Das ist nur bedingt korrekt. Sollte während der AU gekündigt werden, endet natürlich die Lohnfortzahlung. Ist man weiter AU hat man ANpsruch auf Krankengeld. Allerdings wird die Krankenkasse einen jetzt ganz schnell auf die Beine bringen und zur Agentur verweisen. Also in dem Fall schonmal drauf einstellen, das nach Krankengeld Bezug recht zeitig wieder Leistungen der Agentur für Arbeit zu erwarten sein werden.
Na ja, solange eine AU vorliegt, geht das wohl nicht. Die Agentur wird den Anspruch versagen, da der Kunde dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Eins ist auch noch klar. Das Krankengeld liegt bei ca. 80 % des vorherigen Lohnes. Das Arbeitslosgengeld hingegen nur bei ca. 60 %. Also, solange wie möglich Krankengeld.
Klar, wenn Du schon mal vorher Krankengeld bezogen hast, dann endet der Anspruch auf Krankengeld nach max. 78 Wochen. In diese Vorfrist werden auch Zeiten der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eingerechnet; also nicht nur reiner Krankengeldbezug.