Mich würde interessieren welchen Beitrag die GKV erhebt, wenn das ALG I ausläuft und auf ALG II / Hartz4 kein Anspruch besteht. Muß ich dann den Mindestbeitrag zahlen oder werden alle sonstigen Einkünfte angerechnet (Zinsen, Mieten etc.) ?
Vielen Dank schon mal im voraus
Andi
Beitrag GKV bei fehlendem ALG II Anspruch
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die Beitragseinstufung richtet sich nach dem Einkommen. Die KVén sind auch ermächtigt, in den Satzungen dieses zu regeln.
Mieten und Zinseinnahmen gehören dazu. Alles weitere müsste man in der Satzung nachbohren.
Es gibt ein Mindesteinkommen von 828,33 Euro monatlich. Liegst Du drunter, zahlst Du dennoch nach dem Mindesteinkommen. Es wären dann ca. 130,00 Euro monatlich. Liegst Du drüber, dann zahlst Du mehr.
Mieten und Zinseinnahmen gehören dazu. Alles weitere müsste man in der Satzung nachbohren.
Es gibt ein Mindesteinkommen von 828,33 Euro monatlich. Liegst Du drunter, zahlst Du dennoch nach dem Mindesteinkommen. Es wären dann ca. 130,00 Euro monatlich. Liegst Du drüber, dann zahlst Du mehr.
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Vielen Dank schon mal für die Antwort! Wie ist es aber, wenn man von der PKV in die GKV will. Klappt das bei einem Eikommen unter der BBGrenze auch unter 55 Jahren nicht, wenn man 5 Jahre in der PKV war?
Würde mich auch hier sehr über einen Rat freuen
Andi
Würde mich auch hier sehr über einen Rat freuen
Andi
Wenn Du noch keine 55 Jahre bist, dann gilt § 6 Abs. 3 a SGB V für Dich nicht.
Dann musst Du halt einer der Tatbestände im Sinne von § 5 Abs. 1 - 13 SGB V erfüllen um somit in die Versicherungspflicht zu kommen.
Also die Aufnahme einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterhalb der JAG würde dann SV-Pflicht auslösen.
Dann musst Du halt einer der Tatbestände im Sinne von § 5 Abs. 1 - 13 SGB V erfüllen um somit in die Versicherungspflicht zu kommen.
Also die Aufnahme einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterhalb der JAG würde dann SV-Pflicht auslösen.
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