Hallo,
mein Angestelltenverhältnis (bereits jetzt bin ich in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung )wird vorraussichtlich Ende März nächsten Jahres enden und anschließend plane ich eine gewisse berufliche Auszeit ohne Beschäftigung.
Ich muss mich dann anschließend weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichern. Ich wohne in einem gemeinsamen Haushalt (in einem Haus) mit meinen Eltern, ohne dass ich Miete zahlen muss. Ich habe ein paar Kapitalerträge (dieses Jahr etwa durchschnittlich gerechnet 400 Euro im Monat).
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Wie wird dann in meinem Fall das kostenlose Wohnen als Einnahme eingestuft, wie der vorraussichtlichliche Sachbezugswert für freies Wohnen von monatlich 282 Euro für 2025 oder gar höher ?
Außerdem welche genauen Kapitalerträge sind maßgeblich für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, die im Vorjahr vom Versicherungsjahrs erwirtschafteten Erträge
( also in meinem Fall für das Versicherungsjahr 2025 die in 2024 erhaltenen Einnahmen)?
Mit welchen Beiträgen muss ich dann zusammengefasst rechnen, ich hoffe nur den Mindestbeitrag ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung bereits im Vorraus!
Freiwillige Krankenversicherung Beitragsberechnung.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillige Krankenversicherung Beitragsberechnung.
Hallo und willkommen im Forum
ja, es könnte auf den Mindestbeitrag hinauslaufen. Die Kasse wird sicher wissen wollen, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreiten wirst.
Da wären zunächst einmal die 400,00 € aus den Kapitalerträgen, dazu könnte die Kasse für die freie Unterkunft noch monatlich 282,00 €
dazunehme, also insgesamt wären wir dann bei 682,00 €, d.h. unter Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1178,33 € (2024).
Wenn es die Kasse ganz genau wissen will, dann kannst du gerne erklären, dass du den Rest deines Lebensunterhaltes von deinem Ersparten bzw. vorhandenen Vermögen bestreitest und das ist nicht beitragspflichtig.
Kurz gesagt, das mit dem Mindestbeitrag dürfte klappen.
Gruss
Czauderna
ja, es könnte auf den Mindestbeitrag hinauslaufen. Die Kasse wird sicher wissen wollen, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreiten wirst.
Da wären zunächst einmal die 400,00 € aus den Kapitalerträgen, dazu könnte die Kasse für die freie Unterkunft noch monatlich 282,00 €
dazunehme, also insgesamt wären wir dann bei 682,00 €, d.h. unter Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1178,33 € (2024).
Wenn es die Kasse ganz genau wissen will, dann kannst du gerne erklären, dass du den Rest deines Lebensunterhaltes von deinem Ersparten bzw. vorhandenen Vermögen bestreitest und das ist nicht beitragspflichtig.
Kurz gesagt, das mit dem Mindestbeitrag dürfte klappen.
Gruss
Czauderna
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