Muß sich mein sohn versichern ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

wolle
Beiträge: 1
Registriert: 15.05.2008, 22:40

Muß sich mein sohn versichern ?

Beitragvon wolle » 15.05.2008, 22:58

Hallo ! ich hab da mal ne frage . mein ( leider ) fauler sohn ist seit 07/2007 arbeitslos und hat sich auch nicht um neue arbeit gekümmert. er ist 24 jahre alt .ich musste einen antrag auf Alg 2 stellen da er noch nich 25 ist . bekomm aber keine unterstüzung weil ich zu viel verdiene
( 27 jahre im schichtdienst ) ich wollte auch keine unterstützung haben !!!
jetzt sagt die kr.kasse : wir wollen rückwirkend von 07/2007 geld vom sohn haben .
113,51 kr.vers. & 15,92 Pflegevers. und dieses rückwirkend .
das sind bis hierher 1,153,18 .
mein sohn hat in dieser zeit absolut keine ärztliche hilfe in anspruch genommen , noch nicht mal ein medikament genommen .
mein sohn hat ab dieser woche wieder arbeit . muß er diese forderungen begleichen ???
würde mich über antworten freuen !!!
Danke : Wolle

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.05.2008, 23:57

Jooh, ist die Versicherungspflicht der ab dem 01.04.2007 nicht Versicherten. Geht kein Weg dran vorbei. Die Krankenkassen haben bislang alle Nichtversicherichten noch nicht mit ihrem Lasso eingefangen.

In einem moderen Sozialstaat ist es nämlich nicht hinnehmbar, dass eine Vielzahl von Bürgern nicht versichert ist.

Ne kleine Chance hat der Sohn. Einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V zu stellen, in dem der Beitrag ab 07/2007 ermässigt, erlassen oder gar gestundet wird. Hängt aber von der Satzung der jeweiligen KV ab.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste