Also, ehrlich gesagt ist das Schreiben der Krankenkasse nicht nur ein Witz sondern eine ungehörige Frechheit.
Die KV hat sich vermutlich noch nicht einmal den 44ér SGB X durchgelesen. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Wobei ich muss mich korrigieren. Einschlägige Grundlage ist hier nicht § 44 Abs. 1 SGB X sondern § 44 Abs. 2 SGB X.
(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Man muss hier nämlich unterscheiden. Die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 SGB X gelten in erster Linie für Bescheide, in den eine Leistung zu Unrecht abglehnt wurde. Dieses trifft bei Dir im Einzelfall nicht zu. Denn die Familienversicherung wurde hier zunächst nicht abgelehnt, sondern sie wurde rückwirkend aufgehoben. Dafür ist dann der Absatz 2 des § 44 SGB X gedacht. Allerdings ist es für die Vergangenheit eine Ermessensentscheidung (Wörtchen kann). Aber ich kann mir keine Begründung vorstellen, dass es hier nicht möglich sein sollte.
Ich schicke Dir ein PN.
Probiere es damit mal.
Viel Erfolg.
Zurück in die PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Man glaubt es kaum. Habe die Rückmeldung von Steinmeissel erhalten.
Die KV hat es endlich eingesehen und die Familienversicherung im Jahre 2004 für 2 Monate anerkannt.
Hatte zur Folge, dass Steinmeissel zuletzt gesetzlich versichert war und somit der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterliegt.
Jetzt hat er wieder ne KV und ich glaube, er ist hierüber ziemlich glücklich.
Es grüsst der Rossi
Die KV hat es endlich eingesehen und die Familienversicherung im Jahre 2004 für 2 Monate anerkannt.
Hatte zur Folge, dass Steinmeissel zuletzt gesetzlich versichert war und somit der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterliegt.
Jetzt hat er wieder ne KV und ich glaube, er ist hierüber ziemlich glücklich.
Es grüsst der Rossi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste