Hallo,
na ja," den Kassen" - ist vielleicht etwas überzogen "der Kasse" passt meiner Meinung nach da besser, da ich selbst 48 Jahre bei einer Krankenkasse tätig war und dort u.A. auch im Leistungsbereich, kann ich mir darüber ein Urteil erlauben. Dein Fall ist nun mal ein "Ausnahmefall", also nicht alltäglich. Du schreibst, dass du dein Krankengeld für die Dauer der Reha erhalten hast, demnach ist doch für dich eigentlich alles in Ordnung (bis auf die Höhe der Geldleistung während der Reha, denn Übergangsgeld von der BG. kann eventuell höher sein als das Krankengeld der Krankenkasse).
Gruss
Czauderna
Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
nun ja, eigentlich...
Ich möchte nur verstehen, warum die Krankenkasse
nun Zugriff auf den RehaBericht der BG haben möchte.
Irgendwas stimmt hier nicht. Erst ging es um Therapievorschläge durch die Fachärzte des MD. Meine Frage nach konkretem Anlass und zu konkret benötigten Daten wurden dann mit einem Schreiben zur Wirtschaftlichkeit und der Solidargemeinschaft „beantwortet“...Immer noch keine richtige Antwort also.
Diese orthopädische Reha mache ich alle paar Jahre im Auftrag der BG und war auch dieses Jahr bereits vor meiner anderen AU geplant.
Und ganz wichtig: Sie fand nicht WEGEN sondern
WÄHREND der laufenden AU statt.
Ich kenne die Regelungen zwischen BG und GKV nicht, werde aber keinesfalls gegen diesen Datenschutz verstoßen.
Da so ein Entlassungsbericht NICHT dem bekannten FormularSatz der Rentenversicherung entspricht und sehr persönliche Sachen über einen alten Unfall enthält, tue ich mich schwer, diesen dem MD ohne triftigen Grund und Rechtmäßigkeit zu überlassen. Ich möchte mitwirken, kein Thema, aber eben nur die wirklich benötigten Daten herausgeben...
Ich fühle mich erpresst...unter Druck gesetzt...sie haben alles von meiner FACHÄrztin!
Und habe nun Angst, unrechtmäßig aus dem Krankengeld geschoben zu werden...
nun ja, eigentlich...
Ich möchte nur verstehen, warum die Krankenkasse
nun Zugriff auf den RehaBericht der BG haben möchte.
Irgendwas stimmt hier nicht. Erst ging es um Therapievorschläge durch die Fachärzte des MD. Meine Frage nach konkretem Anlass und zu konkret benötigten Daten wurden dann mit einem Schreiben zur Wirtschaftlichkeit und der Solidargemeinschaft „beantwortet“...Immer noch keine richtige Antwort also.
Diese orthopädische Reha mache ich alle paar Jahre im Auftrag der BG und war auch dieses Jahr bereits vor meiner anderen AU geplant.
Und ganz wichtig: Sie fand nicht WEGEN sondern
WÄHREND der laufenden AU statt.
Ich kenne die Regelungen zwischen BG und GKV nicht, werde aber keinesfalls gegen diesen Datenschutz verstoßen.
Da so ein Entlassungsbericht NICHT dem bekannten FormularSatz der Rentenversicherung entspricht und sehr persönliche Sachen über einen alten Unfall enthält, tue ich mich schwer, diesen dem MD ohne triftigen Grund und Rechtmäßigkeit zu überlassen. Ich möchte mitwirken, kein Thema, aber eben nur die wirklich benötigten Daten herausgeben...
Ich fühle mich erpresst...unter Druck gesetzt...sie haben alles von meiner FACHÄrztin!
Und habe nun Angst, unrechtmäßig aus dem Krankengeld geschoben zu werden...
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
zuerst, du kannst meiner Meinung nach in deiner eigenen Sache nicht gegen den Datenschutz, deine Person betreffend, verstoßen, aber das nur nebenbei. Interessant ist die neue Information, dass du schon mehrere Rehas zulasten der BG durchgeführt hast, wahrscheinlich waren die so gelagert, dass es wegen Entgeltfortzahlung nicht zur Zahlung von Übergangsgeld seitens der BG. oder durch die Krankenkasse im Auftrage der BG gekommen ist.
Wegen der BG. Sache wird die Kasse mit Sicherheit die Krankengeldzahlung nicht einstellen. Sie wird ggf. den Medizinischen Dienst einschalten um deine Arbeitsunfähigkeit im laufenden Fall überprüfen zu lassen, was nicht unrechtmäßig wäre. Während einer stationären Reha-Massnahme besteht immer Arbeitsunfähigkeit,aber arbeitsunfähig ist man nur einmal, u.U. mit mehreren Diagnosen, die alleine betrachtet Arbeitsunfähigkeit begründen können. Demnach warst du während der Reha einmal Arbeitsunfähig, aber aufgrund zweier Diagnosen, einmal der, die Krankengeldzahlung auslösenden Diagnose und dann kam die Reha zulasten der BG wegen einer anderen Diagnose. Jetzt stellt sich die Frage, ob nach der Entlassung aus der Reha sich diese Diagnose erledigt hat, du also arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurdest oder ob du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurdest - das ist meine Vermutung.
Gruss
Czauderna
zuerst, du kannst meiner Meinung nach in deiner eigenen Sache nicht gegen den Datenschutz, deine Person betreffend, verstoßen, aber das nur nebenbei. Interessant ist die neue Information, dass du schon mehrere Rehas zulasten der BG durchgeführt hast, wahrscheinlich waren die so gelagert, dass es wegen Entgeltfortzahlung nicht zur Zahlung von Übergangsgeld seitens der BG. oder durch die Krankenkasse im Auftrage der BG gekommen ist.
Wegen der BG. Sache wird die Kasse mit Sicherheit die Krankengeldzahlung nicht einstellen. Sie wird ggf. den Medizinischen Dienst einschalten um deine Arbeitsunfähigkeit im laufenden Fall überprüfen zu lassen, was nicht unrechtmäßig wäre. Während einer stationären Reha-Massnahme besteht immer Arbeitsunfähigkeit,aber arbeitsunfähig ist man nur einmal, u.U. mit mehreren Diagnosen, die alleine betrachtet Arbeitsunfähigkeit begründen können. Demnach warst du während der Reha einmal Arbeitsunfähig, aber aufgrund zweier Diagnosen, einmal der, die Krankengeldzahlung auslösenden Diagnose und dann kam die Reha zulasten der BG wegen einer anderen Diagnose. Jetzt stellt sich die Frage, ob nach der Entlassung aus der Reha sich diese Diagnose erledigt hat, du also arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurdest oder ob du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurdest - das ist meine Vermutung.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Guten Morgen,
ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und habe direkt am Entlassungstag der Reha die Folgebescheinigung für die Erkrankung, die vor Beginn der Reha bestand, bei der Kasse eingereicht bzw. elektronische Übermittlung Facharzt. Aufenthaltsbescheinigung mit Kreuz bei arbeitsunfähig und Folgebescheinigung ab dem gleichen Tag liegen der Kasse also vor.
Gruß Akima
Nachtrag: Die Diagnose hat sich während der Reha nicht erledigt.
ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und habe direkt am Entlassungstag der Reha die Folgebescheinigung für die Erkrankung, die vor Beginn der Reha bestand, bei der Kasse eingereicht bzw. elektronische Übermittlung Facharzt. Aufenthaltsbescheinigung mit Kreuz bei arbeitsunfähig und Folgebescheinigung ab dem gleichen Tag liegen der Kasse also vor.
Gruß Akima
Nachtrag: Die Diagnose hat sich während der Reha nicht erledigt.
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Akima123 hat geschrieben:Guten Morgen,
ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und habe direkt am Entlassungstag der Reha die Folgebescheinigung für die Erkrankung, die vor Beginn der Reha bestand, bei der Kasse eingereicht bzw. elektronische Übermittlung Facharzt. Aufenthaltsbescheinigung mit Kreuz bei arbeitsunfähig und Folgebescheinigung ab dem gleichen Tag liegen der Kasse also vor.
Gruß Akima
Nachtrag: Die Diagnose hat sich während der Reha nicht erledigt.
Hallo,
dann ist die Sache etwas klarer - die Frage scheint dann zu sein, was muss ab Entlassungstag weitergezahlt werden - Krankengeld durch die Krankenkasse oder Verletztengeld durch die Krankenkasse im Auftrag der BG. - auf der Folgebescheinigung müssten eigentlich zwei Diagnosen stehen, denn wenn die Reha-Klinik dich arbeitsunfähig entlassen hat, dann gilt dies für die Reha-Diagnose - für die andere Diagnose kann die Reha-Klinik (Orthopädie) keine Beurteilung vornehmen. Ich denke, du solltest erst mal abwarten, wie es weitergeht - entscheidend ist doch, wie die Krankenkasse die Sache weitersieht und verfolgt.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Jetzt bin ich verwirrt, wenn man au zur Reha geht, wird man immer auch au entlassen...
danach geht man direkt zum Facharzt wegen der Fortsetzung Folgebescheinigung der auch schon vor der Reha bestehenden AU und der dazugehörigen Therapie...
danach geht man direkt zum Facharzt wegen der Fortsetzung Folgebescheinigung der auch schon vor der Reha bestehenden AU und der dazugehörigen Therapie...
Zuletzt geändert von Akima123 am 11.11.2024, 11:17, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Akima123 hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt, wenn man au zur Reha geht, wird man immer auch au entlassen...
danach geht man direkt zum Facharzt wegen der Fortsetzung Folgebescheinigung der auch schon vor der Reha bestehenden AU und der dazugehörigen Therapie...
Hallo,
nein,
das ist nicht immer so, es passiert sehr oft, dass Menschen aus einer stationären Reha arbeitsfähig entlassen werden. Es ist aber auch allgemein so, dass Rehas meist wegen einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit und auch wegen der gleichen Diagnose angetreten und beendet werden. Auch hier kam es in der Vergangenheit sehr oft vor, dass auf dem Entlassungsschein (mehr bekommen wir als Krankenkasse ohnehin nicht) "arbeitsfähig" stand und das hat sich mit Sicherheit in den letzten Jahre auch nicht geändert. Bei dir kommt eben diese besondere Fallkonstellation dazu.
Wenn z.B. die Rentenversicherung Kostenträger der Reha ist, was meist der Fall ist, dann ist es genau so - bis zum Antritt der Reha Krankengeld durch die Krankenkasse, während der Reha Übergangsgeld durch die Rentenversicherung und nach Entlassung (Arbeitsunfähig) wieder und weiter Krankengeld oder bei entsprechender Folgemaßnahme, z.B. Wiedereingliederung weiter Übergangsgeld durch die Rentenversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Und wie soll ich abwarten? Wenn mir die Kasse im Nacken sitzt? Wenn ich nicht zustimme (EntlassungsBericht Reha BG) wird mir vielleicht das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkungspflicht gestrichen? Und dann?
Das müssen doch Kasse und MD mit meiner Fachärztin besprechen, die mich aktuell behandelt und mich vor und nach der Reha mit den gleichen Diagnosen krank schreibt.
Und warum spielt die Kasse nicht mit offenen Karten?
Gern kann der MD mich persönlich einladen, aber so..?
Ich glaube, die Krankenkasse versucht gerade die Frage nach der Henne und dem Ei zu lösen...um herauszufinden, wer jetzt schuld an meiner Diagnose ist...
Wer zahlt, wenn nicht klar ist, ob die Ursache für eine Diagnose an einem über 27 Jahre alten Unfall oder etwas anderem liegt? Und was macht das mit den Patienten, wenn es da Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt?
Das, was die Kasse da gerade versucht, verschlimmert mein Befinden.
Und am Ende verweigern die Kasse und die BG, weil sie sich nicht einig sind? Und der Patient fällt hinten herunter?
Das müssen doch Kasse und MD mit meiner Fachärztin besprechen, die mich aktuell behandelt und mich vor und nach der Reha mit den gleichen Diagnosen krank schreibt.
Und warum spielt die Kasse nicht mit offenen Karten?
Gern kann der MD mich persönlich einladen, aber so..?
Ich glaube, die Krankenkasse versucht gerade die Frage nach der Henne und dem Ei zu lösen...um herauszufinden, wer jetzt schuld an meiner Diagnose ist...
Wer zahlt, wenn nicht klar ist, ob die Ursache für eine Diagnose an einem über 27 Jahre alten Unfall oder etwas anderem liegt? Und was macht das mit den Patienten, wenn es da Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt?
Das, was die Kasse da gerade versucht, verschlimmert mein Befinden.
Und am Ende verweigern die Kasse und die BG, weil sie sich nicht einig sind? Und der Patient fällt hinten herunter?
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
da sind mir etwas zu viel "wenn" dabei. Du schreibst doch weiter oben, dass du von der Krankenkasse eine Zahlung für die Zeit der Reha entlassen hast - wie lange ist das her, also wann war die Entlassung und wann kam das Geld bis zum Entlassungstag ?.
Bis jetzt ist doch unmittelbar nichts passiert, außer, dass die Kasse von dir eine Einverständniserklärung haben möchte. Du willst diese nicht geben, was ich auch verstehen kann. Du hast die Aufforderung zur Einverständniserklärung schriftlich erhalten - die Kasse selbst benötigt den Entlassungsbericht nicht, denn auch bei der Kasse sitzen keine Mediziner in der Sachbearbeitung, d.h., wenn jemand den Bericht benötigt, dann der Medizinische Dienst.
Das müssen doch Kasse und MD mit meiner Fachärztin besprechen, die mich aktuell behandelt und mich vor und nach der Reha mit den gleichen Diagnosen krank schreibt.
Ja richtig - sehe ich auch so, aber anscheinend geht das nicht ohne dein Einverständnis
Wer zahlt, wenn nicht klar ist, ob die Ursache für eine Diagnose an einem über 27 Jahre alten Unfall oder etwas anderem liegt? Und was macht das mit den Patienten, wenn es da Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt?
Das, was die Kasse da gerade versucht, verschlimmert mein Befinden.
Da musst du nun wirklich keine Angst haben, einer zahlt auf jeden Fall, bzw. hat ja schon gezahlt. Ob es Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt, das steht doch (noch) gar nicht fest. Wir befinden uns immer noch im Stadium "was wäre, wenn" und die Kasse versucht nicht, sondern will einfach nur Klarheit. Immer dann, wenn Komplikationen rund um das Krankengeld auftreten, belastet das die Versicherten.
Und am Ende verweigern die Kasse und die BG, weil sie sich nicht einig sind? Und der Patient fällt hinten herunter?
Das wird nicht passieren - es sei denn, es gibt dafür medizinische Gründe, also Arbeitsfähigkeit sowohl aufgrund des Entlassungsberichtes der Reha-Klinik, als auch aufgrund der letzten Befundberichte aufgrund der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Reha-Ausnahme, was dann aus einem Gutachten des medizinischen Dienstes hervorgehen müsste und wie jetzt schon mehrfach geschrieben, das ist bisher alles nur Annahme, also Theorie.
Du kannst zum jetzigen Zeitpunkt sowieso nichts unternehmen, nur das eine - entscheiden, ob du das Einverständnis gibst oder nicht.
Vielleicht doch noch ein Vorschlag aus der Sicht eines Krankenkassenmitarbeiters - ruf doch mal an bei der Kasse, lass dich deinem Fallbearbeiter verbinden und frag doch einfach mal, worum es der Kasse geht - manches Mal bringt ein persönliches Gespräch doch etwas.
Gruss
Czauderna
da sind mir etwas zu viel "wenn" dabei. Du schreibst doch weiter oben, dass du von der Krankenkasse eine Zahlung für die Zeit der Reha entlassen hast - wie lange ist das her, also wann war die Entlassung und wann kam das Geld bis zum Entlassungstag ?.
Bis jetzt ist doch unmittelbar nichts passiert, außer, dass die Kasse von dir eine Einverständniserklärung haben möchte. Du willst diese nicht geben, was ich auch verstehen kann. Du hast die Aufforderung zur Einverständniserklärung schriftlich erhalten - die Kasse selbst benötigt den Entlassungsbericht nicht, denn auch bei der Kasse sitzen keine Mediziner in der Sachbearbeitung, d.h., wenn jemand den Bericht benötigt, dann der Medizinische Dienst.
Das müssen doch Kasse und MD mit meiner Fachärztin besprechen, die mich aktuell behandelt und mich vor und nach der Reha mit den gleichen Diagnosen krank schreibt.
Ja richtig - sehe ich auch so, aber anscheinend geht das nicht ohne dein Einverständnis
Wer zahlt, wenn nicht klar ist, ob die Ursache für eine Diagnose an einem über 27 Jahre alten Unfall oder etwas anderem liegt? Und was macht das mit den Patienten, wenn es da Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt?
Das, was die Kasse da gerade versucht, verschlimmert mein Befinden.
Da musst du nun wirklich keine Angst haben, einer zahlt auf jeden Fall, bzw. hat ja schon gezahlt. Ob es Unstimmigkeiten im Hintergrund gibt, das steht doch (noch) gar nicht fest. Wir befinden uns immer noch im Stadium "was wäre, wenn" und die Kasse versucht nicht, sondern will einfach nur Klarheit. Immer dann, wenn Komplikationen rund um das Krankengeld auftreten, belastet das die Versicherten.
Und am Ende verweigern die Kasse und die BG, weil sie sich nicht einig sind? Und der Patient fällt hinten herunter?
Das wird nicht passieren - es sei denn, es gibt dafür medizinische Gründe, also Arbeitsfähigkeit sowohl aufgrund des Entlassungsberichtes der Reha-Klinik, als auch aufgrund der letzten Befundberichte aufgrund der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Reha-Ausnahme, was dann aus einem Gutachten des medizinischen Dienstes hervorgehen müsste und wie jetzt schon mehrfach geschrieben, das ist bisher alles nur Annahme, also Theorie.
Du kannst zum jetzigen Zeitpunkt sowieso nichts unternehmen, nur das eine - entscheiden, ob du das Einverständnis gibst oder nicht.
Vielleicht doch noch ein Vorschlag aus der Sicht eines Krankenkassenmitarbeiters - ruf doch mal an bei der Kasse, lass dich deinem Fallbearbeiter verbinden und frag doch einfach mal, worum es der Kasse geht - manches Mal bringt ein persönliches Gespräch doch etwas.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Wie lange habe ich Zeit?
Im Entlassungsbericht hat der Fehlerteufel bei JahresAngaben etc. zugeschlagen, kann ich die Korrektur abwarten?
Ich muss doch jetzt auf das zweite Schreiben der Kasse reagieren, oder?
Kann ich selbst Informationen, den vorläufigen Entlassungsbericht bspw. an den MD schicken?
Danke für den Tipp, aber einem Telefonat mit der Fachabteilung fühle ich mich nicht gewachsen. Den Ton und die Art und Weise des Umgangs vertrage ich nicht...
Danke und Gruß Akima
P.S. Krankengeld für die RehaZeit habe ich direkt einen Tag nach Rückkehr aus der Reha und Vorlage der Folgebescheinigung ab Entlassungstag ausgezahlt bekommen, auch zwei Wochen später weitere Krankengeldzahlung und einen Tag später Schreiben der Kasse mit Formular (freiwillige) Zustimmung Entlassungsbericht Reha an MD
Im Entlassungsbericht hat der Fehlerteufel bei JahresAngaben etc. zugeschlagen, kann ich die Korrektur abwarten?
Ich muss doch jetzt auf das zweite Schreiben der Kasse reagieren, oder?
Kann ich selbst Informationen, den vorläufigen Entlassungsbericht bspw. an den MD schicken?
Danke für den Tipp, aber einem Telefonat mit der Fachabteilung fühle ich mich nicht gewachsen. Den Ton und die Art und Weise des Umgangs vertrage ich nicht...
Danke und Gruß Akima
P.S. Krankengeld für die RehaZeit habe ich direkt einen Tag nach Rückkehr aus der Reha und Vorlage der Folgebescheinigung ab Entlassungstag ausgezahlt bekommen, auch zwei Wochen später weitere Krankengeldzahlung und einen Tag später Schreiben der Kasse mit Formular (freiwillige) Zustimmung Entlassungsbericht Reha an MD
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Akima123 hat geschrieben:Wie lange habe ich Zeit?
Zeit für was ? - für die Antwort auf das erste Schreiben - wenn da keine Frist gesetzt wurde, alle Zeit der Welt
Im Entlassungsbericht hat der Fehlerteufel bei JahresAngaben etc. zugeschlagen, kann ich die Korrektur abwarten?
ja, oder du selbst teilst es der Kasse mit
Ich muss doch jetzt auf das zweite Schreiben der Kasse reagieren, oder?
siehe oben, wenn keine Frist gesetzt wurde
Kann ich selbst Informationen, den vorläufigen Entlassungsbericht bspw. an den MD schicken?
ja, das kannst du, solltest du aber der Kasse entsprechend mitteilen
Danke für den Tipp, aber einem Telefonat mit der Fachabteilung fühle ich mich nicht gewachsen. Den Ton und die Art und Weise des Umgangs vertrage ich nicht...
ja, das ist dann eben so
Danke und Gruß Akima
P.S. Krankengeld für die RehaZeit habe ich direkt einen Tag nach Rückkehr aus der Reha und Vorlage der Folgebescheinigung ab Entlassungstag ausgezahlt bekommen, auch zwei Wochen später weitere Krankengeldzahlung und einen Tag später Schreiben der Kasse mit Formular (freiwillige) Zustimmung Entlassungsbericht Reha an MD
Wie geschrieben, dann ist doch wohl bis heute alles klar für dich
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Ok! Danke Czauderna
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