Hallo,
ich möchte einige Jahre eine Auszeit nehmen, und nicht arbeiten. In der Zeit würde ich mich freiwillig Pflichtversichern.
Mein Einkommen in der Zeit liegt bei monatlich ca. 1200€
Mein Partner ist privat versichert. Er arbeitet selbstständig und hat einen Jahresumsatz von 120.000€.
Nun habe ich gelesen, dass sein Einkommen zu 50% im Rahmen des Familieneinkommens eingerechnet wird.
Ich habe aber ebenfalls an einem anderen Ort gelesen, dass es hierfür ein Limit gibt.
Das Limit soll in dem Fall wohl so 550€ Krankenkassenbeitrag bei Monat sein. Ohne Limit wären es über 1000€. Weiß einer von euch evtl. wie es sich in dem Fall verhält?
Habe auch meine KK gefragt, die mir lediglich eine Vorlage mit den Kosten im Verhältnis zu den Einnahmen geschickt hat.
Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Hallo und willkommen im Forum
vor der Antwort zunächst eine Verständnisfrage - "Partner" = Ehegatte/in oder Lebenspartner/in ?
Für den Fall, dass ihr verheiratet seit gilt dies hier -
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-18-ehegatteneinkommeneinkommen-des-lebenspartners_idesk_PI434_HI10152388.html
Gruss
Czauderna
vor der Antwort zunächst eine Verständnisfrage - "Partner" = Ehegatte/in oder Lebenspartner/in ?
Für den Fall, dass ihr verheiratet seit gilt dies hier -
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-18-ehegatteneinkommeneinkommen-des-lebenspartners_idesk_PI434_HI10152388.html
Gruss
Czauderna
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Eingetragene Lebenspartnerschaft, die vermutlich der Ehe entspricht, in dem Fall.
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
vor der Antwort zunächst eine Verständnisfrage - "Partner" = Ehegatte/in oder Lebenspartner/in ?
Für den Fall, dass ihr verheiratet seit gilt dies hier -
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-18-ehegatteneinkommeneinkommen-des-lebenspartners_idesk_PI434_HI10152388.html
Gruss
Czauderna
Ich habe dazu folgendes gefunden: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... en-2006844
Wenn das aktuell ist wäre der Betrag inkl. Pflegeversicherung 500€ und nicht die maximale Summe von über 1000€ . Sehe ich das korrekt?
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Hallo,
richtig, maximal werden letztendlich 50% der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt und das wären in 2025 - 5.512,50 € davon 50% = 2.756,25 €, was ca.
550,00€ ausmacht, wobei es auf die Kasse (Zusatzbeitragssatz) ankommt - die Pflegeversicherung wäre in den genannten 550,00 € enthalten.
Gruss
Czauderna
richtig, maximal werden letztendlich 50% der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt und das wären in 2025 - 5.512,50 € davon 50% = 2.756,25 €, was ca.
550,00€ ausmacht, wobei es auf die Kasse (Zusatzbeitragssatz) ankommt - die Pflegeversicherung wäre in den genannten 550,00 € enthalten.
Gruss
Czauderna
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Die (unter-)gesetzliche Grundlage für die Beitragsbemessung freiwillig Versicherter sind die sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und hier in der aktuellen Version einzusehen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... refrei.pdf Spannend ist dann insb. § 2 Abs. 4 hier.
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
ist Dein Partner selbstständig (du sprichst von Umsatz)
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
heinrich hat geschrieben:ist Dein Partner selbstständig (du sprichst von Umsatz)
Ja, ist er.
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
Chrischan hat geschrieben:Die (unter-)gesetzliche Grundlage für die Beitragsbemessung freiwillig Versicherter sind die sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und hier in der aktuellen Version einzusehen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... refrei.pdf Spannend ist dann insb. § 2 Abs. 4 hier.
Passt ja mit dem zusammen was im TK Artikel steht. Halber Höchstsatz und somit 550€. Das ist auch die Antwort auf die ich gehofft habe weil damit für mich dir Auszeit finanzielle halbwegs darstellbar ist.
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
schon mal über eine Beschäftigung beim Partner nachgedacht ?
Mit mehr als der Mini-Job-Grenze
Mit mehr als der Mini-Job-Grenze
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Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
heinrich hat geschrieben:schon mal über eine Beschäftigung beim Partner nachgedacht ?
Mit mehr als der Mini-Job-Grenze
Nein. Er ist Psychotherapeut.
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
nein.... also wirklich nicht drüber nachgedacht.
Du sollst ja nicht therapieren.
Büroarbeit. Termien machen.
Falls das nicht klappt,, dann kostest die freiwillige Krankenversicherung halt ca 550 EUR... das ist ganz einfach
Du sollst ja nicht therapieren.
Büroarbeit. Termien machen.
Falls das nicht klappt,, dann kostest die freiwillige Krankenversicherung halt ca 550 EUR... das ist ganz einfach
Re: Höhe Beitrag freiwllig Pflichversichert
inditronic hat geschrieben:ich möchte einige Jahre eine Auszeit nehmen, und nicht arbeiten. In der Zeit würde ich mich freiwillig Pflichtversichern.
Mein Einkommen in der Zeit liegt bei monatlich ca. 1200€
Wie kann man sich dieses Einkommen vorstellen? Und ist das brutto oder netto? Ich denke an den Fall, dass man unter 55 Jahre alt wäre und einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen würde.
Ansonsten könnte man wie schon vorgeschlagen einen sogenannten Midi-Job beim Partner annehmen und irgendwelche Bürotätigkeiten übernehmen. Ob sich das dann aber alles am Ende rechnet müsste man schauen.
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