Wichtige Sache, Bitte um Hilfe: Abitur, Ferienjob, VP?

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Hay
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Wichtige Sache, Bitte um Hilfe: Abitur, Ferienjob, VP?

Beitragvon Hay » 05.06.2008, 20:18

Hallo Miteinander

Ich bin Hay, komme aus Stuttgart und bin 18 Jahre alt.
Um meine Situation kurz zu schildern:


Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht (hoffe ich hab bestanden).
Am 30.06.08 fang Ich bei nem Unternehmen an zu arbeiten. 5 Wochen lang werde Ich da Vollzeit arbeiten.
Danach gehe Ich erstmal 2 Wochen in Urlaub und danach will Ich ein Praktikum machen. April 09 will ich dann anfangen zu Studieren, also nächstes Jahr.


Nun:

Die Personalabteilung des Unternehmes, wo ich arbeiten will, hat mir gesagt, dass Ich mich selbst Krankenversichern muss.
Also für die Zeit, in der Ich dort arbeite.
Eine Familienversicherung würde nicht ausreichen, wieso auch immer.

Meine Krankenversicherun (bkk) hat mir vorgestern auch gesagt dass ich mich versichern muss weil ich nicht direkt nach dem Abi ein Studium beginne.



Soweit so gut(schlecht?`)

Aber

Mein Kumpel ist in der gleichen Situation, er will bei der gleichen Firma arbeiten.

Nun hat er heute seine Krankenversichern angerufen (TKK)
Die haben gesagt, dass er sich nicht selbst krankenversichern muss da er unter 50 Tage arbeitet.
Das mit dem Studiumsbeginn wäre uninteressant.





Nun ist meine Frage:

Muss Ich mich selbst Krankenversichern?


Ich hoffe Ihr habt meine Situation so einigermaßen verstanden.

Über schnelle Hilfe wäre Ich seeehr dankbar

Hay

Frank
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Beitragvon Frank » 05.06.2008, 20:50

Hallo Hay,

guck mal hier
www.reutlingen.ihk.de/showMedia.php/282 ... -08-04.pdf

Seite 2, Punkt III
Unten steht wie es gemacht wird.

Gruß
Frank

Hay
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Beitragvon Hay » 05.06.2008, 21:01

also so wie ich es verstanden habe, muss ich mich nicht selbt krankenversichern da ich nicht über 50 tage im Jahr arbeiten werde


Gut

aber die BKK hatte gemeint, dass Ich mich dennoch selbst Krankenversichern muss, da ich mit der Schule fertig bin und erstmal nix "schulisches " mache

also weder studium noch schule

dies wäre der grund dafür, dass Ich mich selbst krankenversichern muss

haste vielleicht darüber ne ahnung?

aber danke schonmal für deine hilfe

Frank
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Beitragvon Frank » 05.06.2008, 23:00

ok, einen habe ich noch
www.aok-bv.de/imperia/md/content/aokbun ... r_0602.pdf
Seite 2
" Wer zwischen Abi und Uni jobbt..."

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.06.2008, 18:29

Ups, Frank, das Schreiben von der AOK datiert aus dem Jahre 2002. Seither hat sich im Bereich der Sozialverischerung ne Menge getan.

Aber wie war das noch einmal; ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Einschlägige Grundlage für die sog. Stundentenjob´s ist § 8 SGB IV.

Hier heisst es:

§ 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit



1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,


2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.


Wir alle kennen die sog. Basisjobs. Das sind die geringfügigen Beschäftigungen, in denen das Arbeitsengelt 400,00 Euro nicht übersteigt.

Aber dann es gibt es noch einen weiteren Rettungsanker, um sich der Sozialversicherungspflicht zu entziehen. Und dieses sind die Beschäftigungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Hier darf die Beschäftigung im Kalenderjahr längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreiten. Wenn Sie allerdings berufsmässig ausgeübt wird, dann ist sie sozialversicherungspflichtig. Bei Hay kann - meines Erachtens - unterstellt werden, dass die Beschäftigung nicht berufsmässig ausgeübt wird. Er macht kurz danach ein Praktikum und danach studiert er. Es gibt von den Spitzenverbände der Krankenkassen einen Checkbogen, wo zahlreiche Konstellation aufgeführt sind. Daran orientieren sich die KVén. Findet man im Internet. Bei einem Hartz IV. Empfänger ist das natürlich berufsmässig und es löst SV-Pflicht aus.

Sooh, meines Erachtens ist dieses dann sozialversicherungsfrei. Selbst der Arbeitgeber braucht hier nicht die 30 % Nebenabgaben zahlen (wie bspw. bei den 400,00 Euro-Jobs).

Dieser Job ist allerdings steuerpflichtig. Sofern Hay dann eine Steuerkarte beim Arbeitsgeber abgibt, führt der Arbeitgeber die Steuern an das zuständige Finanzamt ab. In der Regel kann man dann davon ausgehen, dass Hay am Ende des Jahres durch den Jahressteuerausgleich alles wiederbekommt.

Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit - wenn Hay keine Steuerkarte abgibt - den Job pauschal zu versteuern. D. h. der Arbeitgeber zieht nichts vom Lohn ab, er muss dann pauschal Steuern an das Finanzamt abführen. Die Höhe ist von der Konfession abhängig. Man kann davon ausgehen, dass die pauschale Steuer ca. 28,5 % beträgt.

Diese Beschäftigung ist auch explizit in der KV sozialversicherungsfrei. Dieses ergibt sich nämlich aus § 7 SGB V.

§ 7 SGB V Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung

(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; ....




Soweit dürfte alles in Butter bzw. im Lot sein.

Aaaber jetzt kommt noch die Familienversicherung von Hay. Ich gehe mal davon aus, dass Hay noch über die Eltern bei der GKV gem. § 10 SGB V familienversichert ist.

Hier gibt es eine etwas andere Regelung, die beim ersten Lesen etwas Verwirrung auslöst.

§ 10 SGB VFamilienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

....
....
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


Das Einkommen in den 6 Wochen wird vermutlich oberhalb der Grenzen von § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (355,00 Euro bzw. 400,00 Euro) liegen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes beträgt die Grenze hier nicht 400,00 Euro, denn diese gilt nur bei geringfügig Beschäftigten im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Hay fällt hierunter nicht, da er eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ausübt.

Aber dürfte auch ganz egal sein, ob die Grenze hier 355,00 Euro oder 400,00 Euro beträgt; Hay liegt vermutlich sowieso drüber.

Aber jetzt muss man es wörtlich nehmen. Der Gesetztgeber sagt, dass es sich um regelmässiges Einkommen oberhalb dieser Grenze handeln muss. Tja, wat iss denn regelmässig.

In einem Rundschreiben der Spitzenverbände der KVén (geringfügige Beschäftigungen) gibt es hierzu eine Aussage.

Nicht regelmässig bedeutet max. 2 Monate.

Dieses wäre in Hay´s fall gegeben, da er ja nur 6 Wochen malocht.

So würde ich auf jeden Fall gegenüber der KV argumentieren.

Viel Spass

Hay
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Beitragvon Hay » 06.06.2008, 19:33

Ohaa ey, übercool


War bestimmt sehr viel Arbeit dies alles zusammen zu suchen

Find Ich super das Forum, natürlich an erster Stelle Rossi und Frank


also um alles zu rekapitulieren:

- Ich arbeite weniger als 2 Monate

- Keine regelmäßige Arbeit

deswegen reicht es wenn Ich über die Familie Versichert bin, oder?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.06.2008, 19:39

Jooh, sehe ich persönlich so.

Aber ich würde Dir empfehlen Kontakt mit der KV aufzunehmen, um es alles abzuklären.

Nicht, dass auf einmal nachher der grosse Hammer kreist und mit einer Kanone auf nen Spatzen geschossen wird.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.06.2008, 22:28

Hi Rossi,
wurde soeben alles von mir Kopiert und meinem Archiv einverleibt deine Zustimmung habe ich stillschweigend vorrausgesetzt, sollte ich es benutzen wirst du im Impressum erwähnt.
DANKE
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.06.2008, 23:57

Jepp - DKV-Service-Center - du weisst ja, jenes ist meine bescheidene Rechtsauffassung nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre. -fr-

Frank
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Beitragvon Frank » 07.06.2008, 12:42

Moin zusammen!

@Hay
Wichtig ist, dass vor Beginn des Jobs, die Dauer auf unter 50 Tage vertraglich vereinbart wird.

@rossi
Für dich habe ich neue Smilies eingebaut
-cup- -app-

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.06.2008, 13:18

Jooh, vollkommen korrekt, wenn man auf der sicheren Seite stehen will, dann sollte auf jeden Fall ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, der von Anfang an auf die 6 Wochen befristet ist.

Öhm - Hay - was für ein Praktikum machst Du nachher?

Ist es ein freiwilliges Praktikum, oder ein Praktikum welches für das spätere Studium zwingend vorgeschrieben ist?

Wenn es ein freiwilliges Praktikum ohne Arbeitsentgelt ist, dann dürfte alles in Ordnung sein. Es ist hingegen ein vorgeschriebenes Praktikum, dann müsste man noch einmal überlegen.

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Beitragvon Hay » 07.06.2008, 17:51

Hallo

Ja der Arbeitsvertrag schreibt die Arbeitsdauer eig. auf 5 Wochen vor


Das Praktikum ist ein freiwilliges Praktikum
Praktikum als Grafikdesigner



Ein Vorpraktikum wird für den Studiengang (kommunitkationsgestaltung) empfohlen, aber nicht verpflichtet


Ein Entgelt wirds wahrscheinlich geben, aber wenn, dannn sehr gering

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.06.2008, 23:52

Hm, wenn es ein Entgelt für diese Tätigkeit gibt, dann ist zu klären wie es sozialversicherungstechnisch zu werten ist.

Handelt es sich um versicherungspflichtiges Entgelt im Sinne von § 5 SGB V?

Hay
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Beitragvon Hay » 09.06.2008, 14:42

also das entgelt wird voraussichtlich 400 euro betragen, aber wenn sein muss kann man ja reden dass der arbeitgeber etwas weniger lohn gibt


wenn ich so an was anderem mehr sparen kann, wieso nicht




hab heute bei dem arbeitgeber (ferienjob) angerufen und hab gefragt wieso ich mich selbst krankenversichern muss:

Die meinen, Wenn ich eine Imatrikulationsbescheinigung hätte Ich mich nicht selbst krankenversichern müsste


Ich hab denen dann gesagt dass ich nicht länger als 5 Wochen arbeite und den Job nicht als Beruf ausüben werde....nun will Sie meine Akten durchschauen und mir morgen mitteilen ob Ich mich versichern muss




Ich hätte nun eine frage.

Kann man wirklich wegen sowas einen Arbeitnehmer verpflichten sich selbst zu versichern?


Hat das Unternehmen eigetnlich einen Vorteil wenn Ich mich selbst versichere? Sparen die Irgendwo?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.06.2008, 23:08

Öhm, da es sich nicht um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, unterliegt dieses auch nicht der Sozialversicherungspflicht. D. h. der Praktikumsbetrieb wird die 400,00 Euro vermutlich als geringfügige Beschäftigung werten. Nach meiner bescheidenen Auffassung dürfte diese in Ordnung sein. Hierüber entscheidet in erster Linie jedoch der Arbeitgeber, denn er ist melde- und abgabenpflichtig.


hab heute bei dem arbeitgeber (ferienjob) angerufen und hab gefragt wieso ich mich selbst krankenversichern muss:



Wat ist dat denn. Der Arbeitgeber hat nicht darüber zu entscheiden, wie und warum Du dich selber versichern musst. Der Arbeitgeber hat hier nur für die Dauer der Beschäftigung festzustellen, ob die Tätigkeit versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist oder als kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV zu werten ist.

Eins ist schon mal klar, er möchte es auf jeden Fall als kurzfristige Beschäftigung ansehen, da nicht nur Du sondern der Arbeitgeber hierdurch spart. Es werden nämlich die SV-Beiträge gespart.

Kläre es doch einfach mit der KV ab, ob Du für diese kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfei im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV bist und gleichzeitig die Famlienversicherung weiter fortbesteht. Dann dürfte doch alles im Lot bzw. im Boot sein. Wenn Du weiterhin familienversichert bist, dann musst Du dich nicht selber versichern. Dürfte doch logo sein.

Aber ich merke schon, dass wird wieder ein Kampf gegen die Windmühle.


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