Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Sind meine Gedanken korrekt?
Vor der Ausreise aus Deutschland war ich zuletzt bei der GKV, freiwillig gesetzlich versichert.
Meine Frau war bei der selben GKV, pflichtversichert.
Jetzt komme ich nach Deutschland zurück.
Meine Frau, die mit mir ausgereist ist, kommt auch mit mir zurück. Sie bekommt keine Rente und ist deshalb in der Pflichtversicherung beitragsfrei.
Ich als Ehemann mit einer zweistelligen Altersrente, wie gesagt, die letzten Jahre vor dem Verlassen Deutschlands freiwillig gesetzlich krankenversichert, komme über die Familienversicherung mit rein in die Krankenversicherung.
Ist das soweit richtig?
Vor der Ausreise aus Deutschland war ich zuletzt bei der GKV, freiwillig gesetzlich versichert.
Meine Frau war bei der selben GKV, pflichtversichert.
Jetzt komme ich nach Deutschland zurück.
Meine Frau, die mit mir ausgereist ist, kommt auch mit mir zurück. Sie bekommt keine Rente und ist deshalb in der Pflichtversicherung beitragsfrei.
Ich als Ehemann mit einer zweistelligen Altersrente, wie gesagt, die letzten Jahre vor dem Verlassen Deutschlands freiwillig gesetzlich krankenversichert, komme über die Familienversicherung mit rein in die Krankenversicherung.
Ist das soweit richtig?
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Hallo,
theoretisch ginge das, praktisch muss es erst überprüft werden.
Fest steht, wenn beide zuletzt Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse waren, dann ist auch die GKV bei der Einreise auch wieder zuständig, wenn der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist (z.B. Urlaub).
Du schreibst, dass deine Ehefrau zuletzt als Pflichtversicherte (Arbeitnehmerin ?) selbst Mitglied der GKV-Kasse war. Sie ist mit Wiedereinreise nicht pflichtversichert, sondern es besteht eine Pflicht zur Versicherung, entweder als freiwillige Versicherte oder über die Familienversicherung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, verfügt deine Ehefrau über keine eigenen Einnahmen ?.
Womit wir bei dir wären - du schreibst, dass du vorher bei der Kasse freiwillig versichert warst. Welchen Status hattest du seinerzeit -
freiwillig versicherter Arbeitnehmer, Selbständiger oder Privatier ?.
Zweistellige Rentenhöhe, also zwischen 10,00 € und 99,99 € - stimmt das wirklich oder hast du dich da vertan?
Wie auch immer - wenn ihr Beide kein Einkommen habt, dann könnte es durchaus so sein, dass einer von euch Mitglied wird und der/die Andere in die Familienversicherung geht. Die Kasse wird natürlich wissen wollen in diesem Fall, wovon Ihr Euren Lebensunterhalt bestreiten werdet
theoretisch ginge das, praktisch muss es erst überprüft werden.
Fest steht, wenn beide zuletzt Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse waren, dann ist auch die GKV bei der Einreise auch wieder zuständig, wenn der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist (z.B. Urlaub).
Du schreibst, dass deine Ehefrau zuletzt als Pflichtversicherte (Arbeitnehmerin ?) selbst Mitglied der GKV-Kasse war. Sie ist mit Wiedereinreise nicht pflichtversichert, sondern es besteht eine Pflicht zur Versicherung, entweder als freiwillige Versicherte oder über die Familienversicherung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, verfügt deine Ehefrau über keine eigenen Einnahmen ?.
Womit wir bei dir wären - du schreibst, dass du vorher bei der Kasse freiwillig versichert warst. Welchen Status hattest du seinerzeit -
freiwillig versicherter Arbeitnehmer, Selbständiger oder Privatier ?.
Zweistellige Rentenhöhe, also zwischen 10,00 € und 99,99 € - stimmt das wirklich oder hast du dich da vertan?
Wie auch immer - wenn ihr Beide kein Einkommen habt, dann könnte es durchaus so sein, dass einer von euch Mitglied wird und der/die Andere in die Familienversicherung geht. Die Kasse wird natürlich wissen wollen in diesem Fall, wovon Ihr Euren Lebensunterhalt bestreiten werdet
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Danke für deine Ausführungen, ich schreibe dir morgen was dazu, hier ist es schon spät.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Hallo Isegrim,
auch wenn es vielleicht anders klingt, im Folgenden steckt kein Widerspruch zu Czaudernas korrekten Aussagen:
Also, einer von Euch, hier Deine Frau, selbst beitragsfrei versichert, weil ja kein Einkommen, der andere, also Du selbst, über sie familienversichert, weil Deine Rente ja nur zweistellig ist? Im Ergebnis also 2 x beitragsfrei - das wird nicht funktionieren.
Auch wenn es so nicht im Sozialgesetzbuch steht: Es gilt das Prinzip "Mindestens einer ist beitragspflichtig".
Wieviel und warum, das ergibt sich. Hier könnte es nach Deinen Angaben auf monatlich ca. 230 € inklusive Pflegeversicherung für den Beitragszahler und 0 € für den familienversicherten Ehegatten hinauslaufen.
Aber das scheint noch nicht sicher, könnte nach Prüfung auch mehr werden. Wenns ganz hoch kommt, an die 1.000 € monatlich.
Gruß
von GS
auch wenn es vielleicht anders klingt, im Folgenden steckt kein Widerspruch zu Czaudernas korrekten Aussagen:
Also, einer von Euch, hier Deine Frau, selbst beitragsfrei versichert, weil ja kein Einkommen, der andere, also Du selbst, über sie familienversichert, weil Deine Rente ja nur zweistellig ist? Im Ergebnis also 2 x beitragsfrei - das wird nicht funktionieren.
Auch wenn es so nicht im Sozialgesetzbuch steht: Es gilt das Prinzip "Mindestens einer ist beitragspflichtig".
Wieviel und warum, das ergibt sich. Hier könnte es nach Deinen Angaben auf monatlich ca. 230 € inklusive Pflegeversicherung für den Beitragszahler und 0 € für den familienversicherten Ehegatten hinauslaufen.
Aber das scheint noch nicht sicher, könnte nach Prüfung auch mehr werden. Wenns ganz hoch kommt, an die 1.000 € monatlich.
Gruß
von GS
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
theoretisch ginge das, praktisch muss es erst überprüft werden.
Fest steht, wenn beide zuletzt Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse waren, dann ist auch die GKV bei der Einreise auch wieder zuständig, wenn der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist (z.B. Urlaub).
Du schreibst, dass deine Ehefrau zuletzt als Pflichtversicherte (Arbeitnehmerin ?) selbst Mitglied der GKV-Kasse war. Sie ist mit Wiedereinreise nicht pflichtversichert, sondern es besteht eine Pflicht zur Versicherung, entweder als freiwillige Versicherte oder über die Familienversicherung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, verfügt deine Ehefrau über keine eigenen Einnahmen ?.
Womit wir bei dir wären - du schreibst, dass du vorher bei der Kasse freiwillig versichert warst. Welchen Status hattest du seinerzeit -
freiwillig versicherter Arbeitnehmer, Selbständiger oder Privatier ?.
Zweistellige Rentenhöhe, also zwischen 10,00 € und 99,99 € - stimmt das wirklich oder hast du dich da vertan?
Wie auch immer - wenn ihr Beide kein Einkommen habt, dann könnte es durchaus so sein, dass einer von euch Mitglied wird und der/die Andere in die Familienversicherung geht. Die Kasse wird natürlich wissen wollen in diesem Fall, wovon Ihr Euren Lebensunterhalt bestreiten werdet
Das ist sicher, dass die GKV wieder zuständig ist. Okay, das wird dann so sein, dass meine Frau nicht pflichtversichert in die GKV geht, sondern über die Versicherungspflicht entweder freiwillig gesetzlich versichert sein wird, oder über die Familienversicherung.
Nein, meine Frau verfügt über keine eigenen Einnahmen.
Ich selbst habe, wie gesagt, eine zweistellige monatliche Altersrente. Bei der Krankenversicherung war ich damals freiwillig gesetzlich versichert, in der Familienversicherung über meine Frau. Was ich für einen Status hatte? Ich weiß es nicht. Ich würde sagen Privatier, der eine Wohnung zu einer bestimmten, geringen Netto-Kalt-Miete vermietet hatte, um unter dem Betrag zu bleiben, den man haben durfte, um noch in der Familienversicherung unterzukommen. Zahlen kann ich keine mehr nennen, vergessen.
Soweit ich weiß, war ich selbstständig und habe alles aufgegeben, und dann nur noch diese geringen Mieteinahmen gehabt, um von der PKV in die GKV zu kommen, aber ich kann mich nicht mehr an die Details erinnern, welcher Schritt aus welchem Grund und mit welcher Zielrichtung gegangen worden ist.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
GS hat geschrieben:Hallo Isegrim,
auch wenn es vielleicht anders klingt, im Folgenden steckt kein Widerspruch zu Czaudernas korrekten Aussagen:
Also, einer von Euch, hier Deine Frau, selbst beitragsfrei versichert, weil ja kein Einkommen, der andere, also Du selbst, über sie familienversichert, weil Deine Rente ja nur zweistellig ist? Im Ergebnis also 2 x beitragsfrei - das wird nicht funktionieren.
Auch wenn es so nicht im Sozialgesetzbuch steht: Es gilt das Prinzip "Mindestens einer ist beitragspflichtig".
Wieviel und warum, das ergibt sich. Hier könnte es nach Deinen Angaben auf monatlich ca. 230 € inklusive Pflegeversicherung für den Beitragszahler und 0 € für den familienversicherten Ehegatten hinauslaufen.
Aber das scheint noch nicht sicher, könnte nach Prüfung auch mehr werden. Wenns ganz hoch kommt, an die 1.000 € monatlich.
Gruß
von GS
Okay, vielen Dank auch für deine Ausführungen, sie sind einleuchtend.
Da hieße es also, dass man einfach abwarten muss, wie die KV dann die Situation bewertet und einordnet, und dann das entweder akzeptiert oder Widerspruch einlegt.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Hallo Isegrim,
welche Staatsangehörigkeit hast Du und Deine Ehefrau ?
Aus welchem Land kommt ihr wieder nach Deutschland ?
Wie seid ihr in diesem Land versichert: gesetzliche, privat, gar nicht
Ab dem Zeitpunkt in dem ihr wieder in Deutschland seid.
Welche Einnahmen habt ihr dann ?
Könnten diese Einnahmen auch Sozialhilfe sein ? (Sozialgesetzbuch zwölfter Teil)
Wie alt sein ihr.
welche Staatsangehörigkeit hast Du und Deine Ehefrau ?
Aus welchem Land kommt ihr wieder nach Deutschland ?
Wie seid ihr in diesem Land versichert: gesetzliche, privat, gar nicht
Ab dem Zeitpunkt in dem ihr wieder in Deutschland seid.
Welche Einnahmen habt ihr dann ?
Könnten diese Einnahmen auch Sozialhilfe sein ? (Sozialgesetzbuch zwölfter Teil)
Wie alt sein ihr.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Beide haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn wir zurückgehen, kommen wir aus Thailand.
In Thailand sind wir nicht versichert.
Wenn wir in Deutschland sind, werden wir keine Einnahmen haben. Wir haben Vermögen, aber Vermögen nimmt ab, wenn es keinen Kapitalnachschub gibt, deshalb auch jetzt die Überlegung, gehen wir nach Deutschland oder lassen wir das bleiben?
Ich bin Ü 70, meine Frau ist Ü 60.
Wir könnten nach Deutschland gehen, eine Wohnung mieten/kaufen und einrichten, Auto kaufen usw. ..., und wenn wir soweit fertig sind zum Sozialamt gehen und Anträge auf Grundsicherung stellen. Die Frage ist, ob das eine gute Idee ist oder nicht. Der Hauptunterschied liegt in der Krankenversicherung, und dass wir in Deutschland Grundsicherung im Alter kriegen und hier keines von beidem.
Wenn wir zurückgehen, kommen wir aus Thailand.
In Thailand sind wir nicht versichert.
Wenn wir in Deutschland sind, werden wir keine Einnahmen haben. Wir haben Vermögen, aber Vermögen nimmt ab, wenn es keinen Kapitalnachschub gibt, deshalb auch jetzt die Überlegung, gehen wir nach Deutschland oder lassen wir das bleiben?
Ich bin Ü 70, meine Frau ist Ü 60.
Wir könnten nach Deutschland gehen, eine Wohnung mieten/kaufen und einrichten, Auto kaufen usw. ..., und wenn wir soweit fertig sind zum Sozialamt gehen und Anträge auf Grundsicherung stellen. Die Frage ist, ob das eine gute Idee ist oder nicht. Der Hauptunterschied liegt in der Krankenversicherung, und dass wir in Deutschland Grundsicherung im Alter kriegen und hier keines von beidem.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung - es wurde alles Wichtige bereits geschrieben, also rechtzeitig vor Rückkehr Kontakt mit der deutschen Krankenkasse aufnehmen und mit der abklären, wer Mitglied wird und wer in die Familienversicherung geht. Das mit dem Mindestbeitrag (ca. 230,00 €) wurde auch schon genannt.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Rückmeldung - es wurde alles Wichtige bereits geschrieben, also rechtzeitig vor Rückkehr Kontakt mit der deutschen Krankenkasse aufnehmen und mit der abklären, wer Mitglied wird und wer in die Familienversicherung geht. Das mit dem Mindestbeitrag (ca. 230,00 €) wurde auch schon genannt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Danke für deine Auskünfte!
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
genau.
die letzte deutsche Krankenkasse ist zuständig.
Würdet ihr ab dem Zeitpunkt , in dem ihr gewöhnlich wieder in Deutschland gemeldet seid, Sozialhilfe bekommen, dann käme es nicht zur einer Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Daher wird es für einen für euch eine Mitgliedschaft geben und für den anderen eine Familienversicherung.
Beides hat die gleichen Leistungsansprüche, nur eben, dass das Mitglied die Beiträge zahlen muss und der Ehegatte eben nicht.
die letzte deutsche Krankenkasse ist zuständig.
Würdet ihr ab dem Zeitpunkt , in dem ihr gewöhnlich wieder in Deutschland gemeldet seid, Sozialhilfe bekommen, dann käme es nicht zur einer Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Daher wird es für einen für euch eine Mitgliedschaft geben und für den anderen eine Familienversicherung.
Beides hat die gleichen Leistungsansprüche, nur eben, dass das Mitglied die Beiträge zahlen muss und der Ehegatte eben nicht.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Würdet ihr ab dem Zeitpunkt , in dem ihr gewöhnlich wieder in Deutschland gemeldet seid, Sozialhilfe bekommen, dann käme es nicht zur einer Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
Wie wäre das dann? Es gibt doch die Versicherungspflicht?
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
das wo Du reinkommt , IST EINE VERSICHERUNGSPFLICHT
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
Ob man sich den Weg und die Zeit dazu vielleicht besser ersparen sollte? Wer unmittelbar nach seiner Einreise sich aus eigenen Mitteln eine Wohnung kaufen und einrichten, ein Auto kaufen kann, den sehe ich nicht als heißesten Kandidaten für die Grundsicherung an. Zugegeben, von dieser Thematik habe ich kaum einen Schimmer.Isegrim hat geschrieben:
[...] Wir könnten nach Deutschland gehen, eine Wohnung mieten/kaufen und einrichten, Auto kaufen usw. ..., und wenn wir soweit fertig sind zum Sozialamt gehen und Anträge auf Grundsicherung stellen. Die Frage ist, ob das eine gute Idee ist oder nicht. [...]
Das offenbar recht beachtliche Vermögen mag genügend geringe Erträge abwerfen, um einerseits unter den Mindestbeitrag und andererseits unter die Familienversicherungsgrenze zu kommen. Aber anders als bei der Krankenkasse geht es beim Sozialamt, denke ich zumindest, nicht nur um die Erträge, sondern auch um die Substanz?
Ich wünsche Euch, dass Ihr ohne das Sozialamt hier in Deutschland zurechtkommt. Die dann vermutlich insgesamt ca. 230 € Monatsbeitrag für zwei Versicherte mit zusammen Ü130 wären dann ja auch ein ausgesprochener Freundschaftspreis, auch wenn die spärliche gesetzliche Rente dafür nicht langt und der Beitrag - wie alles andere ja auch - aus der Substanz finanziert wird.
Grüße
von GS
.
Re: Krankenversicherung für Rückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland
GS hat geschrieben:Ob man sich den Weg und die Zeit dazu vielleicht besser ersparen sollte? Wer unmittelbar nach seiner Einreise sich aus eigenen Mitteln eine Wohnung kaufen und einrichten, ein Auto kaufen kann, den sehe ich nicht als heißesten Kandidaten für die Grundsicherung an. Zugegeben, von dieser Thematik habe ich kaum einen Schimmer.Isegrim hat geschrieben:
[...] Wir könnten nach Deutschland gehen, eine Wohnung mieten/kaufen und einrichten, Auto kaufen usw. ..., und wenn wir soweit fertig sind zum Sozialamt gehen und Anträge auf Grundsicherung stellen. Die Frage ist, ob das eine gute Idee ist oder nicht. [...]
Das offenbar recht beachtliche Vermögen mag genügend geringe Erträge abwerfen, um einerseits unter den Mindestbeitrag und andererseits unter die Familienversicherungsgrenze zu kommen. Aber anders als bei der Krankenkasse geht es beim Sozialamt, denke ich zumindest, nicht nur um die Erträge, sondern auch um die Substanz?
Ich wünsche Euch, dass Ihr ohne das Sozialamt hier in Deutschland zurechtkommt. Die dann vermutlich insgesamt ca. 230 € Monatsbeitrag für zwei Versicherte mit zusammen Ü130 wären dann ja auch ein ausgesprochener Freundschaftspreis, auch wenn die spärliche gesetzliche Rente dafür nicht langt und der Beitrag - wie alles andere ja auch - aus der Substanz finanziert wird.
Grüße
von GS
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Das ist halt unglücklich formuliert.
Schau, wenn man mit (fiktiven!) 300 k nach D. kommt, für 200 k eine (billige) Wohnung kauft, ist man mit Nebenkosten 220 k los. Etwas Einrichtung, Kühlschrank, WaMa, ..., dann sind weitere 30 k weg, ein Auto, das max. 7.500 WBW haben darf, dann sind insgesamt ca. 260 k weg, also, dann sind noch 40 k verfügbar. Man braucht dann nur noch die Finger einer Hand, um sich auszurechnen, wann man keine Liquidität mehr hat.
Also doch heißer Kandidat für die Grundsicherung

Ein Wohnungskauf ist natürlich kein Muss. ABER: wer vermietet mir mit einer zweistelligen Monatsrente eine Wohnung? Also bleibt nur ein Kauf. Oder die Brücke, oder die Kugel. Easy as that.
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