hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
hallo.
Ich brauch ein bischen hilfe bei einer problemlösung. Habe vor 2 jahren wegen persönlicher probleme eine depri phase gehabt und mich in diesem rahmen nicht um post etc gekümmert. So auch nicht um meine kv. Diese hat dann irgendwann als resultat meine beitrage auf den höchstmöglichen beitrag gehoben. Da ich mich wie gesagt längere zeit nicht gekümmert habe ist ein eherblicher beitragsrückstand gewachsen.
Inzwischen habe ich selbstständig meine depri phase abgelegt und kümmere mich nun darum daraus entstandene probleme abzuarbeiten. An der kv sache beisse ich mir aber die Zähne aus da die kv slebst null einsichtig ist.
Im prinzip beharrt die kv darauf, das ich restlos meine schulden abbezahle bevor sie mich wieder versichern, knapp 30.000. Die habe ich natürlich nicht mal eben. Ich bin hier auch nicht ignorant, habe bereits vor 2 monaten meine finanzen offengelegt und die kv ersucht, meine schulden rückwirkend anzupassen auf meine tatsächliche finanzielle situation. Desweiteren habe ich vorgeschlagen, mir dann eine ratenzahlungsplan zukommen zu lassen und mich sobald ich eine rate bezahlt und einen monatsbeitrag bezahlt habe wieder zu versichern. Aber die kv macht komplett dicht. Nicht nur beharren sie auf die sofort zahlung der 30.000€, sie klatschen auhc munter jeden monat weiter knapp 1300€ als beitrag oben drauf, woraus sich ein kreislauf ergibt den ich niemals entkommen kann. Seid 2 monaten kennt die kv auch meine reale finanzielle situation, ich habe auch jede schuld für mein versäumen auf micht genommen, aber es purzeln weiter die 1300€ jeden monat herein.
Zusatlich bin ich nicht versichert seid 2 jahren, muss alle arztbesuche etc selbst finanzieren.
An wenn muss ich mich wenden, habe bereits eine menge anwälte angerufen aber irgendwie ist niemand zuständig oder hat kapazitäten frei. Desweiteren wurde von der kv bereits ein GV aktiviert und am telefon sagte mir einer der anwälte das ab da eh nichts mehr zu amchen sei.
Muss ich nun also für den rest meines lebens eine finanzielle ausblutung akzeptieren? ich habe auch schon einiges zu dingen wie ruhendbeitrag etc gelesen, oder das kv beiträge nach 4 jahren verjähen, aber ich weiß nicht an welche instanz ich überhaupt herantreten muss em etwaige dinge zu beanspruchen. Irgendwie hab ich das gefühl niemand sieht sich zuständig. Auch meine telefonate mit der kv enden gefühlt immer damit das die person am Telefon darauf verweist, das sie nicht zuständig ist und mich wieterleitet, woraufhin diese Person selstsammerweise auch nicht zuständig ist.Es wurde mir auch schon gesagt das man mich wiedere aufnehmen würde und man mir die Unterlagen zuschickt, im Briefkasten lag dann aber doch wieder nur die Maximalforderung. Ich hab das Gefühl die Kv ist auf einer persönlichen vendetta gegebn mich, so doof das auch klingt.
Meine Frau verdient knapp über dem was gesetzlich aks hilfebedürftigkeit gilt, ich kann also auch keine sozialhilfe etc beanspruchen.
Ich bin für jeden tip dankbar.
Ich brauch ein bischen hilfe bei einer problemlösung. Habe vor 2 jahren wegen persönlicher probleme eine depri phase gehabt und mich in diesem rahmen nicht um post etc gekümmert. So auch nicht um meine kv. Diese hat dann irgendwann als resultat meine beitrage auf den höchstmöglichen beitrag gehoben. Da ich mich wie gesagt längere zeit nicht gekümmert habe ist ein eherblicher beitragsrückstand gewachsen.
Inzwischen habe ich selbstständig meine depri phase abgelegt und kümmere mich nun darum daraus entstandene probleme abzuarbeiten. An der kv sache beisse ich mir aber die Zähne aus da die kv slebst null einsichtig ist.
Im prinzip beharrt die kv darauf, das ich restlos meine schulden abbezahle bevor sie mich wieder versichern, knapp 30.000. Die habe ich natürlich nicht mal eben. Ich bin hier auch nicht ignorant, habe bereits vor 2 monaten meine finanzen offengelegt und die kv ersucht, meine schulden rückwirkend anzupassen auf meine tatsächliche finanzielle situation. Desweiteren habe ich vorgeschlagen, mir dann eine ratenzahlungsplan zukommen zu lassen und mich sobald ich eine rate bezahlt und einen monatsbeitrag bezahlt habe wieder zu versichern. Aber die kv macht komplett dicht. Nicht nur beharren sie auf die sofort zahlung der 30.000€, sie klatschen auhc munter jeden monat weiter knapp 1300€ als beitrag oben drauf, woraus sich ein kreislauf ergibt den ich niemals entkommen kann. Seid 2 monaten kennt die kv auch meine reale finanzielle situation, ich habe auch jede schuld für mein versäumen auf micht genommen, aber es purzeln weiter die 1300€ jeden monat herein.
Zusatlich bin ich nicht versichert seid 2 jahren, muss alle arztbesuche etc selbst finanzieren.
An wenn muss ich mich wenden, habe bereits eine menge anwälte angerufen aber irgendwie ist niemand zuständig oder hat kapazitäten frei. Desweiteren wurde von der kv bereits ein GV aktiviert und am telefon sagte mir einer der anwälte das ab da eh nichts mehr zu amchen sei.
Muss ich nun also für den rest meines lebens eine finanzielle ausblutung akzeptieren? ich habe auch schon einiges zu dingen wie ruhendbeitrag etc gelesen, oder das kv beiträge nach 4 jahren verjähen, aber ich weiß nicht an welche instanz ich überhaupt herantreten muss em etwaige dinge zu beanspruchen. Irgendwie hab ich das gefühl niemand sieht sich zuständig. Auch meine telefonate mit der kv enden gefühlt immer damit das die person am Telefon darauf verweist, das sie nicht zuständig ist und mich wieterleitet, woraufhin diese Person selstsammerweise auch nicht zuständig ist.Es wurde mir auch schon gesagt das man mich wiedere aufnehmen würde und man mir die Unterlagen zuschickt, im Briefkasten lag dann aber doch wieder nur die Maximalforderung. Ich hab das Gefühl die Kv ist auf einer persönlichen vendetta gegebn mich, so doof das auch klingt.
Meine Frau verdient knapp über dem was gesetzlich aks hilfebedürftigkeit gilt, ich kann also auch keine sozialhilfe etc beanspruchen.
Ich bin für jeden tip dankbar.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo und willkommen im Forum
ich sehe da vom Grundsatz her, noch Möglichkeiten, die Sache auch rückwirkend zu ändern.
Dafür müssten wir aber doch noch etwas mehr von dir wissen. Seit wann bist du bei dieser Kasse selbst versichert und mit welchem Status - es müsste auf jeden Fall eine freiwillige Versicherung sein. Was war vor zwei Jahren mit deiner Beitragszahlung los - hast du gar nicht mehr gezahlt oder zu wenig. Selbst wenn du damals aufgrund deiner persönlichen Probleme angefangen hast, diese Beitragsschulden aufzubauen, solltest du doch noch den Schriftwechsel von deiner Kasse haben, also Mahnungen - kannst du eine Zeitschiene erstellen. So, wie du es schilderst, vermute ich, dass du damals entsprechende Einkommensanfragen nicht beantwortet hast und die Kasse aus diesem Grunde dich in die höchste Beitragsklasse eingestuft hat.
Wenn ich einfach mal die genannten 30.000 € durch 24 teile komme ich auf einen Monatsbeitrag von 1250,00 € - in 2025 liegt der monatliche Höchstbeitrag bei dieser Summe, d.h. du hast keinerlei Beiträge in den vergangenen Jahren an die Kasse gezahlt ?.
Kommen wir nun zu deinem Einkommen. Der Höchstbeitrag wird von der Kasse immer dann festgesetzt, wenn der Versicherte keine oder unzureichende Unterlagen vorlegt, die seine Einkommensverhältnisse bestätigen. Du schreibst, dass du vor zwei Monaten deine Einkommensverhältnisse gegenüber der Kasse offengelegt hast -belegten diese Unterlagen wirklich die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre oder nur die aktuellen ?.
Das wäre nämlich ggf. ein Ansatzpunkt. Was die Ratenzahlung angeht, so gehen die meisten Kassen davon aus, dass die Schuldsumme (unabhängig von der Höhe) durch Ratenzahlung innerhalb von 12 Monaten getilgt werden können und das hängt dann aber auch von den derzeitigen finanziellen Verhältnissen ab. Wenn die rückwirkende Einstufung geändert werden kann, dann vermindern sich auch deine Beitragsschulden. Ich kenne Fälle aus meiner Praxis, bei denen die Kasse folgenden Vorschlag angenommen hat - sofortige Zahlung von 50% der Schuldsumme und Ratenzahlung über den Rest. Wenn die Ratenzahlung eingehalten wird, erfolgt auch die sofortige Rücknahme der Leistungseinschränkung, denn krankenversichert bist Du nach wie vor, es werden eben nur noch die Notfallbehandlungen übernommen. Die Einschränkung der Leistungen muss dir die Kasse auch schriftlich mitgeteilt haben - wann war das ?
Das war jetzt ein langer Text - hier noch einmal die Zusammenfassung, was von dir mit der Kasse abgeklärt werden muss.
1. Detaillierte Offenlegung (mit entsprechenden Nachweisen) über deine Einnahmen der letzten zwei Jahre
2. Offenlegung der derzeitigen Einkommensverhältnisse, damit der aktuelle Beitrag gesenkt werden kann
danach
3. Ratenzahlung anbieten
Natürlich alles in schriftlicher Form
Gruss
Czauderna
ich sehe da vom Grundsatz her, noch Möglichkeiten, die Sache auch rückwirkend zu ändern.
Dafür müssten wir aber doch noch etwas mehr von dir wissen. Seit wann bist du bei dieser Kasse selbst versichert und mit welchem Status - es müsste auf jeden Fall eine freiwillige Versicherung sein. Was war vor zwei Jahren mit deiner Beitragszahlung los - hast du gar nicht mehr gezahlt oder zu wenig. Selbst wenn du damals aufgrund deiner persönlichen Probleme angefangen hast, diese Beitragsschulden aufzubauen, solltest du doch noch den Schriftwechsel von deiner Kasse haben, also Mahnungen - kannst du eine Zeitschiene erstellen. So, wie du es schilderst, vermute ich, dass du damals entsprechende Einkommensanfragen nicht beantwortet hast und die Kasse aus diesem Grunde dich in die höchste Beitragsklasse eingestuft hat.
Wenn ich einfach mal die genannten 30.000 € durch 24 teile komme ich auf einen Monatsbeitrag von 1250,00 € - in 2025 liegt der monatliche Höchstbeitrag bei dieser Summe, d.h. du hast keinerlei Beiträge in den vergangenen Jahren an die Kasse gezahlt ?.
Kommen wir nun zu deinem Einkommen. Der Höchstbeitrag wird von der Kasse immer dann festgesetzt, wenn der Versicherte keine oder unzureichende Unterlagen vorlegt, die seine Einkommensverhältnisse bestätigen. Du schreibst, dass du vor zwei Monaten deine Einkommensverhältnisse gegenüber der Kasse offengelegt hast -belegten diese Unterlagen wirklich die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre oder nur die aktuellen ?.
Das wäre nämlich ggf. ein Ansatzpunkt. Was die Ratenzahlung angeht, so gehen die meisten Kassen davon aus, dass die Schuldsumme (unabhängig von der Höhe) durch Ratenzahlung innerhalb von 12 Monaten getilgt werden können und das hängt dann aber auch von den derzeitigen finanziellen Verhältnissen ab. Wenn die rückwirkende Einstufung geändert werden kann, dann vermindern sich auch deine Beitragsschulden. Ich kenne Fälle aus meiner Praxis, bei denen die Kasse folgenden Vorschlag angenommen hat - sofortige Zahlung von 50% der Schuldsumme und Ratenzahlung über den Rest. Wenn die Ratenzahlung eingehalten wird, erfolgt auch die sofortige Rücknahme der Leistungseinschränkung, denn krankenversichert bist Du nach wie vor, es werden eben nur noch die Notfallbehandlungen übernommen. Die Einschränkung der Leistungen muss dir die Kasse auch schriftlich mitgeteilt haben - wann war das ?
Das war jetzt ein langer Text - hier noch einmal die Zusammenfassung, was von dir mit der Kasse abgeklärt werden muss.
1. Detaillierte Offenlegung (mit entsprechenden Nachweisen) über deine Einnahmen der letzten zwei Jahre
2. Offenlegung der derzeitigen Einkommensverhältnisse, damit der aktuelle Beitrag gesenkt werden kann
danach
3. Ratenzahlung anbieten
Natürlich alles in schriftlicher Form
Gruss
Czauderna
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo,
bevor ich weiter ins Detail gehe, direkt die erste Frage:
Du sprichst von deiner Frau. Wo ist diese denn versichert? Kann ggf. eine Familienversicherung durchgeführt werden?
Die Krankenkasse bezieht sich auf § 6 Abs. 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler:
Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
Im Laufe der Zeit müsstest du viele Fragebögen zu deinen Einkommensverhältnissen bekommen haben. Einen davon solltest du (nachweislich) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit entsprechenden Einkommensnachweisen (falls vorhanden) und ggf. deinen letzten Einkommensteuerbescheiden bei der Krankenkasse einreichen. Zeitgleich bittest du daraum, die Beiträge nach § 6 Abs. 5 Satz 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler neu festzusetzen:
Stellt ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 1 festgesetzt wurden und die Krankenkasse ihm diese Festsetzung bekanntgegeben hat, einen Antrag auf Neufestsetzung der Beiträge, sind die Beiträge für die Zeiträume neu festzusetzen, für die das Mitglied Nachweise über die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen übermittelt.
Ob und wann die Krankenkasse welchen Bescheid bekannt gegeben hat, kannst nur du (ggf. noch die Krankenkasse mit entsprechendem Nachweis der Zustellung) beantworten. Liegen dir alle Beitragsbescheide für die entsprechenden Zeiträume vor?
Ggf. gibt es auch noch die Möglichkeit auf Erlass / Ermäßigung einzelner Rückstände.
Noch eine kurze Info zu deiner Versicherung:
Du bist versichert. Dein Anspruch auf Leistungen ruht allerdings, weil du mit einem Betrag von mehr als zwei Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand bist. Bei schwerwiegenden Erkrankungen kannst du dir einen Behandlungsschein von der Krankenkasse für Notfallbehandlungen ausstellen lassen. Mit Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung inkl. Zahlung der Raten dürfte die Krankenkasse das Leistungsruhen auch beenden. Vorher solltest du allerdings deine Beiträge mit den o. g. Maßnahmen reduzieren, damit sich die Krankenkasse auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlässt.
Zusätzlich noch folgende Anmerkung:
Vielleicht lässt du die Hilfebedürftigkeit doch mal durch das Jobcenter / Sozialamt durch einen entsprechenden Antrag prüfen. Ggf. tritt hier dann Versicherungspflicht (Jobcenter) ein oder die Beiträge werden ggf. durch das Sozialamt übernommen. Bei Feststellung der Hilfebedürftigkeit endet auch das Leistungsruhen.
Der GV tituliert die Forderungen, damit die Verjährungsfrist verlängert wird und möchte die Beiträge eintreiben. Ein Hinweis auf eine mögliche Neuberechnung mit entsprechender Ratenzahlung kann hier helfen. Ratenzahlungen können auch direkt mit dem GV vereinbart werden, hier entstehen aber in der Regel noch weitere Kosten durch den GV.
Wenn es noch in weiteren Bereichen Schulden geben sollte, könntest du dich auch über eine mögliche Privatinsolvenz informieren.
PS: Czauderna hat zwischenzeitlich schon geschrieben. Ich lasse meine allgemeine Antwort mal so stehen, da die genauen Details nicht bekannt sind.
bevor ich weiter ins Detail gehe, direkt die erste Frage:
Du sprichst von deiner Frau. Wo ist diese denn versichert? Kann ggf. eine Familienversicherung durchgeführt werden?
Die Krankenkasse bezieht sich auf § 6 Abs. 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler:
Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
Im Laufe der Zeit müsstest du viele Fragebögen zu deinen Einkommensverhältnissen bekommen haben. Einen davon solltest du (nachweislich) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit entsprechenden Einkommensnachweisen (falls vorhanden) und ggf. deinen letzten Einkommensteuerbescheiden bei der Krankenkasse einreichen. Zeitgleich bittest du daraum, die Beiträge nach § 6 Abs. 5 Satz 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler neu festzusetzen:
Stellt ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 1 festgesetzt wurden und die Krankenkasse ihm diese Festsetzung bekanntgegeben hat, einen Antrag auf Neufestsetzung der Beiträge, sind die Beiträge für die Zeiträume neu festzusetzen, für die das Mitglied Nachweise über die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen übermittelt.
Ob und wann die Krankenkasse welchen Bescheid bekannt gegeben hat, kannst nur du (ggf. noch die Krankenkasse mit entsprechendem Nachweis der Zustellung) beantworten. Liegen dir alle Beitragsbescheide für die entsprechenden Zeiträume vor?
Ggf. gibt es auch noch die Möglichkeit auf Erlass / Ermäßigung einzelner Rückstände.
Noch eine kurze Info zu deiner Versicherung:
Du bist versichert. Dein Anspruch auf Leistungen ruht allerdings, weil du mit einem Betrag von mehr als zwei Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand bist. Bei schwerwiegenden Erkrankungen kannst du dir einen Behandlungsschein von der Krankenkasse für Notfallbehandlungen ausstellen lassen. Mit Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung inkl. Zahlung der Raten dürfte die Krankenkasse das Leistungsruhen auch beenden. Vorher solltest du allerdings deine Beiträge mit den o. g. Maßnahmen reduzieren, damit sich die Krankenkasse auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlässt.
Zusätzlich noch folgende Anmerkung:
Vielleicht lässt du die Hilfebedürftigkeit doch mal durch das Jobcenter / Sozialamt durch einen entsprechenden Antrag prüfen. Ggf. tritt hier dann Versicherungspflicht (Jobcenter) ein oder die Beiträge werden ggf. durch das Sozialamt übernommen. Bei Feststellung der Hilfebedürftigkeit endet auch das Leistungsruhen.
Der GV tituliert die Forderungen, damit die Verjährungsfrist verlängert wird und möchte die Beiträge eintreiben. Ein Hinweis auf eine mögliche Neuberechnung mit entsprechender Ratenzahlung kann hier helfen. Ratenzahlungen können auch direkt mit dem GV vereinbart werden, hier entstehen aber in der Regel noch weitere Kosten durch den GV.
Wenn es noch in weiteren Bereichen Schulden geben sollte, könntest du dich auch über eine mögliche Privatinsolvenz informieren.
PS: Czauderna hat zwischenzeitlich schon geschrieben. Ich lasse meine allgemeine Antwort mal so stehen, da die genauen Details nicht bekannt sind.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo,
vielen, lieben Dank an Fried für den detaillierten Beitrag - vor allen Dingen für diese Info, die ich auch schon im Sinne hatte, aber noch die Antwort abwarten wollte - Stellt ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 1 festgesetzt wurden und die Krankenkasse ihm diese Festsetzung bekanntgegeben hat, einen Antrag auf Neufestsetzung der Beiträge, sind die Beiträge für die Zeiträume neu festzusetzen, für die das Mitglied Nachweise über die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen übermittelt.
Gruss
Czauderna
vielen, lieben Dank an Fried für den detaillierten Beitrag - vor allen Dingen für diese Info, die ich auch schon im Sinne hatte, aber noch die Antwort abwarten wollte - Stellt ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 1 festgesetzt wurden und die Krankenkasse ihm diese Festsetzung bekanntgegeben hat, einen Antrag auf Neufestsetzung der Beiträge, sind die Beiträge für die Zeiträume neu festzusetzen, für die das Mitglied Nachweise über die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen übermittelt.
Gruss
Czauderna
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
hallo. Danke schonmal für die schnelle Antwort. Ich versuche mal den hintergrund etwas besser zu erklären damit ihr mehr einsicht habt.
Ich selbst bin nie sehr gut mit bürokratischen dingen und so gewesen und habe da die verantwortung meist auf meine Frau abgewälzt. Was ich sagen kann ist das ich bin ende 2023 über das jobcenter versichert war. Zu der Zeit war meine Frau in ausbildung und ich in elternzeit, da wurden wir aufgestockt weil das ausbildungsgehalt meiner Frau zu gering war.
Im Januar 2024 habe ich dann eine arbeit aufgenommen. dort habe ich alle meine angaben gemacht auch was meine krankenversicherung anging und dachte damit sei alles geklärt. Wir sind damals in ein kleines haus gezogen nachdem meien frau mit der ausbildung fertig war. Wir haben uns dort aber irgendwie total verkalkuliert was die Kosten anging und mussten dort dann auch ausziehen und zahlen auch bis heute noch entstandene kosten dafür ab. etwa 1 woche nachdem das alles mit dem haus eskaliert war, bekam ich dann noch von meinem arbeitgeber gesagt das ich nicht übernommen werden kann. Was mich wie einen schlag traf da nie andeutungen in die richtung gemacht wurden und ich fest davon überzeugt war das alles soweit in Ordnung sei. Kurz gesagt, schulden da, job weg, Haus weg. Da fing das dann an das ich resigniert habe. Einige Zeit später musste ich mal zum arzt und habe da erfahren das meine karte nicht geht. Habe dann mit der KV gesprochen, die hatten auch versucht mich zu erreichen aber haben noch eine alte adresse gehabt. Durch die neue adresse hab ich dann post gekriegt, und die wollten natürlich eine erhebliche geldsumme haben, denn seid januar 2024 haben die wohl keine beiträge von mir bekommen. Vieleicht (oder wahrscheinlich) hätte ich das auch alles da noch aufarbeiten können, aber zu dem zeitpunkt habe ich den brief einfach irgendwo hingeworfen und das wars. Nicht klug, ich weiß das jetzt auch, aber ich habe das nciht aus böser absicht gemacht, ich war einfach überfordert zu der zeit. Alle wollten geld von mir haben und mein job war futsch.
Ich habe aber eigentlich auch glück gehabt weil ich ein tolles studium an land gezogen habe was ich ab april machen kann, aber dazu muss ich auch divere medizinische unterlagen bereit stellen. Seid dem ich das studium habe bin ich quasi über nacht rehabilitiert und versuche das alles aufzuarbeiten. Seitdem habe ich mit der KV telefoniert, emails geschrieben und ich kriege auch ständig briefe. Immer von anderen stellen, Aber immer mit der forderung das geld zu bezahlen. Auch in den telefonaten heißt es entweder da kann man ncihts machens oder aber mir wurde auch schon gesagt man schickt mir die unterlagen zu und dann kann man das mit na ratenzahlung lösen, aber der brief war dann wie oben erwähnt wieder eine maximalforderung. Ich sehe halt auch das dort offensichtlich der linke arm nicht weiß was der rechte fuß macht, jeder dort scheint die vernantwortung auf jemand anderen abwälzen zu wollen und am ende ist nie jemand konkret zuständig.
Das ist es auch was mich daran so wütend macht. Ich war heute beim GV, der hat festgestellt das es bei mir nichts zu hohlen gibt. Er sagte mir ich soll jetzt nochmal neu mir der KV verhandlen, denn jetzt habe ich es schwarz auf weiß das die ihre forderung nicht durchkriegen können und das könnte sie eventuell zum einlenken bewegen. Wir werden sehen.., ich hab da wenig hoffnung aber ich versuche es.
Es wurde gefragt wie meine Frau versichert ist, da sie beamtin ist ist sie privat versichert und zahlt momentan etwa 60 euro für so ne extra günstige versicherung die irgendwie nur das nötigste deckt. Wir sind wie gesagt finaziel angeschlagen. Ich selbst war bis ende 2023 über das jobcenter versichert und das schon jahrelang.
Wegen der ratenzahlung, einer der Briefe hatte das auch vorgeschlagen, das ich 50% direkt zahle und den rest in raten, aber das sind immernoch 15000 euro die hab ich nicht grad hier unterm sofakissen rumliegen. Wie gesagt, ich krieg nicht einhaltliche infos von der KV dort versucht jeder die zuständigkeit weiterzuschieben und quasi alle zusagen am telefon waren defacto wertlos, das die eingetrudelten Briefe dann doch wieder was anderes verlangt haben.
Ich verstehe das auch nicht, bei meinem vorschlag wäre ich wieder versichert und die KV würde Geld von mir kriegen, die könnten schon seid 2 fast 3 monaten jetzt Geld von mir haben, aber sie beharren stur darauf das ich alles auf einmal zahle, nichtmal die monatlichen raten haben sie bisher angepasst, obwohl ich schon vor 2 monaten einkommensnachweiße eingereicht habe, auch diesen monat wieder eine forderung über fast 1300 euro obwohl sie genau wissen wie ich finanziell aufgestellt bin.
Ich selbst bin nie sehr gut mit bürokratischen dingen und so gewesen und habe da die verantwortung meist auf meine Frau abgewälzt. Was ich sagen kann ist das ich bin ende 2023 über das jobcenter versichert war. Zu der Zeit war meine Frau in ausbildung und ich in elternzeit, da wurden wir aufgestockt weil das ausbildungsgehalt meiner Frau zu gering war.
Im Januar 2024 habe ich dann eine arbeit aufgenommen. dort habe ich alle meine angaben gemacht auch was meine krankenversicherung anging und dachte damit sei alles geklärt. Wir sind damals in ein kleines haus gezogen nachdem meien frau mit der ausbildung fertig war. Wir haben uns dort aber irgendwie total verkalkuliert was die Kosten anging und mussten dort dann auch ausziehen und zahlen auch bis heute noch entstandene kosten dafür ab. etwa 1 woche nachdem das alles mit dem haus eskaliert war, bekam ich dann noch von meinem arbeitgeber gesagt das ich nicht übernommen werden kann. Was mich wie einen schlag traf da nie andeutungen in die richtung gemacht wurden und ich fest davon überzeugt war das alles soweit in Ordnung sei. Kurz gesagt, schulden da, job weg, Haus weg. Da fing das dann an das ich resigniert habe. Einige Zeit später musste ich mal zum arzt und habe da erfahren das meine karte nicht geht. Habe dann mit der KV gesprochen, die hatten auch versucht mich zu erreichen aber haben noch eine alte adresse gehabt. Durch die neue adresse hab ich dann post gekriegt, und die wollten natürlich eine erhebliche geldsumme haben, denn seid januar 2024 haben die wohl keine beiträge von mir bekommen. Vieleicht (oder wahrscheinlich) hätte ich das auch alles da noch aufarbeiten können, aber zu dem zeitpunkt habe ich den brief einfach irgendwo hingeworfen und das wars. Nicht klug, ich weiß das jetzt auch, aber ich habe das nciht aus böser absicht gemacht, ich war einfach überfordert zu der zeit. Alle wollten geld von mir haben und mein job war futsch.
Ich habe aber eigentlich auch glück gehabt weil ich ein tolles studium an land gezogen habe was ich ab april machen kann, aber dazu muss ich auch divere medizinische unterlagen bereit stellen. Seid dem ich das studium habe bin ich quasi über nacht rehabilitiert und versuche das alles aufzuarbeiten. Seitdem habe ich mit der KV telefoniert, emails geschrieben und ich kriege auch ständig briefe. Immer von anderen stellen, Aber immer mit der forderung das geld zu bezahlen. Auch in den telefonaten heißt es entweder da kann man ncihts machens oder aber mir wurde auch schon gesagt man schickt mir die unterlagen zu und dann kann man das mit na ratenzahlung lösen, aber der brief war dann wie oben erwähnt wieder eine maximalforderung. Ich sehe halt auch das dort offensichtlich der linke arm nicht weiß was der rechte fuß macht, jeder dort scheint die vernantwortung auf jemand anderen abwälzen zu wollen und am ende ist nie jemand konkret zuständig.
Das ist es auch was mich daran so wütend macht. Ich war heute beim GV, der hat festgestellt das es bei mir nichts zu hohlen gibt. Er sagte mir ich soll jetzt nochmal neu mir der KV verhandlen, denn jetzt habe ich es schwarz auf weiß das die ihre forderung nicht durchkriegen können und das könnte sie eventuell zum einlenken bewegen. Wir werden sehen.., ich hab da wenig hoffnung aber ich versuche es.
Es wurde gefragt wie meine Frau versichert ist, da sie beamtin ist ist sie privat versichert und zahlt momentan etwa 60 euro für so ne extra günstige versicherung die irgendwie nur das nötigste deckt. Wir sind wie gesagt finaziel angeschlagen. Ich selbst war bis ende 2023 über das jobcenter versichert und das schon jahrelang.
Wegen der ratenzahlung, einer der Briefe hatte das auch vorgeschlagen, das ich 50% direkt zahle und den rest in raten, aber das sind immernoch 15000 euro die hab ich nicht grad hier unterm sofakissen rumliegen. Wie gesagt, ich krieg nicht einhaltliche infos von der KV dort versucht jeder die zuständigkeit weiterzuschieben und quasi alle zusagen am telefon waren defacto wertlos, das die eingetrudelten Briefe dann doch wieder was anderes verlangt haben.
Ich verstehe das auch nicht, bei meinem vorschlag wäre ich wieder versichert und die KV würde Geld von mir kriegen, die könnten schon seid 2 fast 3 monaten jetzt Geld von mir haben, aber sie beharren stur darauf das ich alles auf einmal zahle, nichtmal die monatlichen raten haben sie bisher angepasst, obwohl ich schon vor 2 monaten einkommensnachweiße eingereicht habe, auch diesen monat wieder eine forderung über fast 1300 euro obwohl sie genau wissen wie ich finanziell aufgestellt bin.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo,
ja, einen besseren Einblick haben wir nun, aber immer ist noch etwas unklar - Du hast im Januar 2024 eine Beschäftigung angetreten und bekamst dann irgendwann mal gesagt, dass du nicht übernommen wirst - wann genau, war das gewesen und wann endete deine Beschäftigung - normal sind drei Monate Einarbeitungszeit. Wann genau warst du beim Arzt und wann hast du zum ersten Mal mit der Kasse gesprochen und was noch viel wichtiger ist, wann genau hast du den Beitragsbescheid bekommen in dem stand, dass du ab ++++ den Höchstbeitrag zu entrichten hast - mit irgendwo hingeworfen hast du dir wahrscheinlich die bereits erwähnte 12-Monatsfrist versaut. Wenn ich dich richtig gelesen habe, dann hast du momentan keine Arbeit und auch kein Einkommen, richtig ? - zumindest wäre damit auf jeden Fall seitens der Krankenkasse der laufende Beitrag erheblich zu senken, auch wenn dann das Einkommen deiner Ehefrau (teilweise) angerechnet wird
Gruss
Czauderna
ja, einen besseren Einblick haben wir nun, aber immer ist noch etwas unklar - Du hast im Januar 2024 eine Beschäftigung angetreten und bekamst dann irgendwann mal gesagt, dass du nicht übernommen wirst - wann genau, war das gewesen und wann endete deine Beschäftigung - normal sind drei Monate Einarbeitungszeit. Wann genau warst du beim Arzt und wann hast du zum ersten Mal mit der Kasse gesprochen und was noch viel wichtiger ist, wann genau hast du den Beitragsbescheid bekommen in dem stand, dass du ab ++++ den Höchstbeitrag zu entrichten hast - mit irgendwo hingeworfen hast du dir wahrscheinlich die bereits erwähnte 12-Monatsfrist versaut. Wenn ich dich richtig gelesen habe, dann hast du momentan keine Arbeit und auch kein Einkommen, richtig ? - zumindest wäre damit auf jeden Fall seitens der Krankenkasse der laufende Beitrag erheblich zu senken, auch wenn dann das Einkommen deiner Ehefrau (teilweise) angerechnet wird
Gruss
Czauderna
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Das war nach ablauf der 3 monate, ganz genau. Mitte januar bis mitte april hab ich gearbeitet. Das ich nicht übernommen werde habe ich 2 Tage vor ablaufen meiner 3 monate erfahren, ich war bei der post und zu der zeit war die hölle los. Alle haben jeden Tag überstunden geschoben, ich hab den supervisor mehrfach gefragt wie es ausschaut und hab immer ne Daumen Hoch geste gekriegt und gesagt bekommen das keine Zeit für gespräche wäre. Habe das so akzeptiert weil Daumen hoch für mich immer heist das alles gut ist, das ich dann nicht übernommen werde kam wie gesagt sehr überraschend.
Der Arzt besuch war dann eher im Sommer, weiß nicht mehr genau wann aber es war einige zeit danach. Auf grund der fehlenden Karte habe ich den Arzt besuch damals dann abgebrochen und es so ausgesessen.
An den bescheid das ich ab jetzt den höchstsatz zahlen muss kann ich micht nicht errinern, das bedeutet aber leider nicht das ich ihn nicht gekriegt habe muss ich hier zugeben. Vieleicht haben sie ihn geschickt und ich hab ihn wie alles ignoriert, oder er ging an ne falsche adresse, gesehen habe ich ihn aber nicht.
Die 12 Monats frist dürfte für mich nicht mehr greifen fürchte ich. Ich habe momentan nur einen kleinen job wo ich zeitung austrage, für mehr wäre hier auch keine kapazität da wir sehr ländlich wohnen, kein auto haben und die kids ja auch bespasst werden müssen wenn sie von der Schule kommen.
Ich bin mir sicher das die KV den laufenden Beitrag erheblichen senken muss, aber sie hat es bisher nicht gemacht. Die infos haben sie, würde mich auch nicht wundern wenn das noch kommt irgendwann, aber bisher kam da nichts.
Ich verstehe auch die Gesetze hier einfach nicht, auch der GV heute sagte mir das ich hier bei weitem kein einzelfall bin und er öfters mit genau solchen oder sehr ähnlichen fällen zu tun hat. Das ganze KV system is doch eigentlich da um menschen zu stützen, da zählen für mich auch solche dazu die mal mental ne stütze brauchen, genau solchen sind dann in dem moment vieleicht auch nicht unbedingt rational, war ich auch nicht, bin es jetzt aber nur nutzen tut es nichts mehr.
Ich sehe ja ein das alle auch einzahlen müssen auch wenn man zu der zeit keine Leistung in anspruch nimmt, hab da auch einsicht gezeigt und gesagt sie sollen mir nen angepassten Betrag zuschicken, wären immernoch 4-5 tausend, die wäre ich bereit abzustottern, aber nein...
Immerhin ist es nicht so als hätte ich mir leistungen erschlichen, oder wissentlich schaden angerichtet oder irgendwas. Finde diese "strafe" absolut unverhältnismässig.
Der Arzt besuch war dann eher im Sommer, weiß nicht mehr genau wann aber es war einige zeit danach. Auf grund der fehlenden Karte habe ich den Arzt besuch damals dann abgebrochen und es so ausgesessen.
An den bescheid das ich ab jetzt den höchstsatz zahlen muss kann ich micht nicht errinern, das bedeutet aber leider nicht das ich ihn nicht gekriegt habe muss ich hier zugeben. Vieleicht haben sie ihn geschickt und ich hab ihn wie alles ignoriert, oder er ging an ne falsche adresse, gesehen habe ich ihn aber nicht.
Die 12 Monats frist dürfte für mich nicht mehr greifen fürchte ich. Ich habe momentan nur einen kleinen job wo ich zeitung austrage, für mehr wäre hier auch keine kapazität da wir sehr ländlich wohnen, kein auto haben und die kids ja auch bespasst werden müssen wenn sie von der Schule kommen.
Ich bin mir sicher das die KV den laufenden Beitrag erheblichen senken muss, aber sie hat es bisher nicht gemacht. Die infos haben sie, würde mich auch nicht wundern wenn das noch kommt irgendwann, aber bisher kam da nichts.
Ich verstehe auch die Gesetze hier einfach nicht, auch der GV heute sagte mir das ich hier bei weitem kein einzelfall bin und er öfters mit genau solchen oder sehr ähnlichen fällen zu tun hat. Das ganze KV system is doch eigentlich da um menschen zu stützen, da zählen für mich auch solche dazu die mal mental ne stütze brauchen, genau solchen sind dann in dem moment vieleicht auch nicht unbedingt rational, war ich auch nicht, bin es jetzt aber nur nutzen tut es nichts mehr.
Ich sehe ja ein das alle auch einzahlen müssen auch wenn man zu der zeit keine Leistung in anspruch nimmt, hab da auch einsicht gezeigt und gesagt sie sollen mir nen angepassten Betrag zuschicken, wären immernoch 4-5 tausend, die wäre ich bereit abzustottern, aber nein...
Immerhin ist es nicht so als hätte ich mir leistungen erschlichen, oder wissentlich schaden angerichtet oder irgendwas. Finde diese "strafe" absolut unverhältnismässig.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hast du denn schon Einkommensunterlagen deiner Ehefrau eingereicht? Da sie nicht gesetzlich versichert ist, werden ihre Einkünfte bei deiner Beitragsberechnung berücksichtigt.
Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht einer Krankenkasse (§ 4 Absatz 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.
Es müssen sämtliche Einkünfte von euch beiden angegeben und nachgewiesen (EStB, ggf. Bezügemitteilung, Verdienstabrechnung deines Minijobs etc.) werden. Für die Kinder gibt es entsprechende Freibeträge, die abgezogen werden können. Näheres hierzu findest du in § 2 Abs. 4, 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Ich gehe davon aus, dass du noch nicht alle erforderlichen Einkommensunterlagen für eine mögliche Neuberechnung eingereicht hast.
Falls dir keine Beitragsbescheide (vielleicht durch den Umzug und den Versand an die falsche Adresse), sondern nur teilweise die Mahnungen vorliegen, könntest du die beschriebene Neufestsetzung ab Beginn der freiwilligen Versicherung beantragen. Dies solltest du spätestens jetzt mit Übersendung der o. g. Unterlagen tun.
PS: Du bist kein Einzelfall. Bei vielen Fällen geht es um die fehlende Mitwirkung des Betroffenen. Die Krankenkassen handeln hier nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn jemand seine Einkünfte nicht angibt oder vollständig nachweist, sind sie verpflichtet den Höchstbeitrag zu berechnen. Es könnte sich ja zum Beispiel auch um einen Privatier handeln, der monatliche Einkünfte im fünfstelligen Bereich hat. Im gesetzlichen Rahmen gibt es zur Korrektur die Frist von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Festsetzung. Diese Frist sollte eigentlich ausreichend sein.
Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht einer Krankenkasse (§ 4 Absatz 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.
Es müssen sämtliche Einkünfte von euch beiden angegeben und nachgewiesen (EStB, ggf. Bezügemitteilung, Verdienstabrechnung deines Minijobs etc.) werden. Für die Kinder gibt es entsprechende Freibeträge, die abgezogen werden können. Näheres hierzu findest du in § 2 Abs. 4, 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Ich gehe davon aus, dass du noch nicht alle erforderlichen Einkommensunterlagen für eine mögliche Neuberechnung eingereicht hast.
Falls dir keine Beitragsbescheide (vielleicht durch den Umzug und den Versand an die falsche Adresse), sondern nur teilweise die Mahnungen vorliegen, könntest du die beschriebene Neufestsetzung ab Beginn der freiwilligen Versicherung beantragen. Dies solltest du spätestens jetzt mit Übersendung der o. g. Unterlagen tun.
PS: Du bist kein Einzelfall. Bei vielen Fällen geht es um die fehlende Mitwirkung des Betroffenen. Die Krankenkassen handeln hier nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn jemand seine Einkünfte nicht angibt oder vollständig nachweist, sind sie verpflichtet den Höchstbeitrag zu berechnen. Es könnte sich ja zum Beispiel auch um einen Privatier handeln, der monatliche Einkünfte im fünfstelligen Bereich hat. Im gesetzlichen Rahmen gibt es zur Korrektur die Frist von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Festsetzung. Diese Frist sollte eigentlich ausreichend sein.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
graxfox
Dein Job ist es nun einmal zunächst.
Fordere bei der Krankenkassen einmal den Bescheid an, mit dem die KK dich in den Höchstbeitrag eingestuft hat.
jaaaa. Du musst jetzt was machen. Ich will dir helfen.
Wie fried schon geschrieben hat, besteht eine Chance, dass du aus der Nummer mit dem Höchstbeitrag rauskommst.
ERSTE Chance:
Dies besteht dann sehr gut, wenn der Bescheid über den Höchstbeitrag nicht bei dir angekommen ist.
Man nennt das dann fehlende Bekanntgabe. Am einfachsten wäre es, wenn der Bescheid an eine Anschrift gegangen ist, wenn du dort nachweislich nicht mehr gwohnt hast.
Dann schreibst du noch etwas von kids. Du hast als Kinder. Bist du verheiratet. Die schreibst Frau. Manche hier schreiben aber nur Frau, obwohl sie gar nicht verheiratet sind. Ist es deine Ehefrau.
Wie viele Kinder hast du ? Wo sind diese versichert ?
Wie alt sind diese Kinder ?
Wie fried schon schrieb: Bei der Beitragsberechnung für eine freiwillige Versicherung kommt es darauf an, dass der KK ALLE Angaben gemacht werden.
Ist ein Ehegatte privat versichert, dann zählen die Einnahmen des privat Versicherten mit dazu.
Für Kinder gibt es Freibeträge. Das ist für dich als Laien maga-kompliziert.
Wenn man mit deiner Beitragseinstufung der tatsächlichen zur Lösung kommt, dass du (auch unter Berücksichtigung des Einkommens deiner Ehefrau,,,, ich unterstelle hier EHE-Frau) in den Mindestbeitrag einzustufen bist (und dabei könnten die Freibeträge der Kinder helfen),
dann gibt es eine ZWEITE Chance rückwirkend aus dem Höchstbeitrag rauszukommen.
Weiter Hilfe---wenn du antwortest-----bitte bitte aber konkret auf alle meine Fragen
Nämlich:
Im § 240 Abs. 1 steht (nach dem Satz mit den 12 Monate) noch folgender Satz:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen"
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Dazu ist es aber wichtig zu wissen, ob für dich bei Berechnung nach den tatsächlichen Einnahmen ( unter Berücksichtigung der Ehegatteneinnahmen)
auch der Beitrag wirklich aus der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e zu berechnen war.
Hierzu bräuchten wir hier:
die Bruttoeinnahmen deiner Ehefrau (je weniger deine Ehefrau hat, desto besser)
die Anzahl der Kinder
Sind es gemeinsame Kinder. Gibt es Kinder die nicht gemeinsam sind
Nochmals der Hinweis: je mehr Kinder, desto mehr Freibetrag, desto eher Mindestbemessung und dann die Chance auf rückwirkende Korrektur (ohne 12-Monats-Zeitraum-Sache).
Ich helfe gerne. Jedoch sage ich auch immer meine Meinung.
Du hast wahrscheinlich gar keinen Beitrag gezahlt; auch niemals den Mindestbeitrag. Das ist , um es vorsichtig auszudrücken, nicht cool.
Verrate mir bitte auch den Beruf deiner Ehefrau.....wenn Sie privat versichert ist. Beamtin ??
Hat sie dir nicht den Kopf gewaschen, wenn jedem Monat Mahnung reinflattern.
Wenn die Kinder bei dir versichert sind, dann dürftest du doch Fragebögen für eine Familienversicherung ausgefüllt haben.
Hast Du da Kopien von ( sollten man immer machen).
Evt hast du da Angaben zu Einkommen gemacht---- was mit viel Glück von der Krankenkasse für dich und deine eigene Mitgliedschaft als rechtzeitig gewertet werden könnte.
Dein Job ist es nun einmal zunächst.
Fordere bei der Krankenkassen einmal den Bescheid an, mit dem die KK dich in den Höchstbeitrag eingestuft hat.
jaaaa. Du musst jetzt was machen. Ich will dir helfen.
Wie fried schon geschrieben hat, besteht eine Chance, dass du aus der Nummer mit dem Höchstbeitrag rauskommst.
ERSTE Chance:
Dies besteht dann sehr gut, wenn der Bescheid über den Höchstbeitrag nicht bei dir angekommen ist.
Man nennt das dann fehlende Bekanntgabe. Am einfachsten wäre es, wenn der Bescheid an eine Anschrift gegangen ist, wenn du dort nachweislich nicht mehr gwohnt hast.
Dann schreibst du noch etwas von kids. Du hast als Kinder. Bist du verheiratet. Die schreibst Frau. Manche hier schreiben aber nur Frau, obwohl sie gar nicht verheiratet sind. Ist es deine Ehefrau.
Wie viele Kinder hast du ? Wo sind diese versichert ?
Wie alt sind diese Kinder ?
Wie fried schon schrieb: Bei der Beitragsberechnung für eine freiwillige Versicherung kommt es darauf an, dass der KK ALLE Angaben gemacht werden.
Ist ein Ehegatte privat versichert, dann zählen die Einnahmen des privat Versicherten mit dazu.
Für Kinder gibt es Freibeträge. Das ist für dich als Laien maga-kompliziert.
Wenn man mit deiner Beitragseinstufung der tatsächlichen zur Lösung kommt, dass du (auch unter Berücksichtigung des Einkommens deiner Ehefrau,,,, ich unterstelle hier EHE-Frau) in den Mindestbeitrag einzustufen bist (und dabei könnten die Freibeträge der Kinder helfen),
dann gibt es eine ZWEITE Chance rückwirkend aus dem Höchstbeitrag rauszukommen.
Weiter Hilfe---wenn du antwortest-----bitte bitte aber konkret auf alle meine Fragen
Nämlich:
Im § 240 Abs. 1 steht (nach dem Satz mit den 12 Monate) noch folgender Satz:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen"
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Dazu ist es aber wichtig zu wissen, ob für dich bei Berechnung nach den tatsächlichen Einnahmen ( unter Berücksichtigung der Ehegatteneinnahmen)
auch der Beitrag wirklich aus der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e zu berechnen war.
Hierzu bräuchten wir hier:
die Bruttoeinnahmen deiner Ehefrau (je weniger deine Ehefrau hat, desto besser)
die Anzahl der Kinder
Sind es gemeinsame Kinder. Gibt es Kinder die nicht gemeinsam sind
Nochmals der Hinweis: je mehr Kinder, desto mehr Freibetrag, desto eher Mindestbemessung und dann die Chance auf rückwirkende Korrektur (ohne 12-Monats-Zeitraum-Sache).
Ich helfe gerne. Jedoch sage ich auch immer meine Meinung.
Du hast wahrscheinlich gar keinen Beitrag gezahlt; auch niemals den Mindestbeitrag. Das ist , um es vorsichtig auszudrücken, nicht cool.
Verrate mir bitte auch den Beruf deiner Ehefrau.....wenn Sie privat versichert ist. Beamtin ??
Hat sie dir nicht den Kopf gewaschen, wenn jedem Monat Mahnung reinflattern.
Wenn die Kinder bei dir versichert sind, dann dürftest du doch Fragebögen für eine Familienversicherung ausgefüllt haben.
Hast Du da Kopien von ( sollten man immer machen).
Evt hast du da Angaben zu Einkommen gemacht---- was mit viel Glück von der Krankenkasse für dich und deine eigene Mitgliedschaft als rechtzeitig gewertet werden könnte.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Fried hat geschrieben:Hast du denn schon Einkommensunterlagen deiner Ehefrau eingereicht? Da sie nicht gesetzlich versichert ist, werden ihre Einkünfte bei deiner Beitragsberechnung berücksichtigt.
ja haben wir, aber ich glaube momenan erst ab Oktober 2025. Sie kann aber auch für die letzten 2 jahren das besorgen und einschicken.
Hier noch ein paar Infos nach denen gefragt wurde. Ich bin verheiratet und habe 2 gemeinsame Kinder mit meiner Frau. Die Kinder waren immer mit über mich versichert. Sie verdient 2800 netto. Ich glaube es waren so 3500 Brutto, wovon irgendwie 400 irgendwas Kinderzuschlag ist.
So war das auch in den 2 jahren, abgesehen von den 3 monaten die ich bei der Post gearbeitet habe hatten wir ihr Einkommen und Kindergeld, ich habe nichts verdient.
Meine Frau ist Beamtin im mittleren Dienst.
Es ist richtig, ich habe garkeinen Beitrag gezahlt, das habe ich ja bereits eingeräumt und auch das ich zu meinem versäumnis stehe und es jetzt beheben will. Ich habe das aber nicht aus boßheit oder Gier gemacht und ich bin auch kein selbständiger der 50000 € im Monat verdient oder jemals verdient hat. Tatsächlich hat der Besuch beim GV ja schwarzs auf weiß belegt, das meine momentane Finanzielle Situation so ist, das er nichtmal ne ratenzahlung vereinbart hat, weil einfach nichts zu hohlen ist.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass es neben der 12-Monats-Frist (nach dem Bescheid über den Höchstbeitrag) ja noch folgenden gibt Satz im § 240 Abs. 1 SGB V gibt
Nämlich:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen"
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Jetzt fängt die Arbeit an:
Deine Einnahme---- ich schreib jetzt mal NULL
Deine Frau 3500 EUR
Gäbe es keine Kinder, müssten deine Beiträge aus der Hälfte, also 1750 EUR berechnet werden.
Die Mindestbemessungsgrenze, als die die Grenze aus der mindestens die Beiträge zur freiwilligen Versicherung berechnet werden müssen, beträgt pro Monat
Im Jahr 2025 = 1248,33
Im Jahr 2024 = 1178,33
So , jetzt gibt es aber noch 2 familienversicherte Kinder.
Dafür gibt es einem monatlichen Freibetrag pro Kind von
2025 = 749 EUR
2024 = 707 EUR
Jetzt rechne ich nochmals unter Berücksichtigung der Absetzungsbeträge (so heißen die Freibeträge) für die Kinder
Du : 0,00
Ehefrau 3500 EUR
Gesamt 3500 EUR
Absetzung Kinder
Im Jahr 2025 = 749 x 2 Kinder = 1498
3500 minus 1498 = 2002
UND von den 2002 nimmt man die Hälfte, also 1001 EUR
Mit 1001 bist du uuuuuunterhalb der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e ( von 1248,33 EUR) im Jahr 2025
Jetzt rechne ich nochmals für das Jahr 2024
Du : 0,00
Ehefrau 3500 EUR
Gesamt 3500 EUR
Absetzung Kinder
Im Jahr 2025 = 707 x 2 Kinder = 1414
3500 minus 1414 = 2086
UND von den 2086 nimmt man die Hälfte, also 1043 EUR
Mit 1043 bist du uuuuuunterhalb der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e ( von 1178,33 EUR) im Jahr 2024
Haaaaast du das verstanden ?????
Wenn man sich jetzt die gesetzliche Vorschrift anschaut.
DANN: bist du ja mit der tatsächlichen Berechnung uuuuunterhalb der jeweiligen M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e
UND damit müsstest Du , wenn sich am Sachverhalt nichts ändert eine MEGA-Chance haben, wenn du es der Krankenkasse (KK) richtig gut erklären kannst, dass die KK die Beiträge rückwirkend (vom Beginn an) ändert.
Wahrscheinlich brauchst du aber professionelle Hilfe.
Dein Fall ist seeeeehr kompliziert aber auch interessant.
Jetzt kommt ja noch etwas dazu. Du hast ja wohl einen Mini-Job.
Mini-Jobs, sind, wenn man nicht krankenversichert ist, das Dümmste was man haben kann. Denn diese sichern Krankenversicherung.
Außerdem sind sie in Rahmen einer freiwilligen Versicherung auch noch beitragspflichtig.
Ich weiß jetzt nicht, wie hoch der Mini-Job ist.
Außerdem, und das verkompliziert die Sache weiter, ist der Mini-Job nur beitragspflichtig zur Pflegeversicherung, nicht jedoch zur Krankenversicherung
Mit einer guten Begründung und Geschick kann es aber klappen, dass die KK rückwirkend den Mindestbeitrag festsetzt. Sicher kann man das ohne Einsicht in die Unterlagen aber nicht bewerten.
Nämlich:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen"
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Jetzt fängt die Arbeit an:
Deine Einnahme---- ich schreib jetzt mal NULL
Deine Frau 3500 EUR
Gäbe es keine Kinder, müssten deine Beiträge aus der Hälfte, also 1750 EUR berechnet werden.
Die Mindestbemessungsgrenze, als die die Grenze aus der mindestens die Beiträge zur freiwilligen Versicherung berechnet werden müssen, beträgt pro Monat
Im Jahr 2025 = 1248,33
Im Jahr 2024 = 1178,33
So , jetzt gibt es aber noch 2 familienversicherte Kinder.
Dafür gibt es einem monatlichen Freibetrag pro Kind von
2025 = 749 EUR
2024 = 707 EUR
Jetzt rechne ich nochmals unter Berücksichtigung der Absetzungsbeträge (so heißen die Freibeträge) für die Kinder
Du : 0,00
Ehefrau 3500 EUR
Gesamt 3500 EUR
Absetzung Kinder
Im Jahr 2025 = 749 x 2 Kinder = 1498
3500 minus 1498 = 2002
UND von den 2002 nimmt man die Hälfte, also 1001 EUR
Mit 1001 bist du uuuuuunterhalb der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e ( von 1248,33 EUR) im Jahr 2025
Jetzt rechne ich nochmals für das Jahr 2024
Du : 0,00
Ehefrau 3500 EUR
Gesamt 3500 EUR
Absetzung Kinder
Im Jahr 2025 = 707 x 2 Kinder = 1414
3500 minus 1414 = 2086
UND von den 2086 nimmt man die Hälfte, also 1043 EUR
Mit 1043 bist du uuuuuunterhalb der M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e ( von 1178,33 EUR) im Jahr 2024
Haaaaast du das verstanden ?????
Wenn man sich jetzt die gesetzliche Vorschrift anschaut.
DANN: bist du ja mit der tatsächlichen Berechnung uuuuunterhalb der jeweiligen M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e
UND damit müsstest Du , wenn sich am Sachverhalt nichts ändert eine MEGA-Chance haben, wenn du es der Krankenkasse (KK) richtig gut erklären kannst, dass die KK die Beiträge rückwirkend (vom Beginn an) ändert.
Wahrscheinlich brauchst du aber professionelle Hilfe.
Dein Fall ist seeeeehr kompliziert aber auch interessant.
Jetzt kommt ja noch etwas dazu. Du hast ja wohl einen Mini-Job.
Mini-Jobs, sind, wenn man nicht krankenversichert ist, das Dümmste was man haben kann. Denn diese sichern Krankenversicherung.
Außerdem sind sie in Rahmen einer freiwilligen Versicherung auch noch beitragspflichtig.
Ich weiß jetzt nicht, wie hoch der Mini-Job ist.
Außerdem, und das verkompliziert die Sache weiter, ist der Mini-Job nur beitragspflichtig zur Pflegeversicherung, nicht jedoch zur Krankenversicherung
Mit einer guten Begründung und Geschick kann es aber klappen, dass die KK rückwirkend den Mindestbeitrag festsetzt. Sicher kann man das ohne Einsicht in die Unterlagen aber nicht bewerten.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo nochmal, danke nochmal sie sich die Zeit nehmen und das alles mit mir aufarbeiten. Ich weiß das sehr zu schätzen.
Der Mini job ist ganz frisch, tatsächlich erst seit dem 1 Dez. Habe noch nicht einmal eine auszahlung bekommen, dürfte etwas zwischen 300-400 € sein.
Wenn sie jetzt sagen das der Mini job hier eher kontraprodutiv ist um das problem zu lösen kann ich ihn auch beenden, was ich zwar nur ungern machen würde aber es bringt ja nichts ein paar monate 300€ zu verdienen wenn man damit mein eigentliches problem verschärft. Allerdings ist der Mini job ja wie gesagt erst seit diesem Monat, somit ist er eigentlich garnicht in dem Zeitraum welcher mein Problem darstellt. Sollte doch dann keinen Auswirkungen haben auf die Sachlage, oder doch?
wenn ich das richtig verstanden habe, soll ich alle unterlagen zusammenkratzen was einkommen in dierser Zeit angeht und dann mit meinem freundlichsten auftreten an die Menschlichkeit der KV appelieren. Am besten aber mit unterstützung einen Anwalts, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder meinten sie jemand anderes mit "hilfe"? Ich gehe mal davon aus wenn es um einen Anwalt geht, dann um einen der Sozialrecht praktiziert. Da hab ich schon mit einigen Telefoniert, ist alles ziemlich knapp hier an Kapazitäten aber ich kann es weiter versuchen.
Der Mini job ist ganz frisch, tatsächlich erst seit dem 1 Dez. Habe noch nicht einmal eine auszahlung bekommen, dürfte etwas zwischen 300-400 € sein.
Wenn sie jetzt sagen das der Mini job hier eher kontraprodutiv ist um das problem zu lösen kann ich ihn auch beenden, was ich zwar nur ungern machen würde aber es bringt ja nichts ein paar monate 300€ zu verdienen wenn man damit mein eigentliches problem verschärft. Allerdings ist der Mini job ja wie gesagt erst seit diesem Monat, somit ist er eigentlich garnicht in dem Zeitraum welcher mein Problem darstellt. Sollte doch dann keinen Auswirkungen haben auf die Sachlage, oder doch?
wenn ich das richtig verstanden habe, soll ich alle unterlagen zusammenkratzen was einkommen in dierser Zeit angeht und dann mit meinem freundlichsten auftreten an die Menschlichkeit der KV appelieren. Am besten aber mit unterstützung einen Anwalts, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder meinten sie jemand anderes mit "hilfe"? Ich gehe mal davon aus wenn es um einen Anwalt geht, dann um einen der Sozialrecht praktiziert. Da hab ich schon mit einigen Telefoniert, ist alles ziemlich knapp hier an Kapazitäten aber ich kann es weiter versuchen.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
hattest du jetzt vor ein paar Monaten schon die Einkommenanfrage korrekt beantwortet und hast du darauf eine Senkung des Beitrages erhalten.
Falls ja, dann spielt nach meiner Einschätzung nach der Mini-Job ab 1.12.2025 keine Rolle mehr.
Ohne Einsicht in die Unterlagen zu haben, kann ich das jedoch schwer einschätzen.
Falls ja, dann spielt nach meiner Einschätzung nach der Mini-Job ab 1.12.2025 keine Rolle mehr.
Ohne Einsicht in die Unterlagen zu haben, kann ich das jedoch schwer einschätzen.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Hallo nochmal.Ich habe nun einen Brief bekommen in dem ein neuer Beitrag von ca 250€ erhoben wird. Soweit so gut. Allerdings bin ich immernoch nicht im besitz einer neuen Karte und meine Vermutung ist nach wie vor das die KV erst die Schulden getilgt sehen will bevor ich diese kriege. Ich würde die 250 so auch zusammenkriegen, aber wenn das dann so ist das ich über die nächsten Jahre 250€ + Raten für die schulden zahlen muss ohne eine Karte zu bekommen sodsas ich auch normale Arztbesuche und Medikamente selber zahlen muss, Das wäre sehr sehr bitter. Ich werde veruschen mit der KV zu verhandeln nachdem ich alle Unterlagen zusammen habe.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
grayfox hat geschrieben:Hallo nochmal.Ich habe nun einen Brief bekommen in dem ein neuer Beitrag von ca 250€ erhoben wird. Soweit so gut. Allerdings bin ich immernoch nicht im besitz einer neuen Karte und meine Vermutung ist nach wie vor das die KV erst die Schulden getilgt sehen will bevor ich diese kriege. Ich würde die 250 so auch zusammenkriegen, aber wenn das dann so ist das ich über die nächsten Jahre 250€ + Raten für die schulden zahlen muss ohne eine Karte zu bekommen sodsas ich auch normale Arztbesuche und Medikamente selber zahlen muss, Das wäre sehr sehr bitter. Ich werde veruschen mit der KV zu verhandeln nachdem ich alle Unterlagen zusammen habe.
Hallo,
wieso eine neue Karte ? - du solltest die aus der Zeit des Bürgergeldbezugs eigentlich noch haben und wenn dem so ist, dann schau mal auf die Rückseite der Karte (unten rechts), da steht das Gültigkeitsdatum. Durch die (nahtlose) Anschlussversicherung (nach Ende Bürgergeldbezug) hat sich deine bisherige Mitgliedschaft nicht geändert. Wenn die Karte allerdings abgelaufen ist, dann bekommst du (automatisch) von der Kasse eine Folgekarte, welche in deinem Fall allerdings z.Zt. nur für Notfälle benutzt werden kann. Das muss dir die Kasse aber schriftlich mitgeteilt haben.
Ja, die 250,00 € aktuell, das scheint okay zu sein - gilt es nun weiter zu versuchen, dass die Grundlage für diese Einstufung nun auch für die Vergangenheit von der Kasse angewandt wird.
Gruss
Czauderna
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