Student + nebenberuflich selbstständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mr.Orange
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Student + nebenberuflich selbstständig

Beitragvon Mr.Orange » 15.04.2008, 18:12

Guten Tag und Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Meine Krankenkasse beurteilt meine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche selbstständige Tätigkeit. Mit dem Ergebnis, dass meine Beiträge trotz eines Einkommens von ~840 brutto nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze ~1830 € berechnet werden.
D.h. meine Beiträge liegen bei ~275 € monatlich.

Die Fakten:

1.) Ich bin Student.
2.) Ich bin freiwillig versichert.
3.) Einkommen habe ich nur aus selbstständiger Tätigkeit.
4.) wöchentliche Arbeitszeit: maximal 16 Stunden
5.) Angestellte: keine.

Die Kasse argumentiert, dass die freiberufliche Tätigkeit den "wirtschaftlichen Mittelpunkt meiner Erwerbstätigkeit" darstellt.

Tja, von irgendwas muss ich ja studieren, die Beiträge kann ich mir aber unmöglich leisten.

Laut SGB und KK-Satzung gilt die hohe Beitragsbemessungsgrenze für "hauptberuflich" Selbstständige. Meine Haupt"erwerbs"tätigkeit stellt jedoch das Studium dar.

Ich bitte daher um Hilfe und Eure Meinung:

1.) In welchem Gesetz steht etwas zum "wirtschaftlichen Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit" ? Wo haben die das her? Wo ist das geregelt ?
2.) Es gibt einen sog. erniedrigten Beitrag für "hauptberuflich" Selbstständige, jedoch erst AB Antrag, d.h. ich darf kräftig nachzahlen. Wenn es nach Krankenkasse sog. hauptberuflich Selbstständige gibt, ab wann gilt man als nebenberuflich selbstständig ?

Vielen Dank!


Der Boine

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.04.2008, 19:30

Tja, es ist wohl überwiegend Auslegungssache der KV.

In letzter Zeit gab es einige BSG Entscheidungen hierzu. Allerdings war es hier so, dass der Selbständige gleichzeitig Mitarbeiter beschäftigt hatte. Ternor der Urteile war, sobald die Lohnsumme der Mitarbeiter mindestens 400,00 Euro beträgt, ist von einer hauptberuflichen Selbständigkeit auszugehen.

Das Argument "wirtschaftlicher Mittelpunkt" kommt wohl aus der damaligen Begründung zum Gesetzentwurf aus dem Jahre 1988 als die RVO durch das SGB V ersetzt wurde.

Guck mal hier; dort ist ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der KV vom 21.- 22.11.2006 http://www.aok-business.de/besprechungsergebnisse/2006/pdf/bsperg_20061122-BeitrEinz.pdf

Ich persönlich finde das Argument mit dem wirtschaftlichen Mittelpunkt in Deinem Einzelfall als nicht tragbar und überspitzt. Aber das ist nur meine bescheidene Auffassung.

Für mich bist Du überwiegend Student. Lege doch mal der KV Deinen Vorlesungsplan vor. Vielleich kommt dann die Erleuchtung.

Ansonsten hat die KV in der Satzung noch vorzusehen, unter welchen Voraussetzungen die Beitragsbemessungsgrundlage noch einmal auf 1.242,50 Euro zu senken ist. Dann würde sich der Beitrag noch einmal ein wenig verringern.

Frank
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Beitragvon Frank » 15.04.2008, 21:56

Ist das Einkommen schon abzüglich deiner Betriebskosten?

Wenn du freiwillig versichert bist, könntest du dich auch privat versichern (wenn gesund). Für männliche Studenten liegt der Beitrag unter dem Mindestbeitrag der GKV.

Die PKV fragt nach der Wochenarbeitszeit (<20 Std.) und nicht nach dem Einkommen. Ich weiß nicht ob jetzt alle Versicherer so verfahren, aber die Gesellschaft mit der ich zusammenarbeite macht das so.

Scadu
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Beitragvon Scadu » 13.11.2008, 22:17

Hallo Mr.Orange,

habe gerade deinen Artikel gelesen und wollte fragen, ob du noch an der Sache zu knabbern hast, bzw. ob sie sich schon erledigt hat.
Ich habe das gleiche Problem und mich in die Materie tief eingearbeitet.
Leider "zickt" bei mir die Krankenkasse noch immer rum und ich werde wohl klagen müssen.
Mich würde jedoch interessieren, wie es bei dir gelaufen ist, vielleicht können dir meine und/oder mir deine Erfahrungen helfen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Scadu

Schmettermann
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Gleiche Geschichte - Student, selbstständig Tätig, KV ...

Beitragvon Schmettermann » 17.03.2010, 01:16

Hallo ihr Lieben,

ich habe das gleiche Problem... Es zeichnet sich zumindest am Horizont ab.

Ich bin seit meinem Studienbeginn als Student zum Einheitstarif versichert.

Vor kurzem habe einen Brief von meiner KV bekommen, der ich nun Auskunft darüber geben soll, was ich in den letzten 3 Jahren beruflich getan habe und welche Bezüge ich erhalten habe.

Zu den Fakten:
1. Ich erhalte weder Bafög noch andere Bezüge vom Staat (Außnahme: Kindergeld).
2. 2007/2008 war ich als Werksstudent unter 20 Stunden/Woche beschäftigt.
3. Nebenbei war ich während der gesamten Zeit mehr oder weniger freiberuflich tätig (je nach Auftragslage und sofern die Uni-Pflichten es zuließen).
4. Meine Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit lagen im Jahresdurchschnitt immer unter den Einkünften aus dem Werksstudenten-Arbeitsverhältnis und im Durchschnitt auch monatlich unter 350 Euro.
5. Streckenweise war ich nicht als Werkstudent angestellt und habe nur durch die selbstständige Tätigkeit Einkünfte erwirtschaftet

Muss ich befürchten, dass die KV irgendwelche Nachforderungen stellt? Welche Regeln gibt es für Studenten mit eigenem Gewerbe im Hinblick auf die Krankenversicherung?

Könnt ihr mir von euren Erfahrungen erzählen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Beste Grüße!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 17.03.2010, 21:26

dies ein sau-schweres Thema.

Es gibt dazu (Student mit Selbstständigkeit) keine gerichtlichen Entscheidungen. Auch keine Aussagen in der Literatur.

Schmettermann dürfte Glück haben.

Die Selbstständigkeit hatte nebenher eine Beschäftigung.
ALSO: hauptsächlich Beschäftigung und nicht hauptberuflich selbstständig.
Hier hat man ja zwei Dinge, die man mit Zahlen (Arbeitsentgelt aus Beschäft
bzw. Arbeitseinkommen- so heißt das bei der Selbststängen Tätigkeit- gegenüberstellen kann.

Student im Verhältnis zu Selbstständiger Tätigkeit.
Da fehlt es beim Student eben an Bezügen.

Betrachtet man die Selbstständigkeit also isoliert, dann müsste man auf Selbstständigkeit tendieren.

Redet, redet und redet nochmals mit der KK. Argumentiert, dass man die Selbstständigkeit nicht isoliert betrachten solle.

Teilt dann hier mal mit, wie die Sache ausgegangen ist.

Mahnend muss ich aber noch sagen, dass ihr VERPFLICHTET gewesen seid, die Selbstständigkeit bei Aufnahme zu melden. Das habt ihr sogar beim Aufnahmeantrag unterschrieben.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 13:29

Grundsätzlich ja, da nienmand prüft, kommt es auch zu keiner nähreren Prüfung der hauptberuflichen Selbst.

Schmettermann
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Entwarnung

Beitragvon Schmettermann » 22.03.2010, 16:26

Also ich habe vor dem Beantworten des beschriebenen Formulars bei der KV angerufen und mich nach der Sachlage erkundigt.

Dabei kam folgendes heraus:

1. Wenn man als "ordentlicher Student" immatrikuliert ist UND Vollzeitstudent ist, d.h. weniger als 20 Stunden / Woche arbeitet (egal welche Art von Arbeit), so gilt das Studium als "hauptberufliche Beschäftigung".

2. Eine "nebenberufliche selbstständige Tätigkeit" unterliegt den gleichen Regeln wie eine Tätigkeit als Werkstudent

3. Es ist also für einen Studenten legitim, seine Einkünfte ausschließlich aus selbsständiger Arbeit zu erwirtschaften, SOFERN er nicht mehr als 20 Stunden / Woche dafür aufbringt (in Summe als allen Beschäftigungverhältnissen). Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle!

So sieht die Sachlage zuminstes bei meiner KV aus. Für mich war dabei entscheiden, wie der Begriff "nebenberufliche Selbstständigkeit" ausgelegt wird. Im Zweifel, sollte man natürlich lieber nachfragen.

Danke für eure schnellen Antworten! Ich hoffe, die Geschichte wird dem einen oder anderen Zuversicht geben, wenn plötzlich so ein zwielichtiger Brief reinflattert ; )

Beste Grüße!

verri
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Beitragvon verri » 29.03.2010, 12:37

Meiner Meinung nach fehlt es ja irgendwie an einer Definitionsgrundlage. Der eine hat Glück und seine Arbeit wird nicht als hauptberufliche Beschäftigung angesehen und der Nächste hat Pech.

Eine Regelung wie jene mit den 20 Stunden ist da schon viel sinnvoller. Schade dass sich das nicht übertragen lässt sondern man dem Gutdünken der Mitarbeiter ausgeliefert ist.

Seele
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Beitragvon Seele » 16.01.2012, 18:33

Hallo,

auch wenn der Thread schon älter ist.... ich hab genau das gleiche Problem gerade mit meiner KK. Nachdem mir in einem Schreiben erst die Studentenversicherung zugesprochen wurde, wurde dank Wechsel der Sachbearbeiterin mein Antrag auf selbigen direkt abgelehnt. Telefonate haben bis jetzt auch nichts gebracht, Schlusstenor war tatsächlich, dass ich mir doch eine andere Krankenversicherung suchen sollte =D> .

Jetzt mal meine Frage: Welche Kassen machen bei der Geschichte keine Zicken?

Grüße und Danke!

Frank
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Beitragvon Frank » 16.01.2012, 19:12

Liegt das Einkommen aus der Selbständigkeit über 15.750 EUR (West) bzw. 13.440 EUR (OST) jährlich?

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Beitragvon Seele » 16.01.2012, 20:16

Nein, ich liege da irgendwo bei 7-8k€/Jahr, da ich versuche so wenig Zeit wie möglich vom Studium zu opfern. Als Grund und Totschlagargument wird von der Kasse genannt, dass das Einkommen "überwiegend den Lebensunterhalt sicherstellt". Sehr witzig, von irgendwas muss man ja leben und wenn ich nicht selbständig wäre, würde es die ja nicht mal interessieren.

Andere Kassen scheinen da ja auch anders an das Thema heranzugehen. Ich habe mal ein paar Aufnahmeanträge fertig gemacht, nur mal so als Beispiel die TK, dort unterscheidet man gar nicht zwischen selbständig und angestellt, solange die Stunden stimmen... Ich hätte halt gerne noch ein paar Alternativen, vielleicht hat ja der ein oder andere mal positive Erfahrungen zu dem Thema gemacht (zB. Schmettermann) und kann mal die Kasse benennen.

Frank
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Beitragvon Frank » 16.01.2012, 20:53

Eine private Krankenversicherung für Studenten wäre auch eine Alternative, da das Einkommen unter den o.g. Grenzen liegt.


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