Hallo,
na, das hört sich ja erst mal gut an, auch wenn es dir nicht so vorkommt. Du hast bereits ALG-1 bekommen als die Arbeitsunfähigkeit begann.
Weder das Arbeitsamt (sozusagen dein Arbeitgeber) noch die Krankenkasse haben zu Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit an der Rechtmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezweifelt. Danach hat der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begonnen. Der Anspruch ruhte aus dem Grunde, dass das Arbeitsamt für maximal sechs Wochen das Arbeitslosengeld-1 weiterzahlen musste. Von daher verständlich, dass dem Arbeitsamt diese Arbeitsunfähigkeit ziemlich egal war, denn zahlen musste es sowieso, kann man sich den ganzen Aufwand sparen.
Die Krankenkasse dagegen hat mit Sicherheit für solche Fälle die Regelung, nicht gleich eventuellen Zweifel nachzugehen, sondern erst, wenn es tatsächlich zur Krankengeldzahlung kommen soll. Vorher lohnt sich der Aufwand nicht unbedingt, zumal wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb der ersten sechs Wochen ohnehin beendet wird. Unter diesem Gesichtspunkt alleine müsste der MDK die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an infrage stellen, was ich für abwegig halte, deshalb auch meine Meinung in Sachen rückwirkend oder nur für die Zukunft.
Ich hätte da vielleicht noch einen Vorschlag - Ich würde die Krankenkasse anschreiben oder anrufen, oder sogar beides machen und darauf hinweisen, dass du seit 20 Tagen ohne Geld bist, ob wohl der Kasse die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen und du deine Ausgaben bestreiten musst.
Könnte helfen, muss es aber nicht, zumal wenn man bedenkt, dass Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld auch nur einmal im Monat gezahlt wird.
Gruss
Czauderna
Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo nochmal.
Ja, also es ist nun so, dass die Krankenkasse bereits Ende September die Rechtmäßigkeit der AU bezweifelt hat. Das hat daher gerührt, dass ich einen anderen ziemlich dummen Fehler gemacht habe. Und zwar habe ich die Krankenkasse angerufen, um mich nach der Höhe vom Krankengeld zu erkundigen, und wie lange es im Höchstfall gezahlt würde.
Das habe ich getan, weil ich immer genau wissen will, worauf ich im 'Extremfall' zusteuere, obwohl ich nie damit gerechnet habe, für etliche Monate oder sogar länger Krankengeld zu beziehen, eigentlich habe ich damit gerechnet, dass ich nach ein paar Monaten wieder arbeitsfähig bin. Aber leider bin ich ein Mensch, der immer 'vom schlimmsten Fall' ausgeht und wissen muss, was im schlimmsten Fall passiert.....
Daraufhin hat der Versicherungsangestellte während des Telefonats bereits meine AU bezweifelt und betont, ich hätte es ja die letzten knapp anderthalb Jahre auch ausgehalten, wieso denn nun nicht mehr. Warum das so ist, habe ich ja vorher im Thread schon erwähnt.
Als ich dann erstmal affektuell gesagt habe, dass es mir eben schon länger schlecht ging, begann er die Antragsstellung von ALG I anzusprechen, die dann ja unnachvollziehbar gewesen wäre, unter dem Gesichtspunkt dass es mir schon länger schlecht ging.
Und weil ich mich dadurch unter Druck gesetzt gefühlt habe, habe ich der Versicherung schriftlich mitgeteilt; dass ich zur Antragsstellung vollkommen arbeitstauglich war und erst im Nachhinein richtig arbeitsunfähig wurde. Stimmt nicht, habe ich der KK aber so mitgeteilt, einfach aus Angst.
Und daher habe ich Ende September bereits ein Schreiben bekommen, in dem aus o.g. Gründen heraus verständlicherweise hervorgehend, meine Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird und nachdrücklich auf den Unterschied "Behandlungsbedürftigkeit - Arbeitsunfähigkeit" hingewiesen wird.
Das habe ich vergessen zu erwähnen, und ich denke das macht es wohl wieder schlimmer und komplizierter.
Ist es unter diesen Gesichtspunkten noch realistisch, zu hoffen, dass ich rückwirkend Krankengeld bekomme?
Und wenn ich die Kasse nun anschreibe / anrufe, würde es Sinn machen danach gezielt zu fragen ob eine Verweigerung des Krankengelds (rückwirkend) wahrscheinlich ist? Ich muss das herausfinden, sonst weiß ich nicht was ich tun soll.
LG und vielen Dank für deine Hilfe....
Ja, also es ist nun so, dass die Krankenkasse bereits Ende September die Rechtmäßigkeit der AU bezweifelt hat. Das hat daher gerührt, dass ich einen anderen ziemlich dummen Fehler gemacht habe. Und zwar habe ich die Krankenkasse angerufen, um mich nach der Höhe vom Krankengeld zu erkundigen, und wie lange es im Höchstfall gezahlt würde.
Das habe ich getan, weil ich immer genau wissen will, worauf ich im 'Extremfall' zusteuere, obwohl ich nie damit gerechnet habe, für etliche Monate oder sogar länger Krankengeld zu beziehen, eigentlich habe ich damit gerechnet, dass ich nach ein paar Monaten wieder arbeitsfähig bin. Aber leider bin ich ein Mensch, der immer 'vom schlimmsten Fall' ausgeht und wissen muss, was im schlimmsten Fall passiert.....
Daraufhin hat der Versicherungsangestellte während des Telefonats bereits meine AU bezweifelt und betont, ich hätte es ja die letzten knapp anderthalb Jahre auch ausgehalten, wieso denn nun nicht mehr. Warum das so ist, habe ich ja vorher im Thread schon erwähnt.
Als ich dann erstmal affektuell gesagt habe, dass es mir eben schon länger schlecht ging, begann er die Antragsstellung von ALG I anzusprechen, die dann ja unnachvollziehbar gewesen wäre, unter dem Gesichtspunkt dass es mir schon länger schlecht ging.
Und weil ich mich dadurch unter Druck gesetzt gefühlt habe, habe ich der Versicherung schriftlich mitgeteilt; dass ich zur Antragsstellung vollkommen arbeitstauglich war und erst im Nachhinein richtig arbeitsunfähig wurde. Stimmt nicht, habe ich der KK aber so mitgeteilt, einfach aus Angst.
Und daher habe ich Ende September bereits ein Schreiben bekommen, in dem aus o.g. Gründen heraus verständlicherweise hervorgehend, meine Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird und nachdrücklich auf den Unterschied "Behandlungsbedürftigkeit - Arbeitsunfähigkeit" hingewiesen wird.
Das habe ich vergessen zu erwähnen, und ich denke das macht es wohl wieder schlimmer und komplizierter.
Ist es unter diesen Gesichtspunkten noch realistisch, zu hoffen, dass ich rückwirkend Krankengeld bekomme?
Und wenn ich die Kasse nun anschreibe / anrufe, würde es Sinn machen danach gezielt zu fragen ob eine Verweigerung des Krankengelds (rückwirkend) wahrscheinlich ist? Ich muss das herausfinden, sonst weiß ich nicht was ich tun soll.
LG und vielen Dank für deine Hilfe....
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
was am Telefon gesagt wird und was dann tatsächlich Sache ist, das kann schon sehr unterschiedlich sein. Bei dir sieht es nun so aus, dass zunächst mal das Gutachten des MD abgewartet werden muss und was die Krankenkasse daraus macht. Alles andere wäre weiterhin Spekulation.
Gruss
Czauderna
was am Telefon gesagt wird und was dann tatsächlich Sache ist, das kann schon sehr unterschiedlich sein. Bei dir sieht es nun so aus, dass zunächst mal das Gutachten des MD abgewartet werden muss und was die Krankenkasse daraus macht. Alles andere wäre weiterhin Spekulation.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
nun habe ich für den Zeitraum ab dem 01.11. bis zum 12.11. eine Zahlung durch die KK erhalten, wobei ich ja eigentlich für ab 20.10. eine erhalten müsste, da zu diesem Zeitpunkt mein ALG Bezug eingestellt wurde. Werde ich nun nocheinmal klären müssen, was es damit auf sich hat.
Ab dem 12.11. hatte man mir geschrieben, würde der MD eingeschaltet werden, sofern die Attestierung sich fortsetzt. Da es das tat, gehe ich davon aus, dass die Zahlung ab diesem Zeitpunkt wohl erst kommen würde, wenn die Begutachtung des MD durch ist. Was aber auch irgendwie komisch ist, da die Begutachtung sich ja nicht auf die Vergangenheit beziehen kann, so wie du formuliert hast.
Wenn ich jetzt berücksichtige, was du geschrieben hast, gehe ich mal davon aus, dass ich die ausstehenden Zahlungen noch erhalten müsste, wohl dann eben auch erst zum Ende des Monats. Ich habe in einem Fall online gelesen, dass eine KV einem ehemals Versicherten Krankengeld gezahlt hat, obwohl dieser bereits in der Berufsunfähigkeit einzugliedern war, und dieses Geld zurückgefordert hat; erfolglos, da mit der Zahlung ein "Vertrauensbestand" geschaffen wurde.
In meinem Fall geht es ja auch nur um Arbeitsunfähigkeit, und damit gehe ich davon aus, dass da ja nun die Zahlung für zumindest einen Teil des Zeitraumes gekommen ist, dass es bei der Bewilligung dafür auch bleiben wird, und meine Angst nicht berechtigt ist.
LG
nun habe ich für den Zeitraum ab dem 01.11. bis zum 12.11. eine Zahlung durch die KK erhalten, wobei ich ja eigentlich für ab 20.10. eine erhalten müsste, da zu diesem Zeitpunkt mein ALG Bezug eingestellt wurde. Werde ich nun nocheinmal klären müssen, was es damit auf sich hat.
Ab dem 12.11. hatte man mir geschrieben, würde der MD eingeschaltet werden, sofern die Attestierung sich fortsetzt. Da es das tat, gehe ich davon aus, dass die Zahlung ab diesem Zeitpunkt wohl erst kommen würde, wenn die Begutachtung des MD durch ist. Was aber auch irgendwie komisch ist, da die Begutachtung sich ja nicht auf die Vergangenheit beziehen kann, so wie du formuliert hast.
Wenn ich jetzt berücksichtige, was du geschrieben hast, gehe ich mal davon aus, dass ich die ausstehenden Zahlungen noch erhalten müsste, wohl dann eben auch erst zum Ende des Monats. Ich habe in einem Fall online gelesen, dass eine KV einem ehemals Versicherten Krankengeld gezahlt hat, obwohl dieser bereits in der Berufsunfähigkeit einzugliedern war, und dieses Geld zurückgefordert hat; erfolglos, da mit der Zahlung ein "Vertrauensbestand" geschaffen wurde.
In meinem Fall geht es ja auch nur um Arbeitsunfähigkeit, und damit gehe ich davon aus, dass da ja nun die Zahlung für zumindest einen Teil des Zeitraumes gekommen ist, dass es bei der Bewilligung dafür auch bleiben wird, und meine Angst nicht berechtigt ist.
LG
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
sehe ich auch so
Gruss
Czauderna
sehe ich auch so
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo nocheinmal,
ich habe mit der KK korrespondiert und folgende Information erhalten:
"Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Krankengeldzahlung ab dem 13.11.2024 verweisen wir auf unser Schreiben vom 12.11.2024. Ob eine weitere Zahlung über den 12.11.2024 hinaus erfolgen kann, hängt von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes (MD) ab. Damit der MD diese Prüfung vornehmen kann, bitten wir Sie nochmals aktuelle Berichte Ihres Psychotherapeuten und eine Kopie des Medikamentenplans dem MD zukommen zu lassen (dem Schreiben vom 12.11.2024 waren ein Freiumschlag und ein Weiterleitungsbogen für den MD beigefügt)."
Meine Frage: Bedeutet dass, das die Zahlung über den 12.11. hinaus nur erfolgt, wenn der MD die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, oder bedeutet das, dass die Zahlung nur erfolgen wird, wenn ich mich der Begutachtung durch den MD zur Verfügung stelle?
Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, kann der MD nur die Gegenwart beurteilen, daher müsste es ja zweiteres sein?
LG und vielen Dank, mal wieder..
ich habe mit der KK korrespondiert und folgende Information erhalten:
"Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Krankengeldzahlung ab dem 13.11.2024 verweisen wir auf unser Schreiben vom 12.11.2024. Ob eine weitere Zahlung über den 12.11.2024 hinaus erfolgen kann, hängt von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes (MD) ab. Damit der MD diese Prüfung vornehmen kann, bitten wir Sie nochmals aktuelle Berichte Ihres Psychotherapeuten und eine Kopie des Medikamentenplans dem MD zukommen zu lassen (dem Schreiben vom 12.11.2024 waren ein Freiumschlag und ein Weiterleitungsbogen für den MD beigefügt)."
Meine Frage: Bedeutet dass, das die Zahlung über den 12.11. hinaus nur erfolgt, wenn der MD die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, oder bedeutet das, dass die Zahlung nur erfolgen wird, wenn ich mich der Begutachtung durch den MD zur Verfügung stelle?
Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, kann der MD nur die Gegenwart beurteilen, daher müsste es ja zweiteres sein?
LG und vielen Dank, mal wieder..
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
die Kasse schreibt ....ab dem 13.11. und dazu, dass der MD beurteilen soll, ob über den 13.11. hinaus weiter Arbeitsunfähigkeit besteht. Heute haben wir den 22.11., also bis dahin alles okay. Die Zeit bis 12.11. ist geklärt, du hast dein Krankengeld bekommen und wenn da noch eine Zahlung aussteht, dann muss und wird die Kasse diese auch noch leisten.
Deine Frage, was passiert nun weiter, kann ich nur so beantworten.
Der MD hat die angeforderten Unterlagen erhalten und entscheidet nun anhand der Unterlagen, ob eine solche Beurteilung nach Aktenlage möglich ist, also weiter Arbeitsunfähigkeit oder nicht und wenn dies nicht möglich ist, ob eine persönliche Einladung sinnvoll ist. Das ist jetzt erstmal abzuwarten
Das mit der Vergangenheit und Gegenwart stimmt schon, aber wie geschrieben, wir haben heute denn 22.11. und entscheiden soll er, ob über den 13.11. hinaus weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und das ist okay so, das entspricht der "Gegenwart", anders wäre es, wenn er heute die Zeit September/Oktober beurteilen sollte.
Ich sehe das Problem bis zum Gutachten des MD: als geklärt an - abwarten ist jetzt angesagt.
Gruss
Czauderna
die Kasse schreibt ....ab dem 13.11. und dazu, dass der MD beurteilen soll, ob über den 13.11. hinaus weiter Arbeitsunfähigkeit besteht. Heute haben wir den 22.11., also bis dahin alles okay. Die Zeit bis 12.11. ist geklärt, du hast dein Krankengeld bekommen und wenn da noch eine Zahlung aussteht, dann muss und wird die Kasse diese auch noch leisten.
Deine Frage, was passiert nun weiter, kann ich nur so beantworten.
Der MD hat die angeforderten Unterlagen erhalten und entscheidet nun anhand der Unterlagen, ob eine solche Beurteilung nach Aktenlage möglich ist, also weiter Arbeitsunfähigkeit oder nicht und wenn dies nicht möglich ist, ob eine persönliche Einladung sinnvoll ist. Das ist jetzt erstmal abzuwarten
Das mit der Vergangenheit und Gegenwart stimmt schon, aber wie geschrieben, wir haben heute denn 22.11. und entscheiden soll er, ob über den 13.11. hinaus weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und das ist okay so, das entspricht der "Gegenwart", anders wäre es, wenn er heute die Zeit September/Oktober beurteilen sollte.
Ich sehe das Problem bis zum Gutachten des MD: als geklärt an - abwarten ist jetzt angesagt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo und danke für die weitere Information.
Bedeutet das, dass wenn der MDK mir Arbeitsfähigkeit bescheinigen würde, dass die KK dann die Zahlung ab dem 13.11. verweigern darf?
Da du ja geschrieben hast, du siehst das Problem bis zum Gutachten des MDK als geklärt an; falls die Kasse im Fall "Arbeitsfähig" die Zahlung dann verweigern würde, ist das schon ein Problem für mich, da ich dann ja ab dem 13.11. bis zum nächsten Zeitpunkt, an dem ich anderweitig Einkommen erhalten werde bzw. versichert werde (woher auch immer) - freiwillige Versicherung und Lebenserhaltungskosten, so wie ich es verstehe, selbst zahlen muss.
Wie gesagt ist mein therapeutischer Befund sehr eindeutig und enthält Dinge wie "gestörter Wach-Schlaf-Zyklus"; "ausgeprägtes Leistungsmotiv"; "Überschreiten pers. Belastungsgrenzen"; "Angst vor Lücken im Lebenslauf" - jedoch weiß ich ja nicht, was der MDK am Ende daraus macht.
Vielen Dank wieder, für deine Hilfe. LG
edit: Gehe mich jetzt nach einem Gespräch mit der Agentur arbeitslos melden, die mir dazu dringend geraten haben. Man sagte mir, es hätte ähnliche Situationen gegeben, in denen die KK monatelang auf die Entscheidung hätte warten lassen und am Ende dann "arbeitsfähig" entschieden wurde. Somit sind in solchen Fällen dann einige Monate ohne Einkommen für die Betroffenen entstanden.
Daher muss ich jetzt handeln. Die Untersuchung des MDK geht soweit ich weiß währenddessen weiter, und falls im Nachhinein AU entschieden wird, habe ich immernoch die Möglichkeit mein Geld rückwirkend zu erhalten.
Bedeutet das, dass wenn der MDK mir Arbeitsfähigkeit bescheinigen würde, dass die KK dann die Zahlung ab dem 13.11. verweigern darf?
Da du ja geschrieben hast, du siehst das Problem bis zum Gutachten des MDK als geklärt an; falls die Kasse im Fall "Arbeitsfähig" die Zahlung dann verweigern würde, ist das schon ein Problem für mich, da ich dann ja ab dem 13.11. bis zum nächsten Zeitpunkt, an dem ich anderweitig Einkommen erhalten werde bzw. versichert werde (woher auch immer) - freiwillige Versicherung und Lebenserhaltungskosten, so wie ich es verstehe, selbst zahlen muss.
Wie gesagt ist mein therapeutischer Befund sehr eindeutig und enthält Dinge wie "gestörter Wach-Schlaf-Zyklus"; "ausgeprägtes Leistungsmotiv"; "Überschreiten pers. Belastungsgrenzen"; "Angst vor Lücken im Lebenslauf" - jedoch weiß ich ja nicht, was der MDK am Ende daraus macht.
Vielen Dank wieder, für deine Hilfe. LG
edit: Gehe mich jetzt nach einem Gespräch mit der Agentur arbeitslos melden, die mir dazu dringend geraten haben. Man sagte mir, es hätte ähnliche Situationen gegeben, in denen die KK monatelang auf die Entscheidung hätte warten lassen und am Ende dann "arbeitsfähig" entschieden wurde. Somit sind in solchen Fällen dann einige Monate ohne Einkommen für die Betroffenen entstanden.
Daher muss ich jetzt handeln. Die Untersuchung des MDK geht soweit ich weiß währenddessen weiter, und falls im Nachhinein AU entschieden wird, habe ich immernoch die Möglichkeit mein Geld rückwirkend zu erhalten.
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo, und sorry für den Doppelpost. Wollte jetzt keinen neuen Faden öffnen.
Habe mich inzwischen trotz allem weiter AU gemeldet, und dem MD alle nötigen Unterlagen zukommen lassen. Bis jetzt kam keine Reaktion. Von der Kasse bekomme ich seit Mitte November kein Geld mehr.
Ich habe nun eine Frage. Bisher erhielt ich bis Mitte November Zahlungen von der KK. Dazu aber keinen Bescheid für Krankengeld. Sollte ich einen solchen Bescheid nachfordern?
LG
Habe mich inzwischen trotz allem weiter AU gemeldet, und dem MD alle nötigen Unterlagen zukommen lassen. Bis jetzt kam keine Reaktion. Von der Kasse bekomme ich seit Mitte November kein Geld mehr.
Ich habe nun eine Frage. Bisher erhielt ich bis Mitte November Zahlungen von der KK. Dazu aber keinen Bescheid für Krankengeld. Sollte ich einen solchen Bescheid nachfordern?
LG
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
wann wurde die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt ?.
Natürlich kannst du bei der Kasse nachhaken und fragen, was der MDK gesagt hat und wo dein Krankengeld bleibt.
Gruss
Czauderna
wann wurde die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt ?.
Natürlich kannst du bei der Kasse nachhaken und fragen, was der MDK gesagt hat und wo dein Krankengeld bleibt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo, die wurde letzte Woche Freitag ausgestellt.
Dann habe ich also keinen Anspruch auf eine Art vorläufigen Bescheid? Werde mich mit der KK in Verbindung setzen.
Vielen Dank
Dann habe ich also keinen Anspruch auf eine Art vorläufigen Bescheid? Werde mich mit der KK in Verbindung setzen.
Vielen Dank
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
ausgestellt am Freitag (13.12.), heute haben wir den 16.12. , da kann noch nichts passiert sein oder gab es in der Zwischenzeit, also nach dem 12.11. noch eine Meldung?
Ich bin derzeit nicht zu Hause, deshalb erst heute die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna
ausgestellt am Freitag (13.12.), heute haben wir den 16.12. , da kann noch nichts passiert sein oder gab es in der Zwischenzeit, also nach dem 12.11. noch eine Meldung?
Ich bin derzeit nicht zu Hause, deshalb erst heute die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo, alles gut. Habe nun den Bescheid mit Gutachten arbeitsunfähig erhalten.
Die Versicherung möchte im Fall der Beendigung der AU eine Endbescheinigung. Muss ich sowas vorlegen?
Ich werde meine AU wohl nicht erneuern und mich nun wieder arbeitslos melden. Die AU ist morgen zuende. In diesem Fall habe ich aber am Freitag keine Zeit zum Arzt zu gehen und mir eine sog. Endbescheinigung ausstellen zu lassen weil ich dann zur Arbeitsagentur müsste und dann vlt sogar direkt zu einem Betrieb fahren um dort eine Bewerbung abzugeben. Der Arzt macht Freitag um 12 zu. Mir ist es persönlich wichtiger zur agentur zu gehen und dann mich persönlich zu bewerben als für die KK eine Bescheinigung zu holen die sie ja eh eigentlich vom Arzt kriegen sollte.
Würde es schlimme Konsequenzen haben eine Endbescheinigung erst später nachzureichen? ich würde der KK ja auch trotzdem schon mal per Email mitteilen dass die AU beendet ist. Möchte wirklich keine Scherereien mt der Kasse hatte davon ja mehr als genug.
lg meta
Die Versicherung möchte im Fall der Beendigung der AU eine Endbescheinigung. Muss ich sowas vorlegen?
Ich werde meine AU wohl nicht erneuern und mich nun wieder arbeitslos melden. Die AU ist morgen zuende. In diesem Fall habe ich aber am Freitag keine Zeit zum Arzt zu gehen und mir eine sog. Endbescheinigung ausstellen zu lassen weil ich dann zur Arbeitsagentur müsste und dann vlt sogar direkt zu einem Betrieb fahren um dort eine Bewerbung abzugeben. Der Arzt macht Freitag um 12 zu. Mir ist es persönlich wichtiger zur agentur zu gehen und dann mich persönlich zu bewerben als für die KK eine Bescheinigung zu holen die sie ja eh eigentlich vom Arzt kriegen sollte.
Würde es schlimme Konsequenzen haben eine Endbescheinigung erst später nachzureichen? ich würde der KK ja auch trotzdem schon mal per Email mitteilen dass die AU beendet ist. Möchte wirklich keine Scherereien mt der Kasse hatte davon ja mehr als genug.
lg meta
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