Ohne Krankengeld keine Krankenversicherung? Beiträge selber leisten?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sarah2020
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Ohne Krankengeld keine Krankenversicherung? Beiträge selber leisten?

Beitragvon Sarah2020 » 21.09.2024, 13:57

Hallo zusammen,

mein Bruder leidet unter Depressionen und hat deswegen einige Sachen nicht mehr auf die Reihe bekommen also Termin verpasst beim Arzt etc.
Es ist der Krankheit geschuldet sonst ist er pflichtbewusst.

Wenn die Krankenkasse das Krankengeld aufgrund fehlender Mitwirkung (Nicht zum MD erschienen) eingestellt hat ist man nicht mehr krankenversichert. Richtig?

Kann man in diesem Fall freiwillig selber Beiträge zahlen damit die Krankenversicherung wieder 'aktiv' ist?
Er muss ja irgendwie wieder zum Arzt?

Czauderna
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Re: Ohne Krankengeld keine Krankenversicherung? Beiträge selber leisten?

Beitragvon Czauderna » 21.09.2024, 14:30

Hallo,
mal abgesehen davon, dass die Krankengeldversagung etwas fragwürdig ist, unversichert bleibt man deshalb nicht, d.h., wegen Beendigung der Krankengeldzahlung oder auch wegen Sperrung verbleibt es trotzdem bei der Versicherung und der weiteren Kostenübernahme der Behandlung wie bisher.
Es kommt eben im Einzelfall darauf an, ob die Krankenkasse "nur" versagt wegen fehlender Mitwirkung oder den Fall als solchen beendet. Ist letzteres der Fall kommt es zu einer beitragspflichtigen Versicherung, bei erstem Fall gibt es eben nur vorläufig kein Krankengeld, ansonsten ändert sich nix, also Beitragsfreiheit bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit.
Gruss
Czauderna

Sarah2020
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Re: Ohne Krankengeld keine Krankenversicherung? Beiträge selber leisten?

Beitragvon Sarah2020 » 21.09.2024, 17:10

Vielen Dank für die Antwort.

Also wie ich richtig verstanden habe, steht man auf keinen Fall ohne Krankenversicherungsschutz da, im schlimmsten Fall halt Beitragspflichtig.

Ist das Krankengeld unabhängig von der AU-Bescheinigung? Also wenn die Krankenkasse einen für 'gesund' erklärt, die Arbeitsunfähigkeit für beendet erklärt, muss man dann in die Arbeit? Oder kann der Arzt weiter krank schreiben, nur hat man halt kein Krankengeld?

Czauderna
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Re: Ohne Krankengeld keine Krankenversicherung? Beiträge selber leisten?

Beitragvon Czauderna » 21.09.2024, 17:46

Hallo,
also, so einfach ist die Sache dann doch nicht. Wenn das Krankengeld gesperrt wird wegen fehlender Mitwirkung, dann muss dies zwingend schriftlich erfolgen und es muss auch mitgeteilt werden, wann die Krankengeldzahlung wieder aufgenommen wird, z.B. eine MDK-Vorstellung oder eine Antragstellung, je nachdem weswegen die Sperrung erfolgte. Eine Sperrung sollte nun wirklich kein Dauerzustand sein, es sei denn, man will kein Krankengeld mehr haben, aber trotzdem weiter arbeitsunfähig sein.
Anders verhält es sich bei der Beendigung der Krankengeldzahlung, weil die Kasse auf Arbeitsfähigkeit erkennt. Auch dafür bedarf es einer schriftlichen Mitteilung unter Angabe der Gründe, z.B. ärztliche Aussage oder Gutachten des medizinischen Dienstes. Die Folge wäre da schon, wenn man keinen Widerspruch einlegt, die Arbeitsaufnahme und/oder unbezahlten Urlaub. Weitere Folgemeldungen sind zwar möglich, aber wenn es keinen Widerspruch gegen die Krankengeldeinstellung der Kasse gibt, dann sehe ich da wirklich keine Chance, die beitragspflichtige Weiterversicherung zu verhindern.
Gruss
Czauderna


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