Wer zahlt Kosten für Zahnbehandlung bei Versicherungswechsel

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Matti79
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2008, 17:59

Wer zahlt Kosten für Zahnbehandlung bei Versicherungswechsel

Beitragvon Matti79 » 27.04.2008, 18:13

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 1 Jahr privat versichert (Referendar mit Beihilfeberechtigung). Im Mai werde ich heiraten, weswegen die private Mitversicherung meiner Freundin im Mai beendet wird.
Nun hat sie eine Zahnbehandlung im April gestartet, welche sich nicht mehr aufschieben ließ. Der Zahn wurde gezogen, der Arzt meinte, er müsse ein Implantat machen. Dieser Termin ist für Juni geplant!
Ich werde meine Frau ab unserer Heirat privat mitversichern (sie ist durch mich auch beihilfeberechtigt, GKV kommt nicht in Frage, da sie ab nächstes Jahr auch ihr Referendariat antritt).

Meine Frage:
Muss die alte private KV meiner zukünftigen Frau noch für die Behandlung im Juni aufkommen, welche ja im April mit der Entfernung des Zahnes begonnen hat?
Wenn ich sie bei mir mitversichere, wird die KV vermutlich bei Vertragsabschluss die Leistung des Implantats im Juni auschliessen, daher frage ich...

Ich hoffe auf eure Erfahrungen
LG Matti

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 27.04.2008, 20:43

Hallo Matti, mit Beendigung einer PKV endet auch der Leistungsanspruch bei der alten Versicherung.
So wie ich es verstanden habe ist Sie jetzt aber bereits privat Krankenversichert nichts spricht dagegen Sie in dieser Versicherung zu belassen bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Gruß

Matti79
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2008, 17:59

Beitragvon Matti79 » 28.04.2008, 07:14

Vielen Dank für die ANtwort,

doch, leider muss sie die Versicherung wechseln, da sie bisher über ihren Vater mitversichert war. Diese Mitversicherung wird beendet, da durch die Heirat mit mir der Kindergeldanspruch wegfällt. Damit fällt die Berechtigung weg, sich in dieser KV zu versichern (war zumind. der Satzung zu entnehmen).

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 28.04.2008, 19:22

Hi Matti79

doch, leider muss sie die Versicherung wechseln, da sie bisher über ihren Vater mitversichert war. Diese Mitversicherung wird beendet, da durch die Heirat mit mir der Kindergeldanspruch wegfällt. Damit fällt die Berechtigung weg, sich in dieser KV zu versichern (war zumind. der Satzung zu entnehmen).[/quote]



nenenenenene wenn oben genannter Passus wegfällt dann hat man in der Regel die Möglichkeit bei der selben Gesellschaft die Versicherung weiterzuführen,

Das ist alles wenn und hätte also Ross und Reiter benennen Gesellschaft und Tarif .
Gruß

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 28.04.2008, 19:36

Hallo,

welche PKV ist es, evtl. die Postbeamtenkasse oder die KVB?

Gruß
CM

Matti79
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2008, 17:59

Beitragvon Matti79 » 29.04.2008, 16:30

Cassiesmann hat richtig getippt...
Sie ist derzeit bei der Postbeamten mitversichert, laut Satzung §19 endet die Mitversicherung "bei Kindern mit dem Wegfall ihrer Berücksichtigungsfähigkeit im Familienzuschlag, sofern damit auch die Berücksichtigungsfähigkeit der Beihilfe wegfällt".
Berücksichtigungsfähigkeit der Beihilfe hätte sie bei mir zwar auch, allerdings nehme ich an, dass sich diese Berücksichtigungsfähigkeit auf den Versicherungsnehmer bezieht (also ihr Vater) -denn seine Beihilfe zahlt ja nicht mehr für sie!
Und Familienzuschlag fällt sicher weg, da ich dafür "leider" etwas zu viel verdiene...

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 29.04.2008, 17:32

Puh
das ist Ja Interessant :-)
ich würde es über die Härtefallregelung versuchen,
da ein Gleichwertiger Versicherungsschutz nicht machbar ist, bevor die Behandlung abgeschlossen ist.
http://www.pbeakk.de/pdf/satzung03.08.pdf
Seite 65
Gruß


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste