sähe es dann eventuell anders aus.
Dieser PSKV-Tarif hat(te) etliche Leistungsschikanen gegenüber "PKV normal", so dass die betreffenden Anbieter eigens Merkblätter für die behandelnden Ärzte und Zahnärzte vorhalten mussten, damit diese den PSKV-versicherten Studis abrechnungstechnisch doch bitteschön nicht über Gebühr auf den Zahn fühlen mögen.
Das scheint nicht immer von Erfolg gekrönt gewesen zu sein, denn der PSKV-Tarif ist nicht zuletzt die Ursache, dass entsprechend versicherte Studis ihre teils negativen Erfahrungen auf die PKV-Leistungen generell übertragen haben.
Gruß
von GS
Re: Neue Gesundheitsprüfung bei Wechsel von Hochschultarif in Anwärtertarif (Lehramt)?
Wie Carlo und GS auch ausgeführt hat, nochmals nur zur Klarstellung: Die Gesundheitsprüfungen beziehen sich auch nur auf die Mehrleistungen und auch nur auf diese Mehrleistungen fiele ein etwaiger Risikozuschlag an. Beispielhaft ausgedrückt der bisherige Vertrag hatte 2 Implantate, der neue Vertrag leistet 3 Implantate. Die Mehrleistung ist also hier beispielhaft das weitere "+1 Implantat" im Vergleich zum bisherigen Vertrag.
Das Risiko muss, meiner Auffassung nach, im übrigen schon zusammenpassend zum Risikozuschlag der jeweiligen Mehrleistung sein. Vereinfacht beispielhaft ausgedrückt, das Risiko ist ein Nierenschaden, das kann man dann halt nicht auf die Mehrleistung für Implantate aufrechnen. Die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Nierenschadens ist ja durch den bisherigen Versicherungsvertrag "bereits zu 100% abgedeckt" und stellt daher keine Mehrleistung dar.
Daher sind hier meines Erachtens nach die Mehrleistungen (je nach Versicherer!) gegebenenfalls "bezahlbarer" als wenn man mit einer Vorerkrankung einen komplett neuen PKV-Vertrag auffährt, man kann aber ja auch den Risikozuschlag für die Mehrleistungen durch Leistungsausschluss abwenden. Letzteres würde ich persönlich höchstens nur für Homöopathie und ggf. "Chefarzt" empfehlen ansonsten nicht pauschal - bzw. kommt konkret darauf an wie dieser ausgestaltet ist.
Das Risiko muss, meiner Auffassung nach, im übrigen schon zusammenpassend zum Risikozuschlag der jeweiligen Mehrleistung sein. Vereinfacht beispielhaft ausgedrückt, das Risiko ist ein Nierenschaden, das kann man dann halt nicht auf die Mehrleistung für Implantate aufrechnen. Die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Nierenschadens ist ja durch den bisherigen Versicherungsvertrag "bereits zu 100% abgedeckt" und stellt daher keine Mehrleistung dar.
Daher sind hier meines Erachtens nach die Mehrleistungen (je nach Versicherer!) gegebenenfalls "bezahlbarer" als wenn man mit einer Vorerkrankung einen komplett neuen PKV-Vertrag auffährt, man kann aber ja auch den Risikozuschlag für die Mehrleistungen durch Leistungsausschluss abwenden. Letzteres würde ich persönlich höchstens nur für Homöopathie und ggf. "Chefarzt" empfehlen ansonsten nicht pauschal - bzw. kommt konkret darauf an wie dieser ausgestaltet ist.
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