hauptberuflich selbständig und Arbeitnehmer

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ifhero
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hauptberuflich selbständig und Arbeitnehmer

Beitragvon ifhero » 23.11.2006, 23:58

Einige Fakten:

Bin Selbständig und Arbeitnehmer, überwiegende Tätigkeit und Einnahmen als Arbeitnehmer.
GKV hat Aufnahme abgelehnt, und mich als hauptberuflich Selbständigen eingestuft, da ich einen Arbeitnehmer beschäftige über 400 Euro.

Habe Widerspruch eingelegt. Wurde abgelehnt, mit Begründung
"hauptberuflich selbständig". Vorstand der GKV hat danach nochmal abgelehnt. Habe mich dann an den Petitionsausschuß des Deutschen
Bundestages gewandt und um Hilfe gebeten.
Sechs Monate sind ins Land gegangen, ohne Krankenversicherung für mich. Dies konnte so nicht mehr weitergehen und ich bin in die private Krankenversicherung gegangen um wenigstens einen Schutz zu haben.

Jetzt bin ich 3 Monate in der privaten Krankenversicherung.
Heute habe ich von der GKV einen Brief erhalten, in dem Sie mir mitteilen, dass sie die Angelegenheit nochmal überprüft haben und ich jetzt seit Beginn meiner Arbeitnehmertätigkeit (seit Januar 2006)
pflichtversichert bin und die Beiträge ab diesem Datum nachgezahlt werden müssen.
Frage:
Was mache ich mit meiner privaten Krankenversicherung, habe jetzt 3 Monate bezahlt = 900 Euro? Wer erstattet mir das?

Was ist mit den Rechnungen, die natürlich mit Faktor 2,34 von den Ärzten abgerechnet wurden, da privat abgerechnet.
Wer bezahlt die Differenz zur Kassenabrechnung?

Fragen über Fragen, wer kann mir weiterhelfen? Eilt sehr, da ein außerordentliches Kündigungsrecht bei der Privaten, oder?

Was kann ich am besten machen?
Danke für Eure Hilfe.

Frank
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Beitragvon Frank » 24.11.2006, 16:14

Eilig ist das nicht. Wenn Versicherungspflicht besteht, muss die private Versicherung rückwirkend den Vertrag aufheben. Die zuviel gezahlten Beiträge müssen zurück erstattet werden. Ich weiß jetzt aber nicht, ob die gesetzliche Krankenkasse die erhöhten Sätze der Arztrechnungen übernehmen.

Rolf
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Beitragvon Rolf » 24.11.2006, 16:17

Schick der privaten Versicherung eine Kündigung wegen Versicherungspflicht und leg dabei die Kopie des Schreibens der Kasse bei. Die private Versicherung muss den Vertrag aufheben.

kare
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Beitragvon kare » 01.08.2012, 13:32

servus ifhero,
Hilfe, ich bin momentan in der selben Situation wie du damals.
Ganz kurz: Ich war von 2000 bis 2012 sozial versicherungspflichtig
beschäftigt. 2008 habe ich eine Fa. mit einen Arbeiter übernommen.
finanziell und zeitlich war mein Job voll der Mittelpunkt
(45 Stunden im Arbeitsvertrag vermerkt).
Nun bin ich AU entlassen worden (Arbeitsrechtlich in Ordnung).
Als ich bei der AOK vorstellig wurde hat man mir gleich gesagt, das ich mich auf was gefasst machen solle und Krankengeld gibt´s auch keins weil nicht klar ist ob ich überhaupt Bezugsberechtigt bin.

Gibt ein Grundsatzurteil oder sowas ähnliches ?

Danke
Kare

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.08.2012, 16:12

Hallo,
ich kann damit dienen:

"Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 3. 12. 2010 unter Tit. „2. Begriff der hauptberuflich selbständigen "

ein ellenlanger Text, der aber aussagt, dass die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, der krankenversicherungspflichtig ist, grundsätzlich zur haupruflichen Selbständigkeit führt - grundsätzlich bedeutet aber auch, dass dies aber nicht das einzige Kriterium für die Entscheidung sein darf sondern ein Hauptargument.
Womit wir meines Erachtens wieder bei der Ermessensentscheidung sind, die hier auch schon ausführlich behandelt wurde.
Gruss
Czauderna


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