Unfallrente der BG beitragspflichtig ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hbrs9740
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Unfallrente der BG beitragspflichtig ?

Beitragvon hbrs9740 » 06.12.2006, 21:51

Bin berufstätig und bei der AOK pflichtversichert.Neben meinem Gehalt habe ich eine kleine (58 €) LVA Wittwenrente und eine Berufsgenossenschaft Rente.Die AOK hat bisher von der BG-Rente keine Beiträge erhoben.Zum 31.12.06 endet meine Berusftätigket.Als Einkommen verbleiben mir nur die LVA und BG Renten.Bin über die LVA-Rente witer pflichtversichert.Ist die BG-Rente nun beitragspflichtig?

Sonya
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Beitragvon Sonya » 07.12.2006, 19:18

Ja. Auf Renten wegen Erwerbsminderung müssen auch Beiträge gezahlt werden.

Sozialgesetzbuch V

§ 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner

Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2.
der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3.
das Arbeitseinkommen.

Marc
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Beitragvon Marc » 15.12.2006, 21:32

Normalerweise wird eine BG-Rente nicht zur Beitragsberechnung herangezogen. Der von Sonya zitierte § 237 Nr. 1 SGB V bezieht sich auf die gesetzliche Rente, also die Witwenrente, Nr. 2 auf Betriebsrenten/Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen, kurz Versorgungsbezüge oder z. B. einer landwirtschaftl. Rente und Nr. 3 aus Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Eine Unfallrente der BG kann man allen drei Punkten nicht zuordnen.

Wie das bei einer freiwilligen Versicherung aussieht, weiss ich jetzt momentan leider nicht, da könnte ich mir aber vorstellen, dass es verbeitragt wird, aber das ist hier ja auch nicht die Frage.

Marc
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Beitragvon Marc » 15.12.2006, 21:54

So, hab jetzt nochmal gestöbert und bin fündig geworden, in dem "Gemeinsames Rundschreiben zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner vom 17.03.04" (gibt mittlerweile ein neueres, aber der Punkt dürfte noch gültig sein) ist unter Tit. A. VIII. 2.1.2.1 Abs. 2 folgendes vermerkt: Die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden für die Beitragsbemessung nicht herangezogen. Das Gleiche gilt für die Renten nach dem BVG und für die Renten, die in entsprechender Anwendung des BVG gewährt werden, sowie für die Renten und laufenden Geldleistungen nach dem LAG, dem RepG, dem FlüHG und dem Entschädigungsrentengesetz....
Also ist die BG-Rente nicht beitragspflichtig.

Aure
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Beitragvon Aure » 10.03.2008, 16:31

Ich beziehe momentan nur eine BG-Rente und bin freiwillig krankenversichert.
Darf in diesem Fall die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zur Beitragsbemessung herangezogen werden?

Vielen Dank im voraus.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.03.2008, 18:29

Es kommt darauf an, was Deine KV in der Satzung geregelt hat. Die Krankenkasse hat dieses nämlich gem. § 240 SGB V zu regeln.

Die meisten Krankenkassen beziehen sich auf die sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt. Wenn es auch so bei Deiner KV ist, dann zählt die Unfallrente der BG dazu.

Ist hingegen in der Satzung geregelt, dass nur das sog. Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist, dann zählt die Unfallrente nicht dazu.

Ach ja, Du hast einen Mindestsatz, der liegt derzeit bei 826,67 Euro monatlich. D. h. wenn Du nur die Rente hast und diese ist unterhalb von 826,67 Euro liegt, dann ist es völlig Schnuppe; Du zahlst den Mindestbeitrag.

BaumannP
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Beitragvon BaumannP » 04.11.2009, 13:56

Hallo Rossi,

eine Bekannte von mir bekommt eine BG-Rente von 1450.- € mtl. und eine BU-Rente von einer privaten Versicherung von 400.- € mtl.; die gesetzliche Rente zahlt keine Erwerbsminderungsrente.

Sie ist bei der AOK freiwillig krankenversichert und zahlt nicht ganz 300.- € mtl.;

Wissen Sie, welche gesetzlichen Krankenkassen nur das sog. Gesamteinkommen berücksichtigen und nicht die Einnahmen zum Lebensunterhalt?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Viele Grüße

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.11.2009, 14:49

BaumannP hat geschrieben:Hallo Rossi,

eine Bekannte von mir bekommt eine BG-Rente von 1450.- € mtl. und eine BU-Rente von einer privaten Versicherung von 400.- € mtl.; die gesetzliche Rente zahlt keine Erwerbsminderungsrente.

Sie ist bei der AOK freiwillig krankenversichert und zahlt nicht ganz 300.- € mtl.;

Wissen Sie, welche gesetzlichen Krankenkassen nur das sog. Gesamteinkommen berücksichtigen und nicht die Einnahmen zum Lebensunterhalt?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Viele Grüße


Hallo, ich bin zwar nicht Rossi, antworte trotzdem einmal.
Ab dem 01.01.2009 gelten für alle Krankenkassen einheitliche Richtlinien
was die beitragspflichtigen betrifft und danch kommt das mit denn 300,00 € (incl. Pflegeversicherung) exakt hin.
Gruß
Czauderna


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