Konnte 2005 AOK Schwangerer kündigen?

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MSBeatz
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Konnte 2005 AOK Schwangerer kündigen?

Beitragvon MSBeatz » 08.03.2008, 19:16

Hallo meine Frau war damals (2005) Arbeitslos und bezog keine Leistungen vom Arbeitsamt .

Als sie im dritten Monat schwanger war wurde ihr von der AOK gekündigt.
Da sie nicht wusste wie sie ihre Untersuchungen finanzieren sollte zog sie bei
den Vorsorgeuntersuchungen die ungültige Karte durch.

Nun fordert die AOK von ihr Geld.

Dürfte die AOK damals überhaupt einer Schwangeren kündigen?

Cassiesmann
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Re: Konnte 2005 AOK Schwangerer kündigen?

Beitragvon Cassiesmann » 09.03.2008, 00:50

MSBeatz hat geschrieben:Hallo meine Frau war damals (2005) Arbeitslos und bezog keine Leistungen vom Arbeitsamt .

Das ist ja immerhin schon 3 Jahre her!?

Als sie im dritten Monat schwanger war wurde ihr von der AOK gekündigt.
Da sie nicht wusste wie sie ihre Untersuchungen finanzieren sollte zog sie bei
den Vorsorgeuntersuchungen die ungültige Karte durch.


Ich glaube, das nennt sich Betrug ("Erschleichung von Leistungen"), oder?


Nun fordert die AOK von ihr Geld.

Klar, es bestand ja keine Versicherungsverhältnis!

Dürfte die AOK damals überhaupt einer Schwangeren kündigen?


Da wäre dann die Frage nach der konkreten Konstellation damals. Vom Prinzip her ist die Kündigung Rechtens (da kein ALG I oder II), ggf. bestand aber Anspruch auf Familienversicherung.

Was ich nicht verstehe, warum haben Sie sich nicht darum gekümmert, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist???

MSBeatz
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Beitragvon MSBeatz » 09.03.2008, 07:42

Meine Frau war ja schon Schwanger und zuvor bei der ersten Untersuchungals ihr von der AOK gekündigt wurde.

Erschleichung hin oder her wie sollte sie sonst zur Vorsorgeuntersuchung gehen?

Sie hat sich ja darum gekümmert und mit einer Angestellten der AOK telefoniert.
Die hat ihr nur gesagt das wäre nicht ihr Problem und sie wäre jetzt gekündigt.

Familienversicherung ging noch nicht da wir erst 2 Monate später geheiratet haben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.03.2008, 08:37

Hallo MSBeatz,
die Forderungen der AOK bestehen zurecht, ein vergleichbarer Fall wure vom OLG Hamm als strafbarer Betrug bewertet.
Az.1Ss58/06-3/06

also schnell zahlen und entschuldigen bevor noch mehr kommt.
Gruß

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Beitragvon Cassiesmann » 09.03.2008, 10:19

MSBeatz hat geschrieben:Meine Frau war ja schon Schwanger und zuvor bei der ersten Untersuchungals ihr von der AOK gekündigt wurde.

Dann wäre ggf. eine freiwillige GKV möglich gewesen!

Erschleichung hin oder her wie sollte sie sonst zur Vorsorgeuntersuchung gehen?

Selbstzahler!

Sie hat sich ja darum gekümmert und mit einer Angestellten der AOK telefoniert.
Die hat ihr nur gesagt das wäre nicht ihr Problem und sie wäre jetzt gekündigt.


Meine Finanzbeamter ist auch blöd, deshalb zahle ich keine Steuern mehr!

Sorry, aber es ist doch naiv, sich nur nicht um eine Versicherung zu kümmern, weil das Gegenüber subjektiv unmotiviert ist! Freuen Sie sich, das es z.B. keine Schwangerschaftskomplikationen mit Krankenhaus gab, dann hätten Sie ein Problem im fünfstelligen Bereich.


Familienversicherung ging noch nicht da wir erst 2 Monate später geheiratet haben.


Ansonsten machen Sie es, wie der DKV-Kollege sagte, schnell zahlen und froh sein, dass nicht mehr passiert ist!


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