Mitversicherung meines Sohnes

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tanja
Beiträge: 2
Registriert: 13.05.2008, 09:55

Mitversicherung meines Sohnes

Beitragvon Tanja » 13.05.2008, 10:14

Hallo zusammen,
ich habe gerade von meiner Krankenkasse erfahren, daß mein Sohn der die ganze Zeit bei mir mitversichert war, seit September 07 nicht mehr bei mir mitversichert sein kann.

Hintergrund:
Mein Sohn ist nun 14 Monate alt. Ich war bei seiner Geburt nicht verheiratet. Bin jetzt aber seit September 2007 verheiratet. Mein Mann ist in in einer PKV. Ich habe bei der Hochzeit auch meinen Namen geändert und dies der Krankenkasse mitgeteilt. Daraufhin habe ich eine neue Karte bekommen. Nun kam ein Schreiben der Krankenkasse daß ich das Einkommen meines Mannes etc. angeben soll. Ich habe daraufhin bei meiner Krankenkasse angerufen. Die Dame sagte mir ich müsse die Beiträge für meinen Sohn nun nachträglich seit September 07 nachzahlen.

Meine Frage:
ist das wirklich rechtens?

Sie hätten doch selbst darauf kommen können daß die Familienversicherung geprüft werden, muß als ich ihnen mitgeteilt habe daß ich nun verheiratet bin. Ich habe ja auch die Namensänderung angegeben. ?! Oder wird es von mir verlangt daß ich mich darum kümmere ob ich die Grundsätze der Familienversicherung erfülle??


Können Sie wirklich eine Nachzahlung verlangen?

Für mich ist das ziemliche Bauernfängerei. Hätten Sie mir vorher gesagt, daß ich meinen Sohn privat versichern muß, bzw. ihn kostenpflichtig (zum selben Preis wie für eine GKV) mitversichern muß, dann hätte ich mir die Kosten die ich bisher für Homöopatie gezahlt habe gespart.
Habt ihr vielleicht Tipps wie ich jetzt weiter vorgehe? Gibt es wirklich keine Möglichkeit meinen Sohn kostenfrei bei mir mitzuversichern?



vielen Dank für euer Feedback

Tanja

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 13.05.2008, 14:16

Hallo Tanja,
ich gehe davon aus das der Ehemann gleichzeitig Vater des Sohnes ist und dann ist tatsächlich zum Zeitpunkt der Hochzeit die Beitragsfreie Familienversicherung erloschen und es gibt keine Möglichkeit mehr diese wieder zu aktivieren.
In sehr vielen Fällen ist mir zu Ohren gekommen das einige Kassen für den Fall der Fortführung einer freiwilligen Versicherung auf eine Nachzahlung verzichtet wurde, dass ist aber zu klären in einem Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer Kasse, einfach danach fragen. Wenn nicht dann das Kind einfach privat versichern und einen Zahlungsplan erstellen.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 13.05.2008, 18:58

Oh weia, schon wieder so einen Fall.

Haben wir doch in den letzten 14 Tagen hiervon mehrere gehabt. Offensichtlich haben die Kvèn ne Prüfbemerkung bekommen und prüfen alle Personen, die in den letzten Jahren geheiratet haben und gleichzeitig Familienversicherte haben.

Nun denn, Du hast nur ne Chance, wenn Du der Krankenkasse das Verfahrensrecht um die Ohren hauen kannst.

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1178

und hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156

Prüfe also erst einmal, welche Mitteilung Du damals von der KV bekommen hast, als der Sohn versichert wurde. Sind dort irgendwelche Merkblätter ausgehändigt worden?!!?

Tanja
Beiträge: 2
Registriert: 13.05.2008, 09:55

Beitragvon Tanja » 14.05.2008, 12:00

Eigentlich tendiere ich schon eher dazu zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, da diese einfach mehr Leistungen übernimmt. Deshalb kommt ein Deal wohl nicht in Frage.

Ich werde heute aber auf jeden Fall meine Unterlagen durchschauen.

Was ich einfach nicht verstehe, ist die Tatsache, daß ich unsere Hochzeit ja nicht verschwiegen habe. Es kam auch nie eine Aufforderung das Familieneinkommen anzugeben. Und jetzt fast 9 Monate nach der Hochzeit kommen sie und wollen eine Nachzahlung? Ist das wirklich Rechtens? Ich würde ja verstehen wenn sie ab jetzt die Beiträge fordern, aber rückwirkend, obwohl ich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin?

vielen Dank für eure Antwort

Tanja

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.05.2008, 18:25

Ich würde ja verstehen wenn sie ab jetzt die Beiträge fordern, aber rückwirkend, obwohl ich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin?


Eben, das ist doch das Problem.

Die Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Jenes ist doch hier der Fall. Die Voraussetzungen für die Familienversicherung haben mit Datum der Heirat nicht mehr vorgelegen.

Wenn Du allerdings einen schriftlichen Bescheid (Verwaltungsakt) vorliegen hast, in denen die Famlienversicherung ab der Geburt bewilligt wurde, dann kann die Krankenkasse die Familienversicherung nur rückwirkend unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X aufheben. Und hier muss Dir die KV nachweisen, dass Du entweder deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist, oder gewusst hast, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung ab der Heirat nicht mehr vorlegen haben. Ferner muss der Bescheid ein sog. Merkblatt in der Anlage haben, wo genau drinsteht, wann die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

In der Regel verschicken die Krankenkassen nur ein sog. Begrüssungsschreiben, welches kein Verwaltungsakt darstellt.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste