Wieder zurück in die GKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 10.04.2008, 22:32

Öhm, ich weiss nicht?!?!

Man muß doch auch berücksichtigen, dass die KVDR Voraussetzungen vor ein paar Jahren schon mal verschärft wurden. Von der bisherigen 50 %-tigen Zugehörigkeit in der gesetzlichen KV wurde eine mindestens 90 %-tige Mitgliedschaft gebastelt. Wenn man jenes mal in der Praxis ausrechnet, so kann bspw. nur eine 2 jährige Nichtmitgliedschaft zum Ausschluss aus der KVDR führen.

Ich verstehe diese Regelung als kleines Bonbon für langjährig treue Kunden in der gesetzlichen KV. Sie haben überwiegend die Solidargemeinschaft angehört und gestützt und sollen im Alter davon profitieren. Ganz klar ein Prinzip der Soli-Gemeinschaft. Wenn man jetzt gleichen Bemessungsgrundlagen für diesen Personenkreis schafft, wie bei den freiwillig Versicherten, wiederläuft dieses eklatant den Prinzipien der Soli-Gemeinschaft.

Ich glaube eher nicht.

Aber glauben, heisst natürlich nicht wissen.

Ne Kiste Erdinger würde ich es mir kosten lassen!!!

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 10.04.2008, 23:09

Rossi hat geschrieben:Öhm, ich weiss nicht?!?!

Man muß doch auch berücksichtigen, dass die KVDR Voraussetzungen vor ein paar Jahren schon mal verschärft wurden. Von der bisherigen 50 %-tigen Zugehörigkeit in der gesetzlichen KV wurde eine mindestens 90 %-tige Mitgliedschaft gebastelt. Wenn man jenes mal in der Praxis ausrechnet, so kann bspw. nur eine 2 jährige Nichtmitgliedschaft zum Ausschluss aus der KVDR führen.

ja, bei 40 Jahren Abstand zwischen Beginn und Ende der Berufslaufbahn reichen die 2 Jahre, um die KVdR auszuschließen.

Ich verstehe diese Regelung als kleines Bonbon für langjährig treue Kunden in der gesetzlichen KV. Sie haben überwiegend die Solidargemeinschaft angehört und gestützt und sollen im Alter davon profitieren. Ganz klar ein Prinzip der Soli-Gemeinschaft.

Ja, aber darauf ***** sie, wenn es um die Beitragseinnahmen geht (siehe 1.1.2004).

Wenn man jetzt gleichen Bemessungsgrundlagen für diesen Personenkreis schafft, wie bei den freiwillig Versicherten, wiederläuft dieses eklatant den Prinzipien der Soli-Gemeinschaft.

Ja, aber darauf ***** sie gern auch zweimal, wenn es nicht gerade vor einer Bundestags- oder einer wichtigen Landtagswahl ist.

Ich glaube eher nicht.

Aber glauben, heisst natürlich nicht wissen.

Ne Kiste Erdinger würde ich es mir kosten lassen!!!


Das ist ok. Haus und Hof hätte ich auch nicht verwetten wollen.

Der Gewinner darf bestimmen, ob blaues, helles oder dunkles Etikett auf den Flaschen, und der Verlierer darf hoffen, dass die Bierpreise nicht so ins Kraut schießen wie zuletzt die Milchpreise. Bringt ja nichts, den Kasten heute schon zu bunkern. :D

Stichtag also spätestens 1.1.2011. OK?

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.04.2008, 12:47

Hi GS , Hi Rossi,

so billig geht das nicht:-) wenn Ihr erlaubt wird das ganze noch um ne Kiste Radeberger erweitert.
Erklärung für Weißbiertrinker
Radeberger= Ehemals Königlich Sächsischer Hoflieferant Durch Königliches Dekret vom 11.12.1905 Tafelgetränk seiner Majestät König Friedrich August von Sachsen.
Es ist erstens nur Recht und Billig wenn alle Einkommen zur Ermittlung des Beitrages herangezogen werden um somit die Ungleichbehandlung zu beenden erste Erfolge wurden kürzlich Gerichtlich bestätigt.. und ne Zigarre wette ich darauf das es vor dem 1.1.11 passiert
Gruß

Hannah
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 31.03.2008, 12:56

Beitragvon Hannah » 11.04.2008, 16:29

So, jetzt bin ich es nochmal: die Tatbestände für die Befreiung sind mir klar. Ich habe aber verschiedene Auskünfte zur Endgültigkeit der Befreiung bekommen: die Dame der GKV sagte mir, dass die Befreiung nur solange gilt, wie ich 50 % oder weniger arbeite. D.h. sollte ich auf 60 % aufstocken eines Tages, wäre ich wieder versicherungspflichtig. Aber das stimmt doch nicht, oder??
Danke!!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.04.2008, 16:49

tja, sehe ich genauso wie die Tante von der GKV.

Also, Du arbeitest 50 % und kannst Dich dann auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieses ist nach dem Wortlaut des Gesetzes möglich.

Jetzt machst Du aber auf einmal 60 %. Dann bist Du postwendend wieder pflichtversichert und kannst auch keinen Antrag auf Befreiung mehr stellen.

Hannah
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 31.03.2008, 12:56

Beitragvon Hannah » 11.04.2008, 17:00

Dummerweise sehen es die unterschiedlichen Tanten meiner Ex-GKV unterschiedlich...
Ich habe mittlerweile meinen Befreiungsbescheid bekommen und darin steht, dass es unwiderruflich ist.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.04.2008, 17:02

Na logo, unwiderruflich, allerdings nur so lange, wie Du 50 % machst!!!

Ergibt sich doch schon aus dem Wortlaut des Gesetzes.

Hannah
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 31.03.2008, 12:56

Beitragvon Hannah » 11.04.2008, 21:55

Ist ja prima für mich :D Da habe ich ja alle Alternativen offen....
In meiner Bestätigung steht wortwörtlich: "Diese Befreiung ist unwiderruflich. Sie gilt für alle Beschäftigungen, die Sie im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn ausüben werden".
????!!!!??????

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.04.2008, 00:38

Na ja Hannah, was soll ich Dir posten.

Es ist meine bescheidene Rechtsmeinung, mehr nicht!!!

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 12.04.2008, 01:43

Hannah hat geschrieben:Ist ja prima für mich :D Da habe ich ja alle Alternativen offen....
In meiner Bestätigung steht wortwörtlich: "Diese Befreiung ist unwiderruflich. ...

Bis hierhin gibt es nix zu rütteln.

... Sie gilt für alle Beschäftigungen, die Sie im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn ausüben werden".

Ab hier ist es die Rechtsmeinung der Kasse. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Rossi hat eben eine andere, und die ist zufällig auch die unmaßgebliche meinige.

????!!!!??????

Richtig. Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung. Solange es kein Sozialgerichtsurteil in dieser Angelegenheit gibt, kann die Kasse ihre Rechtsauffassung als geltendes Recht "verkaufen". Es ist ja auch nicht direkt die Unwahrheit ...

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Dreierwette?

Beitragvon GS » 12.04.2008, 02:00

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi GS , Hi Rossi,

so billig geht das nicht:-) wenn Ihr erlaubt wird das ganze noch um ne Kiste Radeberger erweitert.
Erklärung für Weißbiertrinker
Radeberger= Ehemals Königlich Sächsischer Hoflieferant Durch Königliches Dekret vom 11.12.1905 Tafelgetränk seiner Majestät König Friedrich August von Sachsen.
Es ist erstens nur Recht und Billig wenn alle Einkommen zur Ermittlung des Beitrages herangezogen werden um somit die Ungleichbehandlung zu beenden erste Erfolge wurden kürzlich Gerichtlich bestätigt.. und ne Zigarre wette ich darauf das es vor dem 1.1.11 passiert
Gruß


Hi, DKV-Servicecenter,

ich trinke auch Radeberger. aber eigentlich wetten wir beide ja nicht gegeneinander, oder? Das Wettangebot geht an Rossi. Aber vielleicht trinkt er ja ausschließlich "Erdinger bleifrei", was ja kein Nachteil sein muss.

So wie sie sich momentan in Berlin fetzen, gibts vielleicht doch schon 2008 Neuwahlen. Und dann könnte es sogar schon der 1.1.2010 sein ... Aber darauf wette ich jetzt nicht.

Gruß

Hannah
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 31.03.2008, 12:56

Beitragvon Hannah » 12.04.2008, 09:35

Sollte ich irgendwann mal wieder Sehnsucht nach der GKV verspüren und beispielsweise zu 60 % arbeiten, könnte ich mich einfach bei einer Kasse mit einer anderen Rechtsauffassung versichern?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.04.2008, 13:14

Jooh, meines Erachtens hast Du dann ein Wahlrecht. D. h. nach der Erhöhung auf 60 % holst Du dir einfach von igendeiner KV ne Mitgliedsbescheinigung und legst diese dem Arbeitgeber vor.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste