Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

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MichaelG
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Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 25.01.2026, 09:26

Ich war vom 07.01.26 - 11.01.26 arbeitsunfähig gewesen,am letzten Freitag war ich bei meiner GKV um die Bescheinigung dort abzugeben und der Mitarbeiter sagte mir das mein Arbeitgeber mich am 11.01.25 rückwirkend zum 31.12.25 abgemeldet hat.Der Arbeitsvertrag besteht aber noch denn ich arbeite ja weiterhin dort.Es ist noch anzumerken,das alle Mitarbeiter mit Wirkung vom 01.01.26 einen neuen Arbeitsvertrag bekommen haben,aber meine Frage bzw Vermutung ist ob der AG das so einfach darf, mich während AU abzumelden oder ob er das nur gemacht hat in meinem Fall um die Lohnfortzahlung zu sparen.ich kann leider nicht herum fragen ob andere Kollegen auch abgemeldet wurden,denn es gibt Minijobber,Studenten usw und ausserden wird das ja keiner mitbekommen haben.Der GKV-Mitarbeiter erklärt mir nur das der AG in den ersten 28 Tagen keine Lohnfortzahlung zu leisten hat

Czauderna
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Czauderna » 25.01.2026, 09:36

Hallo,
so wie geschildert ist das Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.2025 beendet worden und von daher ist die Abmeldung auch richtig. Wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum 01.01.2026 begonnen hat, dann muss durch den Arbeitgeber auch eine entsprechende Anmeldung vorgenommen werden. Erfolgt dies, dann ist die Aussage der Krankenkasse richtig - wenn bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis innerhalb der ersten 28 Tage eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann muss der (neue) Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten, sondern die Krankenkasse Krankengeld. So wie geschildert scheint genau das bei dir der Fall zu sein. Mein Rat, bei der Krankenkasse wegen der Krankengeldzahlung konkret nachfassen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 25.01.2026, 10:40

ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt anders ist.

Es wurde doch alle Mitarbeiter abgemeldet (so habe ich das verstanden).
Dann kann die Abmeldung doch nicht daran liegen, dass der AG sich bei dir die Lohnfortzahlung sparen will.

Auch hier gibst du uns wieder leichte Rätsel auf, weil wir hier nicht alles wissen.

Jetzt rätsel / rate ich mal weiter.

Die Firma hat
1. ein neue Abrechnungsprogramm
Hierbei kann es gut sein, dass die Abmeldung aller Arbeitnehmer zum 31.12.2025 erfolgen und dann wird wieder ein Anmeldung zum 1.1.2026

2. es könnte eine Abmeldung wegen eines Betriebsüberganges gewesen sein. Vater auf Sohn. Einzelfirma auf GmbH oder oder oder
hier stellt sich die Frage, ob die neue "Firma" das Recht hat, für die ersten 28 Tage keine Lohnfortzahlung zu zahlen.

Mein Gefühl war: es besteht keine Wartezeit, sondern der Arbeitgeber hat zu zahlen.
Ich habe daraufhin die google KI befragt: wie folgt
Frage:
"Muss bei einem betriebsübergang auch die Wartezeit von 28 Tagen für einen
Entgeltfortzahlungsanspruch im Fall der Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden"

Die Antwort war:
"Nein, bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB muss die vierwöchige Wartezeit für den Entgeltfortzahlungsanspruch (nach § 3 Abs. 3 EFZG) nicht erneut eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis wird mit dem Erwerber fortgesetzt, wodurch die bereits absolvierte Betriebszugehörigkeit des Altunternehmens angerechnet wird."

Bei einem Betriebsübergang muss natürlich die Krankenkasse mittels einer Abmeldung und Neuanmeldung informiert werden.

3.
Sofern du aber kein Gehalt mehr für Dezember 2025 erhalten hast, dann würde ich hellhörig werden.

Das bekommst du alles sehr einfach raus.
Frage deinen Arbeitgeber: Warum wurde ich ( und die anderen Kollegen) bei der Krankenkasse abgemeldet ?

MichaelG
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 25.01.2026, 12:01

Ob alle Mitarbeiter abgemeldet wurde kann ich nicht sagen,es wurde aber allen ob Selbsständig,Minijob oder Midijob ein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt,die Tätigkeit geht weiter am Vertrag hat sich so nichts geändert.Der Grund für den neuen Vertrag ist der, das eine neue Ausschreibung stattgefunden hat,die Firma hat die Ausschreibung wieder gewonnen und das Projekt geht weiter,das wird der Grund für den neuen Vertrag gewesen sein.Geld für Dezember kam Anfang Januar,Ich habe es aber nur durch Zufall erfahren das ich abgemeldet wurde.Da ich aber durch einen Kollegen weiss, das die Firma sich bei Lohnfortzahlung schwer tut und er erst mit Anwalt drohen musste,war ich hellhörig geworden.Die Lohnfortzahlung würde dann in Form von Krankengeld durch die GKV übernommen lt der Mitarbeiterin.

btw

Frage deinen Arbeitgeber: Warum wurde ich ( und die anderen Kollegen) bei der Krankenkasse abgemeldet ? Das werden die mir nicht sagen,die sagen überhaupt nicht viel zb steht im Arbeitsvertrag der sich Rahmenverinbarung nennt auch nichts über Lohnfortzahlung.Ich habe aber in der Buchhaltung angerugfen dort ist man etwas gesprächiger und die dortige zuständige meinte das man alle abgemeldet hätte und wieder neu anmelden würde.
Was mich nur wundert ist warum die Abmeldung ausgerechnet am 11.01.26 bei der GKV einging also genau am Wochenende nach dem meine Krankschreibung bekannt wurde ?Und was bringt dem AG die Ab und Wiederanmeldung wenn sich eigentlich nix geändert hat ?

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 25.01.2026, 14:55

???, das weiß ich auch nicht, was das bringen soll.

Da musst du mal die Lohnabrechnung für Januar 2026 anwarten.
oder du fragst genau das in der Buchhaltung.


Mit....du solltest mal deinen Arbeitgeber fragen....meinte ich auch nicht den Chef, den Vorstand, sondern
irgend jemand in der Buchhaltung. Das hast du ja jetzt schon mal gemacht. Könnte man ja nochmals machen, klappt doch

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 25.01.2026, 15:23

Ja das habe ich gemacht aber ich werde nicht rauskriegen ob da noch wer abgemeldet wurde aber wenn ich der einzigste bin dann wäre es klar das die das nur gemacht haben um die Lohnfortzahlung zu sparen

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 25.01.2026, 18:23

frag doch einfach mal die Buchhaltung

"die Krankenkasse sagte mir, dass ich zum 31.12.2025 ABgemeldet wäre.
Was bedeutet das. WANN werden ich wieder angemeldet ?
Ich gehe doch richtig davon aus, dass dies nahtlos zum 1.1.2026 sein wird ?

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Czauderna » 25.01.2026, 18:24

Hallo,
es kommt jetzt darauf an, wie es die Krankenkasse sieht - Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Aufgrund des zweiten Beitrags sehe ich da eher Lohnfortzahlung.
Gruss
Czauderna

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 25.01.2026, 19:24

heinrich hat geschrieben:frag doch einfach mal die Buchhaltung

"die Krankenkasse sagte mir, dass ich zum 31.12.2025 ABgemeldet wäre.
Was bedeutet das. WANN werden ich wieder angemeldet ?
Ich gehe doch richtig davon aus, dass dies nahtlos zum 1.1.2026 sein wird ?



Ja die Anmeldung wird jetzt sicher in der nächsten Woche erfolgen,ich sehe eher eine Trickserei des AG die zudem noch legal zu sein scheint,Ich bin eben genau in dieser Zeit krank geworden und man hat das ausgenutzt,die Beweisführun dürfte eher schwierig sein.

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Czauderna » 25.01.2026, 19:55

Hallo,
scheint keine große Firma zu sein. Ich denke, dass du in diesem Fall nicht persönlich gemeint bist seitens der Firma, denn da ist der Aufwand doch wesentlich größere als der Ertrag. Die paar Tage Lohnfortzahlung unter Berücksichtigung, dass über die Lohnausfallversicherung (U1/U2) bis zu 80% der Lohnsumme wieder zurückgefordert werden könnten, machen die "Absicht" des Arbeitgebers doch fraglich. Ich bleibe dabei - gleicher Arbeitgeber und Vertragsverlängerung (ab 01.01.2026), deshalb Anspruch auf Entgeltfortzahlung - wie sieht es die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 26.01.2026, 10:16

dto

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 28.01.2026, 11:29

Gestern hatte mich die Aok angerufen und nach deren Sicht muss es Lohnfortzahlung geben da ich ja bereits in 2025 dort gearbeitet habe,also die 28 Tage -Regelung nicht greifen kann.Wir sind so verblieben das ich den Zahlungseingang abwarte.

MichaelG
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 11.02.2026, 17:31

Gestern kam die Abrechnung des Arbeitgebers also die Überweisung aber ohne Lohnfortzahlung.Die KK-Mitarbeiterin von der Fachabteilung mit der ich im Januar Kontakt hatte riet mir den Arbeitgeber zu fragen warum die Lohnfortzahlung nicht erfolgt ist was ich tat aber bis heute keine Antwort erhalten habe.Was kann ich hier in diesem Fall tun ?

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 12.02.2026, 13:48

nochmals fragen....

oder sollen wir die hier sagen: gehe zum Arbeitsgericht und verklag die Firma. Willst du das hören.

Frage nochmals nach: GEHE PERSÖNLICH dort hin und stelle die Frage (so mach ich das immer)

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 12.02.2026, 14:55

Ich habe bereits angefragt und mehr werde ich vorerst nicht tun,meine Frage war klar und deutlich.Nach Auffassung der AOK muss hier mein AG die Kosten der Lohnfortzahlung übernehmen,denn heute erst ist die Wiederanmeldung rein gekommen und aufgrund dessen konnte festgestellt werden das sich keine Änderung in der Rechtsform usw des AG ergeben haben.Natürlich könnte ich jetzt sofort rechtlich dagegen vorgehen,will aber noch einige Monate dort weiter machen,denn auf die Lohnforzahlung bestehe ich zwar weiterhin aber deren sofortige Durchsetzung würde unter Umständen dazu führen, das mein AV vorzeitig beendet werden würde.Daher stellt sich die Frage wieviel Zeit ich noch habe um meine Ansprüche geltend zu machen ohne das diese möglicherweise erlöschen könnten.?

btw: die sitzen hier nicht um die Ecke sondern hunderte Kilometer entfernt.


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