Wieder zurück in die GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wieder zurück in die GKV?
Hallo,
ich weiß einfach nicht, was ich machen soll, muss mich aber in den nächsten Tagen entscheiden:
meine Elternzeit endet bald, danach bin ich nur noch teilzeitbeschäftigt (50%). Ich könnte mich also befreien lassen.
Bin seit 11 Jahren PKV-versichert, Mann und Kinder auch in der PKV.
Ich habe Angst vor den hohen Beiträgen im Alter, wenn ich alleine schaue, welche Anpassungen in den letzten 10 Jahren waren. Dabei bin ich noch keine 40 Jahre alt.
Werde wohl nie mir sehr viel verdienen, da ich wegen der Kinder nur Teilzeit arbeiten kann/will.
Im Falle einer Trennung (man kann ja nie wissen) muss ich dann meine Beiträge aus meinem kleinen Gehalt aufbringen bzw. der späteren relativ geringen Rente.
In die GKV zieht es mich aber auch nicht, da ich seit Jahren den besseren Standard gewöhnt bin. Die Zusatzversicherungen, die man dann braucht, kosten ja auch Geld.
Was soll ich nur tun???
ich weiß einfach nicht, was ich machen soll, muss mich aber in den nächsten Tagen entscheiden:
meine Elternzeit endet bald, danach bin ich nur noch teilzeitbeschäftigt (50%). Ich könnte mich also befreien lassen.
Bin seit 11 Jahren PKV-versichert, Mann und Kinder auch in der PKV.
Ich habe Angst vor den hohen Beiträgen im Alter, wenn ich alleine schaue, welche Anpassungen in den letzten 10 Jahren waren. Dabei bin ich noch keine 40 Jahre alt.
Werde wohl nie mir sehr viel verdienen, da ich wegen der Kinder nur Teilzeit arbeiten kann/will.
Im Falle einer Trennung (man kann ja nie wissen) muss ich dann meine Beiträge aus meinem kleinen Gehalt aufbringen bzw. der späteren relativ geringen Rente.
In die GKV zieht es mich aber auch nicht, da ich seit Jahren den besseren Standard gewöhnt bin. Die Zusatzversicherungen, die man dann braucht, kosten ja auch Geld.
Was soll ich nur tun???
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- Postrank7
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Hallo Hannah,
die Befreiung wäre dann für den Fall 50 % oder weniger entgültig.
Was ich bisher weiß Mutter mit mehreren Kindern bei halben Einkommen,
wobei ich nicht weiß wie hoch dieses ist
Einfach mal ein Angebot der gesetzlichen geben lassen dazu ein Angebot der bestehenden PKV für eine Zusatzversicherung, dann hätten wir Zahlen auf dem Tisch und könnten eine Entscheidung treffen.
Gruß
R.Maaß
Ps. dem äußeren Anschein nach würde ich sagen GKV (mit Hilfe meiner Glaskugel)
die Befreiung wäre dann für den Fall 50 % oder weniger entgültig.
Was ich bisher weiß Mutter mit mehreren Kindern bei halben Einkommen,
wobei ich nicht weiß wie hoch dieses ist

Einfach mal ein Angebot der gesetzlichen geben lassen dazu ein Angebot der bestehenden PKV für eine Zusatzversicherung, dann hätten wir Zahlen auf dem Tisch und könnten eine Entscheidung treffen.
Gruß
R.Maaß
Ps. dem äußeren Anschein nach würde ich sagen GKV (mit Hilfe meiner Glaskugel)
Wobei, über eins solltest Du dir im klaren sein.
Später im Rentenalter fällst Du definitiv nicht unter dem Personenkreis der versicherungspflichtigen Rentner im Bereich des SGB V. Man nennt dieses die sog. KVDR; es ist eine sehr günstige Variante. Hierfür benötigt man allerdings in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90 % Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV. Der Zug ist bei Dir abgefahren, da Du 11 Jahre privat versichert gewesen bist. Du kannst Dich im Rentenalter lediglich freiwillig in der GKV versichern. Da zählt dann nicht nur das Renteneinkommen sondern auch die anderen Einkünfte und evtl. das Einkommen des Ehegattens.
Später im Rentenalter fällst Du definitiv nicht unter dem Personenkreis der versicherungspflichtigen Rentner im Bereich des SGB V. Man nennt dieses die sog. KVDR; es ist eine sehr günstige Variante. Hierfür benötigt man allerdings in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90 % Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV. Der Zug ist bei Dir abgefahren, da Du 11 Jahre privat versichert gewesen bist. Du kannst Dich im Rentenalter lediglich freiwillig in der GKV versichern. Da zählt dann nicht nur das Renteneinkommen sondern auch die anderen Einkünfte und evtl. das Einkommen des Ehegattens.
Hallo Rossi,
wieso ist die Versicherung der Rentner für hannah nicht mehr möglich? Ich behaupte mal sie ist mitte 30, dann arbeitet sie max.20 Jahre, hat aber noch mindestens 25 Jahre vor sich. Wenn sie jetzt in die GKV wechseln würde hätte sie doch 90% ihres zweiten Erwerbsleben in der GKV verbracht. Oder gibt es da noch andere regeln?
Gruss
Eike
wieso ist die Versicherung der Rentner für hannah nicht mehr möglich? Ich behaupte mal sie ist mitte 30, dann arbeitet sie max.20 Jahre, hat aber noch mindestens 25 Jahre vor sich. Wenn sie jetzt in die GKV wechseln würde hätte sie doch 90% ihres zweiten Erwerbsleben in der GKV verbracht. Oder gibt es da noch andere regeln?
Gruss
Eike
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Unterschied zw. pflicht- und freiwillig vers. Rentnern ...
Rossi hat geschrieben:Wobei, über eins solltest Du dir im klaren sein.
Später im Rentenalter fällst Du definitiv nicht unter dem Personenkreis der versicherungspflichtigen Rentner im Bereich des SGB V. Man nennt dieses die sog. KVDR; es ist eine sehr günstige Variante. Hierfür benötigt man allerdings in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90 % Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV. Der Zug ist bei Dir abgefahren, da Du 11 Jahre privat versichert gewesen bist. Du kannst Dich im Rentenalter lediglich freiwillig in der GKV versichern. Da zählt dann nicht nur das Renteneinkommen sondern auch die anderen Einkünfte und evtl. das Einkommen des Ehegattens.
... wird es in 30 Jahren nicht mehr geben, jedenfalls soweit es um die Beitragszahlung geht. Bei den Leistungen kommt es schon heute nicht mehr darauf an.
Hannah, wenn Sie in diesen 30 Jahren Geld sparen wollen, verzichten Sie halt auf die Befreiung und lassen sich verkasseln. Raten kann ich Ihnen das aber nicht.
Gruß von
Gerhard
Echt GS?
bist Du Politiker und hast schon nen neuen Gesetzentwurf gesehen, der die KVDR bzw. freiwillige KV abschafft?!?!?
Ansonsten wenn Du den versicherungspflichtigen Rentner (KVDR) oder den Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall meinst) gibt es dort hinsichtlich der Beitragshöhe schon wesentlich Unterschiede.
bist Du Politiker und hast schon nen neuen Gesetzentwurf gesehen, der die KVDR bzw. freiwillige KV abschafft?!?!?
Ansonsten wenn Du den versicherungspflichtigen Rentner (KVDR) oder den Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall meinst) gibt es dort hinsichtlich der Beitragshöhe schon wesentlich Unterschiede.
Es ist relativ einfach. Ich verstehe die unterschiedlichen Auskünfte nicht.
Ein Blick ins Gesetz erleichert wie immer die Rechtsfindung:
§ 8 SGB VBefreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
...
...
3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,
Übersetzt heisst das jetzt wohl, grundsätzlich wirst Du durch die Herabsetzung der Arbeitszeit und des daraus erzielten Lohnes (unterhalb der JAG) versicherungspflichtig.
Jetzt hast Du aber die Möglichkeit Dich auf Antrag von dieser Pflicht zu befreien, allerdings nur dann wenn Du auf 50 % bzw. weniger reduzierst.
Im Klartext, wenn Du 60 % herabsetzt, hast Du keine Chance diesen Antrag zu stellen; Du bist versicherungspflichtig.
Ach ja; man sollte auch den Abs. 3 berücksichtigen.
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Ein Blick ins Gesetz erleichert wie immer die Rechtsfindung:
§ 8 SGB VBefreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
...
...
3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,
Übersetzt heisst das jetzt wohl, grundsätzlich wirst Du durch die Herabsetzung der Arbeitszeit und des daraus erzielten Lohnes (unterhalb der JAG) versicherungspflichtig.
Jetzt hast Du aber die Möglichkeit Dich auf Antrag von dieser Pflicht zu befreien, allerdings nur dann wenn Du auf 50 % bzw. weniger reduzierst.
Im Klartext, wenn Du 60 % herabsetzt, hast Du keine Chance diesen Antrag zu stellen; Du bist versicherungspflichtig.
Ach ja; man sollte auch den Abs. 3 berücksichtigen.
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Rossi hat geschrieben:Echt GS?
bist Du Politiker und hast schon nen neuen Gesetzentwurf gesehen, der die KVDR bzw. freiwillige KV abschafft?!?!?
Ansonsten wenn Du den versicherungspflichtigen Rentner (KVDR) oder den Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall meinst) gibt es dort hinsichtlich der Beitragshöhe schon wesentlich Unterschiede.
2 x Nein, Rossi, aber was hältst du von einer Wette?

Die Nr.13 ist hier aus dem Spiel, denke ich jedenfalls.
Apropos Gesetzentwurf dazu: So einer lag schon Anfang 2002 in Ullas Schublade, und wenn nicht gerade Wahljahr gewesen wäre, dann hätte sie auch blank gezogen. Und die Krankenkassen hätten nichts dagegen gehabt.
Aber 2002? Die Regierung samt GS - in diesem Fall Gerhard Schröder - hätte das nie überlebt, wenn die KVdR-Rentner mit ihren sonstigen Einkünften hätten bluten müssen. (Sie hatten damals vor den Rentnern genauso die Hosen voll wie aktuell).
Ende 2003, fernab vom damaligen Wahltermin 2006, haben sie dann aber zugeschlagen, jedenfalls bei den Betriebsrenten und den bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus Direktversicherungen, die seit Januar 2004 plötzlich voll beitragspflichtig waren.
Und genauso plötzlich werden sie es auch bei den sonstigen Einkünften der KVdR-Rentner machen. Heißer Termin: 1.1.2011. Wetten?
Gruß von
Gerhard (nicht Schröder).
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