Hallo, ich bin über die Suchmaschhine auf euch gestoßen und hoffe das Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Ich wahr bis 23 bei meinen Eltern mitversichert. Und ab da an leider nicht mehr, das ist jetzt ca. 5 Monate her.
Jetzt ist die 3 Monatige frißt rum. Jetzt meine Frage , ich habe seit 2 Tagen eine neue Arbeit (Sozialversicherungspflichtig) , aber ich komm mit der Arbeit überhaupt nicht klar, und würde am liebsten aufhören.
Muss ich wenn ich aufhöre die kompletten 5 Monate rückwirkend zahlen oder fangen die 3 Monate wieder von neuen an? (Hoffe das ich baldmöglichst einen neuen Job finde).
Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.
mfg
Ohne Krankenversicherung / Frage
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Re: Ohne Krankenversicherung / Frage
Hallo,
von welcher Drei-Monats-Frist sprechen Sie? Ja Sie müssen seit dem 01.04.07 zwingend krankenversichert sein, sich also ab dem 23. Geburtstag freiwillig in der GKV gegen eigenen Beitrag versichert haben und dies weiterhin tuen.
Schade, dass Sie keine Lust auf den Job haben, aber es geht nicht immer um die Freude an der Arbeit!
Gruß
CM
von welcher Drei-Monats-Frist sprechen Sie? Ja Sie müssen seit dem 01.04.07 zwingend krankenversichert sein, sich also ab dem 23. Geburtstag freiwillig in der GKV gegen eigenen Beitrag versichert haben und dies weiterhin tuen.
Schade, dass Sie keine Lust auf den Job haben, aber es geht nicht immer um die Freude an der Arbeit!
Gruß
CM
Ich denke, ich weiss, was just meint.
Es geht hier um die Beitrittsanzeige für die freiwillige Krankenversicherung im Sinne von § 9 SGB V.
Kunden, die aus der gesetzlichen KV ausscheiden, haben 3 Monate Zeit um den Beitritt für die freiwillige KV anzuzeigen.
Dieses Recht ensteht jedesmal nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Allerdings ist es abhängig von einer gewissen Vorversicherungszeit.
Wenn Just jetzt den Job kündigt, kann beginnt die Frist für die Beitrittanszeige selbstverständlich auch nach dem Ende des 2-tätigen Job´s neu.
Allerdings kann es dann natürlich sein, dass die gesamte Klamotte auffällt. Hiermit meine ich, dass Just in den 5 Monaten vor der Aufnahme der Arbeit schon längst versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V war. Es ist bislang leider noch nicht aufgefallen. Oder anders ausgedrückt, dass Lasso der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hat Just noch nicht eingefangen.
Aber ich würde Dir empfehlen - Just - mach die Maloche weiter, vielleicht fällt es der KV nicht auf, dass Du schon vorher versicherungspflichtig gewesen bist.
Es geht hier um die Beitrittsanzeige für die freiwillige Krankenversicherung im Sinne von § 9 SGB V.
Kunden, die aus der gesetzlichen KV ausscheiden, haben 3 Monate Zeit um den Beitritt für die freiwillige KV anzuzeigen.
Dieses Recht ensteht jedesmal nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Allerdings ist es abhängig von einer gewissen Vorversicherungszeit.
Wenn Just jetzt den Job kündigt, kann beginnt die Frist für die Beitrittanszeige selbstverständlich auch nach dem Ende des 2-tätigen Job´s neu.
Allerdings kann es dann natürlich sein, dass die gesamte Klamotte auffällt. Hiermit meine ich, dass Just in den 5 Monaten vor der Aufnahme der Arbeit schon längst versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V war. Es ist bislang leider noch nicht aufgefallen. Oder anders ausgedrückt, dass Lasso der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hat Just noch nicht eingefangen.
Aber ich würde Dir empfehlen - Just - mach die Maloche weiter, vielleicht fällt es der KV nicht auf, dass Du schon vorher versicherungspflichtig gewesen bist.
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