Wer ist für die Einstufung verantwortlich ? AN oder AG ?

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Mc.Neugierig
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Wer ist für die Einstufung verantwortlich ? AN oder AG ?

Beitragvon Mc.Neugierig » 23.04.2008, 19:03

Einen schönen guten Abend an alle,

ich habe eine Frage. Ich bin zum 1.1.2007 erstmalig in die PKV gewechselt, da ich im Jahr 2006 erstmals über die Pflichtgrenze kam.

Im Jahr 2007 habe ich diese Grenze nicht mehr erreicht, und müßte, nach meinem Kenntnisstand, zurück in meine letzte GKV.

Allerdings hat mein Arbeitgeber (ich bin Angestellter seid 15 Jahren in der gleichen Firma) bisher keinerlei Anstalten gemacht, um mich zu diesem Wechsel zu animieren.

Heute bekam ich, wie jedes Jahr, aus unserer Buchhaltung die "Bescheinigung über die maschinelle Abgabe von Meldungen gemäß § 25 DEÜV an die Sozialversicherung". Diese Meldung inkl. meines Jahresbruttoverdienstes geht laut dieser Bescheinigung an meine letzte GKV. Diese wird, wenn sie genauer hinsieht (tut sie das ?) natürlich feststellen, dass dort ein potentieller "Neu-Kunde" schlummert, der seid dem 1.1.08 Beiträge schuldet.

Nun meine Frage, da ich ja definitiv wieder versicherungspflichtig bin, muß ich oder mein Arbeitgeber diesen Krankenkassenwechsel forcieren? Wenn es mein AG ist, halte ich natürlich meine Finger still, denn wer will freiwillig zurück in die GKV ?

Danke für eine Information von einem Unwissenden.

Liebe Grüße

Mc.Neugierig :D

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 23.04.2008, 19:33

Ich empfehle diesen Thread!

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