hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Die alte Karte wurde nicht mehr akzeptiert damals. Also gehe ich davon aus das ich eine neue brauche. Da ich regelmässig Medikamente einnehmen muss (Diabetes typ 2) und das momentan alles selber zahle wäre das halt eine Krasse belastung jetzt noch die 250€ und etwaige raten abzubezahlen ohne das ich davon wenigstens meine regelmässigen Arztbesuche finanzieren kann. Wie gesagt ich sehe ein das es mein Fehler ist, und ich will auch alle Schuld begleichen, aber ich muss trotzdem auch einen Haushalt führen und wir sind zumindest momentan sehr knapp bemessen was Geld angeht, was ja der GV auch schon festgestellt hat.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
super: also 250 EUR.
Das dürfte dem Mindestbeitrag entsprechen.
Also Berechnung aus der MINDESTBEMESSUNGSGRENZE.
Alles was ich am 11.12.2025 17.49 Uhr vorgerechnet habe, hat die KK jetzt also anscheinend schon gemacht.
Jedoch hat die KK diese sicherlich NICHT rückwirkend gemacht, sonder evt erst ab 1.10.2025 oder 1.11.2025 oder 1.12.2025 (leider kann ich nicht hellsehen)
Jetzt sollte man noch versuchen AUCH RÜCKWIRKEND den Höchstbeitrag auf den Mindestbeitrag zu senken.
Da gibt es ja 2 Möglichkeiten
1. Innerhalb 12 Monate-------leider verpasst.
Die ZWEITE Möglichkeit hatte ich ja am 11.12.2025 ausführlich mit einer Berechnung (brauchen wir jetzt nicht mehr) beschrieben.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass es neben der 12-Monats-Frist (nach dem Bescheid über den Höchstbeitrag) ja noch folgenden gibt Satz im § 240 Abs. 1 SGB V gibt
Nämlich:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen" (§ 204 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V)
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Du musst jetzt nicht "verhandeln".
Du musst der KK nur KLAR MITTEILEN, dass du ein Sachverhalt nach § 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V bist, der weil du nach deinen Einnahmen in die Mindeststufe (Mindestbemessung) eingestuft bist, auch länger als 12 Monate einen Anspruch auf Neuberechnung hast.
Man wird dies möglicherweise nicht verstehen bzw. verstehen wollen. Man wird bei deiner KK möglicherweise noch nicht diesen Gesetzestext gelesen haben. Dann muss man es denen mal klar mitteilen.
Nach meiner Einschätzung muss die KK rückwirkend auf den Mindestbeitrag senken (ohne Gewähr, weil ich ja nix an Unterlagen sehe).
Nach der Senkung (von Höchstbeitrag auf Mindestbeitrag müsste ca 3/4 der Forderung wegfallen), müsste man mal über eine Ratenzahlung nachdenken.
Denk mal drüber nach, ob es nicht jetzt schon sinnvoll wäre, dass die laufend die Beiträge zahlst. Damit meine ich nicht nur 250 EUR, sondern evt 350 EUR. Bei mir würde das einen guten Eindruck machen. "der ist gewillt"
Junge...gib Gas.... erst wenn eine genehmigte Ratenzahlung vorliegt, hast du wieder einen vollen Leistungsanspruch.
Melde dich, wenn du Hilfe brauchst
Das dürfte dem Mindestbeitrag entsprechen.
Also Berechnung aus der MINDESTBEMESSUNGSGRENZE.
Alles was ich am 11.12.2025 17.49 Uhr vorgerechnet habe, hat die KK jetzt also anscheinend schon gemacht.
Jedoch hat die KK diese sicherlich NICHT rückwirkend gemacht, sonder evt erst ab 1.10.2025 oder 1.11.2025 oder 1.12.2025 (leider kann ich nicht hellsehen)
Jetzt sollte man noch versuchen AUCH RÜCKWIRKEND den Höchstbeitrag auf den Mindestbeitrag zu senken.
Da gibt es ja 2 Möglichkeiten
1. Innerhalb 12 Monate-------leider verpasst.
Die ZWEITE Möglichkeit hatte ich ja am 11.12.2025 ausführlich mit einer Berechnung (brauchen wir jetzt nicht mehr) beschrieben.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass es neben der 12-Monats-Frist (nach dem Bescheid über den Höchstbeitrag) ja noch folgenden gibt Satz im § 240 Abs. 1 SGB V gibt
Nämlich:
"Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende M i n d e s t b e i t r a g s b e m e s s u n g s g r u n d l a g e nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen" (§ 204 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V)
Neu festsetzen heißt.... auch rückwirkend (auch wenn länger als 12 Monate ) festsetzen.
Du musst jetzt nicht "verhandeln".
Du musst der KK nur KLAR MITTEILEN, dass du ein Sachverhalt nach § 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V bist, der weil du nach deinen Einnahmen in die Mindeststufe (Mindestbemessung) eingestuft bist, auch länger als 12 Monate einen Anspruch auf Neuberechnung hast.
Man wird dies möglicherweise nicht verstehen bzw. verstehen wollen. Man wird bei deiner KK möglicherweise noch nicht diesen Gesetzestext gelesen haben. Dann muss man es denen mal klar mitteilen.
Nach meiner Einschätzung muss die KK rückwirkend auf den Mindestbeitrag senken (ohne Gewähr, weil ich ja nix an Unterlagen sehe).
Nach der Senkung (von Höchstbeitrag auf Mindestbeitrag müsste ca 3/4 der Forderung wegfallen), müsste man mal über eine Ratenzahlung nachdenken.
Denk mal drüber nach, ob es nicht jetzt schon sinnvoll wäre, dass die laufend die Beiträge zahlst. Damit meine ich nicht nur 250 EUR, sondern evt 350 EUR. Bei mir würde das einen guten Eindruck machen. "der ist gewillt"
Junge...gib Gas.... erst wenn eine genehmigte Ratenzahlung vorliegt, hast du wieder einen vollen Leistungsanspruch.
Melde dich, wenn du Hilfe brauchst
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Ich habe ja am 1. Dezember einen Nebenjob begonnen, ich sollte also ab 1. Januar in der Lage sein ca 300€ für die KK zu zahlen, das wären dann die 250 + 50 als rate für die Schulden. Vielmehr ist aber wirklich nicht drin erstmal. Ab April sieht das schon wieder anders aus, aber bis dahin geht es nicht. Auserdem muss ich bis dahin auch noch ein paar Medizinische Sachen regeln für den neuen Job und so wie es aussieht muss ich das vorerst alles selber latzen und ich weiß noch nicht genau wie teuer das wird. Aber diese Unterlagen sind nicht optional.
Meine Frau sagte sie hat unere Finanzen von 2023 an offengelegt, die KK hat also bereits alle Unterlagen die nötig sind, was dafür spricht das sie es entweder nicht besser wussten oder es ihnen egal war. Ich werde morgen dort anrufen und die stelle aus dem SGB zitieren und darum bitten meinen Fall unter berücksichtigung des Paragraphen neu zu beurteilen.
Ich bedanke mich nochmal recht herzlich für die hilfe. Jetzt habe ich wenigsten etwas Handfesten zum argumentieren.
Meine Frau sagte sie hat unere Finanzen von 2023 an offengelegt, die KK hat also bereits alle Unterlagen die nötig sind, was dafür spricht das sie es entweder nicht besser wussten oder es ihnen egal war. Ich werde morgen dort anrufen und die stelle aus dem SGB zitieren und darum bitten meinen Fall unter berücksichtigung des Paragraphen neu zu beurteilen.
Ich bedanke mich nochmal recht herzlich für die hilfe. Jetzt habe ich wenigsten etwas Handfesten zum argumentieren.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Ich habe leider nichts neues zu melden, möchte hier nur einmal süffisant darauf hinweisen, das die KV mein fehlverhalten quasi 1zu1 kopiert.
Das alles ist ja entstanden weil ich mich nicht vernatwortungsvoll um meine Briefe gekümmert habe.
Was soll ich sagen, jedwede Telefonische Kontakaufnahme verläuft im Sande, ich werde immer weitergeleitet mit dem Hinweis das die Person nicht zuständig sei, und die Person zu der ich weitergeleitet werde, ist entweder auch nicht zuständig, sie ist garnicht zu sprechen, oder aber macht mir eine Zusage die sie dann nicht einhällt. Ich habe mir ein paar Namen dazu auch notiert für den fall das das relevant wird.
Alle meine E-mails wurden bisher entweder ignoriert oder noch garnicht bearbeitet, was unter berücküsichtigung der Tatsache das die ersten mails schon mehrere Wochen lang dort rumliegen und ich eine Eingangsbesätigung bekommen habe, auch verwunderlich ist.
Kurz gesagt. Niemand fühlt sich zuständig und man versucht es wohl einfach auszusitzen bis ich aufgebe oder so.
Ich werde mir also einen Anwalt nehmen müssen.
Ich finde es schon alleine urkomisch, das die Person die als meine Kontaktperson auf den meisten der Briefe an mich gelistet ist, quasi für nichts zuständig ist. Warum ist sie dann auf diesen Briefen als Kontakt gelistet wenn sie zu nichts wichtigem was sagen kann...
Das alles ist ja entstanden weil ich mich nicht vernatwortungsvoll um meine Briefe gekümmert habe.
Was soll ich sagen, jedwede Telefonische Kontakaufnahme verläuft im Sande, ich werde immer weitergeleitet mit dem Hinweis das die Person nicht zuständig sei, und die Person zu der ich weitergeleitet werde, ist entweder auch nicht zuständig, sie ist garnicht zu sprechen, oder aber macht mir eine Zusage die sie dann nicht einhällt. Ich habe mir ein paar Namen dazu auch notiert für den fall das das relevant wird.
Alle meine E-mails wurden bisher entweder ignoriert oder noch garnicht bearbeitet, was unter berücküsichtigung der Tatsache das die ersten mails schon mehrere Wochen lang dort rumliegen und ich eine Eingangsbesätigung bekommen habe, auch verwunderlich ist.
Kurz gesagt. Niemand fühlt sich zuständig und man versucht es wohl einfach auszusitzen bis ich aufgebe oder so.
Ich werde mir also einen Anwalt nehmen müssen.
Ich finde es schon alleine urkomisch, das die Person die als meine Kontaktperson auf den meisten der Briefe an mich gelistet ist, quasi für nichts zuständig ist. Warum ist sie dann auf diesen Briefen als Kontakt gelistet wenn sie zu nichts wichtigem was sagen kann...
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
wann, also an welchem Tag,
hast Du denn eine Mail geschrieben, an dem du die Begründung
bezüglich der hinreichende Anhaltspunkte , dass Mindestbemessungsgrenze nicht überschritten,
mitgeteilt hast
hast Du denn eine Mail geschrieben, an dem du die Begründung
bezüglich der hinreichende Anhaltspunkte , dass Mindestbemessungsgrenze nicht überschritten,
mitgeteilt hast
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Bezüglich des hinweises auf (§ 204 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V) habe ich keine Email verfasst.Bisher wurden von allen meinen Mails die ich geschrieben habe nie auch nur eine beantwortet.Dort steht auch als hinweis das momentan viel verkehr ist und die bearbeitung deshalb länger dauern kann. Aber wir reden hier von ca 6 Wochen ohne reaktion.
Telefonisch habe ich jemanden erreicht, die aber nicht zuständig ist und mich weiterleiten lies. Nach der weiterleitung wurde mir gesagt das man mich zurückrufen würde, das war am Donnerstag.
Ich weiß nicht was eine normale wartezeit ist für so einen Rückruf. Vieleicht ist das völlig normal und ich bin blos generell übermässig gefrustet von der ganzen Sache und deshalb ungeduldig.
Telefonisch habe ich jemanden erreicht, die aber nicht zuständig ist und mich weiterleiten lies. Nach der weiterleitung wurde mir gesagt das man mich zurückrufen würde, das war am Donnerstag.
Ich weiß nicht was eine normale wartezeit ist für so einen Rückruf. Vieleicht ist das völlig normal und ich bin blos generell übermässig gefrustet von der ganzen Sache und deshalb ungeduldig.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
ich habe mich ein Leben lang über Menschen ärgern müssen, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Wie du hier, der die Einkommensbefragungen nicht beantwortet hat.
Und dann auch noch keine Beiträge gezahlt hat.
Würde das jeder alles korrekt machen, so bräuchte man erheblich weniger Pesonal.
Der Beitragssatz wäre dann auch geringer.
Ich habe ich jetzt wirklich gut mit dir gemeint, dass ich dir gute Hinweise auf eine Beitragsreduzierung geben.
Jetzt bin ich doch fest davon ausgegangen, dass du diese Argumente auch zu Papier bringst (oder in einer Mail).
Genau das, was sinnvoll ist , hast Du jetzt einfach mal nicht gemacht.
Sorry......das ist voll sch......
Ich bin jetzt raus.
Wie du hier, der die Einkommensbefragungen nicht beantwortet hat.
Und dann auch noch keine Beiträge gezahlt hat.
Würde das jeder alles korrekt machen, so bräuchte man erheblich weniger Pesonal.
Der Beitragssatz wäre dann auch geringer.
Ich habe ich jetzt wirklich gut mit dir gemeint, dass ich dir gute Hinweise auf eine Beitragsreduzierung geben.
Jetzt bin ich doch fest davon ausgegangen, dass du diese Argumente auch zu Papier bringst (oder in einer Mail).
Genau das, was sinnvoll ist , hast Du jetzt einfach mal nicht gemacht.
Sorry......das ist voll sch......
Ich bin jetzt raus.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
heinrich hat geschrieben:ich habe mich ein Leben lang über Menschen ärgern müssen, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Was habe ich mit ihren negativ erfahrungen zu tun? Sollte man nicht jeden Menschen individuell beurteilen...
Am 17 Dez haben sie mir gesagt das ich diesen Paragraphen anwenden soll. Ich habe sofort am 18 Dez daraufhin Kontakt zu der KV aufgenommen. Das ich noch auf den entsprechenden Rückruf warte der mir angeboten wurde habe ich bereits erwähnt.
Ich habe mehrere Mails in den Letzten Wochen an die KV geschrieben von der keine einzige je beantwortet wurde.Desweiter hatte ich ja bereits telefonischen Kontakt und warte auf einen Rückruf der vieleicht kommt oder auch nicht.
Mir jetzt vorzuwerfen ich würde mich nicht kümmern weil ich zu den neuesten erkenntnissen keine Mail verfasst habe und so zu tun als hätte das jetzt in den 2 Tagen irgendwas geändert ist totaler quatsch. Seid Wochen wurde schliesslich keine einzige Mail beantwortet. Aber hier bin ich jetzt das Problem weil ich es nicht erneut über den Weg der Mail verusche.
Warum sie nach all unserem hin und her nun daher kommen uns sagen ich würde mich sch... verhalten entzieht sich meinem verständniss. ´
Ich bin Dankbar für jedwede unterstützung aber das finde ich persönlich sch... von ihnen.
Jeder Mensch macht fehler und ich stehe wenigstens zu meinen und versuche es zu ändern. Machen sie mir so viele vorwürfe wie sie wollen über mein fehlverhalten zu der zeit, aber jetzt wo ich mich bemühe lasse ich mir so einen müll nicht auferlegen.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
mein Tipp:
Gehe mal zur KK hin und sprich dort vor (mit meinen Argumenten)
oder ist das so ein billig-KK, die sehr weit weg ist, und wo man nicht innerhalb 20 bis 30 Minuten mit dem Auto hinfahren kann
Gehe mal zur KK hin und sprich dort vor (mit meinen Argumenten)
oder ist das so ein billig-KK, die sehr weit weg ist, und wo man nicht innerhalb 20 bis 30 Minuten mit dem Auto hinfahren kann
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Nein es ist keine no name billig KK. Sondern eine der größeren etablierten.
Ich habe gerade eben wieder Telefonisch Kontakt aufgenommen. Nach einigem hin und her sagte mir die Dame am Telefon das die Kontakperson, die auch auf meinen Briefen steht definitv für den Fall zuständig ist.
Sprich die Frau die mich die ganze zeit zu anderen mitarbeitern weiterleitet ist laut eigener aussage der KK definitv für mich zuständig und sonst auch niemand. So eine konkrete Aussage habe ich heute das erste mal zu hören bekommen. Die Kontakperson heute war selbst etwas verwirrt, hat das dann auch mit einer Etage höher abgesprochen und mann war verwundert das ich dort immer weitergeleitet wurde.
Diese Person selbst ist aber erst nach den Festtagen wieder erreichbar.
Es gibt in der nächsten größeren Stadt eine anlaufstelle dieser KK, aber ich wohne sehr ländlich und habe kein Auto. Der ÖPNV ist hier auch sehr schlecht verankert. Es ist machbar für mich dort hinzufahren wenn auch logistisch nicht ganz einfach aber wenn sie denken das es etwas zum Sachverhalt beiträgt werde ich es machen.
Auch eine E-mail habe ich nun verschickt, auch wenn ich da wenig hoffnung habe das es überhaupt eine Reaktion gibt.
Ich habe gerade eben wieder Telefonisch Kontakt aufgenommen. Nach einigem hin und her sagte mir die Dame am Telefon das die Kontakperson, die auch auf meinen Briefen steht definitv für den Fall zuständig ist.
Sprich die Frau die mich die ganze zeit zu anderen mitarbeitern weiterleitet ist laut eigener aussage der KK definitv für mich zuständig und sonst auch niemand. So eine konkrete Aussage habe ich heute das erste mal zu hören bekommen. Die Kontakperson heute war selbst etwas verwirrt, hat das dann auch mit einer Etage höher abgesprochen und mann war verwundert das ich dort immer weitergeleitet wurde.
Diese Person selbst ist aber erst nach den Festtagen wieder erreichbar.
Es gibt in der nächsten größeren Stadt eine anlaufstelle dieser KK, aber ich wohne sehr ländlich und habe kein Auto. Der ÖPNV ist hier auch sehr schlecht verankert. Es ist machbar für mich dort hinzufahren wenn auch logistisch nicht ganz einfach aber wenn sie denken das es etwas zum Sachverhalt beiträgt werde ich es machen.
Auch eine E-mail habe ich nun verschickt, auch wenn ich da wenig hoffnung habe das es überhaupt eine Reaktion gibt.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
wichtig ist, dass du Argumente schreibst (und nicht einfach nur so ne Mail)
Argument ist immer das Gesetz, nämlich
§ 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V---hinreichende Anhaltspunkte, dass die Mindesbemessung gilt.
alles andere bringt nix , gar nix und noch mehr nix.
Lammentieren....ist doch alles ungerecht... bringt nix
Gesetzt zählt.
§ 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V (die Berechnung, die ich mühevoll vorgemacht habe, brauchst du ja nicht mehr, weil die KK aktuell wohl schon nach der Mindestbemessung berechnet).
Deine Kontakperson , also jemand der mit Namen auf den Briefen steht, ist nur ein Sachbearbeiter.
Er wird deine Anfrage/Mail sicherlich an den Vorgesetzten und dieser evt an seinen Vorgesetzten weiterleiten müssen, weil
man sagen wird....äh, das hatten wir ja noch nie
Falls du hinfahren würdest, so kann ich mir vorstellen, dass dort niemand an der Theke sitzt, der sich damit auskennt.
Hierbei geht es mir darum, dass dieser Mensch, den Menschen, der in der Fachabteilung anruft, und versucht mit dem Vorgesetzen bzw. dem Vorgesetzten des Vorgesetzten zu sprechen. Es geht mir darum, dass der Mensch, der vor die sitzt, sich für dich EINSETZT und sich den Popo aufreißt.
Du müsstest diesem , der vor dir sitzt , aber auch schon die gesetzlichen Vorschrift vor die Augen halten.
Argument ist immer das Gesetz, nämlich
§ 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V---hinreichende Anhaltspunkte, dass die Mindesbemessung gilt.
alles andere bringt nix , gar nix und noch mehr nix.
Lammentieren....ist doch alles ungerecht... bringt nix
Gesetzt zählt.
§ 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V (die Berechnung, die ich mühevoll vorgemacht habe, brauchst du ja nicht mehr, weil die KK aktuell wohl schon nach der Mindestbemessung berechnet).
Deine Kontakperson , also jemand der mit Namen auf den Briefen steht, ist nur ein Sachbearbeiter.
Er wird deine Anfrage/Mail sicherlich an den Vorgesetzten und dieser evt an seinen Vorgesetzten weiterleiten müssen, weil
man sagen wird....äh, das hatten wir ja noch nie
Falls du hinfahren würdest, so kann ich mir vorstellen, dass dort niemand an der Theke sitzt, der sich damit auskennt.
Hierbei geht es mir darum, dass dieser Mensch, den Menschen, der in der Fachabteilung anruft, und versucht mit dem Vorgesetzen bzw. dem Vorgesetzten des Vorgesetzten zu sprechen. Es geht mir darum, dass der Mensch, der vor die sitzt, sich für dich EINSETZT und sich den Popo aufreißt.
Du müsstest diesem , der vor dir sitzt , aber auch schon die gesetzlichen Vorschrift vor die Augen halten.
Re: hohe schulden und unkooperative kv, was tun.
Ich habe in meiner Mail auf § 240 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V hingewiesen und vorgeschlagen meine Beitragsschulden mit bezug darauf neu zu berechnen.
Ich habe auch explizit darauf hingewiesen das es mein wunsch ist diese Sache zu bereinigen.
Auch wenn mein auftreten hier schnippisch ist, so spiegelt das nicht wieder wie ich mit der KV selbst kommunizieren. Ich bin ein einsichtiger und höflicher Mensch. Die schnippichkeit hier dient eher meiner Frustbewältigung da die ganze Sache sehr stressig für mich ist.
Was sie zu einem Persönlichen vorsprechen bei der KV schreiben klingt absolut nachvollziehbar. Daher werde ich diese Option ebenfalls ausloten.
Ich möchte mich noch einmal für die Hilfestellung bedanken.
Ich habe auch explizit darauf hingewiesen das es mein wunsch ist diese Sache zu bereinigen.
Auch wenn mein auftreten hier schnippisch ist, so spiegelt das nicht wieder wie ich mit der KV selbst kommunizieren. Ich bin ein einsichtiger und höflicher Mensch. Die schnippichkeit hier dient eher meiner Frustbewältigung da die ganze Sache sehr stressig für mich ist.
Was sie zu einem Persönlichen vorsprechen bei der KV schreiben klingt absolut nachvollziehbar. Daher werde ich diese Option ebenfalls ausloten.
Ich möchte mich noch einmal für die Hilfestellung bedanken.
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