Hallo zusammen,
bin in der Situation, zwischen Studium und Jobeinstieg mich für ein paar Monate versichern zu müssen (privat); nun habe ich mehrere Angebote über verschiedene Tarife vorliegen, die größte Kostenschraube ist natürlich die Selbstbeteiligung.
Laut Aussage meines Beraters ist es bei meiner privanten Krankenkasse nicht möglich, die Selbstbeteiligung anteilig auf die versicherten Monate umzurechnen (also bei einer SB von 2400 EUR bspw. wird diese gesamte Summe in einem Monat zur Berechnung gezogen in einem Versicherungsfall und nicht 2400/12 = 200 EUR).
Von vielen GKVs kenne ich jedoch die anteilige Regelung. Läuft dies so anders bei den PKVs und stimmt diese Aussage denn?
Besten Dank für eure schnelle Antwort!
Selbstbeteiligung anteilig auf Monate
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
das kann jede PKV in ihren Tarifbestimmungen regeln wie sie lustig ist. Es gibt auch Tarife, die reduzieren den SB um ein Viertel, wenn man erst im 2. Quartal einsteigt oder um 2/4 wenn man im August usw. sicht versichert. Da du dich baer nur für ein paar Monate versichern willst, kann es sein dass du den volle SB zahlen müßtest, weil die Versicherung nicht zum Ende des Kalenderjahres endet. Sowas gibt es auch. Und dann gibt es noch Tarife ohne Selbstbehalt...
Gruß
Frank
das kann jede PKV in ihren Tarifbestimmungen regeln wie sie lustig ist. Es gibt auch Tarife, die reduzieren den SB um ein Viertel, wenn man erst im 2. Quartal einsteigt oder um 2/4 wenn man im August usw. sicht versichert. Da du dich baer nur für ein paar Monate versichern willst, kann es sein dass du den volle SB zahlen müßtest, weil die Versicherung nicht zum Ende des Kalenderjahres endet. Sowas gibt es auch. Und dann gibt es noch Tarife ohne Selbstbehalt...

Gruß
Frank
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Hallo Frank,
danke für die Antwort. Sowas hab ich mir schon gedacht
Fakt ist jetzt, dass ich eine Auskunft meines Beraters habe, der sagt, die SB wird voll angerechnet, bei Nachfrage in der Zentrale jedoch die Auskunft bekommen hab, es ist interne Richtlinie, die SB zu "zwölfteln" (bei allen Tarifen). Jedoch kann ich das (natürlich) nicht schwarz auf weiß bekommen und in den AVB zu den Tarifen finde ich nix.
Wir sprechen übrigens von der DKV, evtl. hat hier jemand nähere Infos zu den Bestimmungen in diesen Tarifen?
danke für die Antwort. Sowas hab ich mir schon gedacht

Fakt ist jetzt, dass ich eine Auskunft meines Beraters habe, der sagt, die SB wird voll angerechnet, bei Nachfrage in der Zentrale jedoch die Auskunft bekommen hab, es ist interne Richtlinie, die SB zu "zwölfteln" (bei allen Tarifen). Jedoch kann ich das (natürlich) nicht schwarz auf weiß bekommen und in den AVB zu den Tarifen finde ich nix.
Wir sprechen übrigens von der DKV, evtl. hat hier jemand nähere Infos zu den Bestimmungen in diesen Tarifen?
Nationalspieler hat geschrieben:Wir sprechen übrigens von der DKV, evtl. hat hier jemand nähere Infos zu den Bestimmungen in diesen Tarifen?
Die meisten Tarife der DKV sind in deren Downloadbereich zu finden. Beispielsweise für den VollMed M4-BR0 steht drin: "Im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns reduziert sich der Selbstbehalt für jeden vor dem Versicherungsbeginn liegenden Monat des betreffenden Kalenderjahres um ein Zwölftel. Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres, mindert sich der Selbstbehalt nicht."
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Hallo,
leider wird mir das immer noch nicht klar.
Habe jetzt nochmal mit der Zentrale telephoniert, die mir bspw. beim GST Tarif (mit 3300 EUR SB) zugesichert haben, dass der besagte Abschnitt in den AVBs in meinem Falle (der ich den Vertrag nur für 2 Monate abschließen werde, da ich danach in die GKV wechsle) nicht zutrifft (der Abschnitt gilt bspw. nur bei einem Tarifwechsel innerhalb der DKV).
Jetzt weiß ich leider immer noch nicht was genau Sache ist, da mir die Zentrale mir zwar mündlich, nicht aber schriftlich bestätigt. Jemand vllt. zufällig Experte auf einem solchen Gebiet??
Besten Dank.
leider wird mir das immer noch nicht klar.
Habe jetzt nochmal mit der Zentrale telephoniert, die mir bspw. beim GST Tarif (mit 3300 EUR SB) zugesichert haben, dass der besagte Abschnitt in den AVBs in meinem Falle (der ich den Vertrag nur für 2 Monate abschließen werde, da ich danach in die GKV wechsle) nicht zutrifft (der Abschnitt gilt bspw. nur bei einem Tarifwechsel innerhalb der DKV).
Jetzt weiß ich leider immer noch nicht was genau Sache ist, da mir die Zentrale mir zwar mündlich, nicht aber schriftlich bestätigt. Jemand vllt. zufällig Experte auf einem solchen Gebiet??
Besten Dank.
Nationalspieler hat geschrieben:Jetzt weiß ich leider immer noch nicht was genau Sache ist, da mir die Zentrale mir zwar mündlich, nicht aber schriftlich bestätigt.
Tja. Eine mündliche Bestätigung ist halt zu Beweiszwecken nicht so praktisch.
Die Formulierung in den Tarifbedingungen ist jedenfalls auch für den GST die oben zitierte. Ich würde mich, solange ich nichts Schriftliches in der Hand halte, nicht auf eine andere Regelung verlassen.
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- Postrank1
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Hallo nochmal,
danke für eure Antworten.
Naja auch wenn es "nur" zwei Monate sind, der Unterschied beträgt doch auch 80 Euro pro Monat, und bei dem mit höherer SB (also billigerem) noch deutlich besserer Behandlung (Zweibettzimmer etc.) Da der SB immer über alle Bereiche geht, kann ich da auch leider nichts einzeln rausnehmen.
Dazu bin ich von den 2 Monaten noch 7 Wochen im Ausland, also hab ich eh nix von den Tarifen (das ist aber kein Grund Kritik auf die KK zu üben, ganz klar).
Das ist ja das Problem, denn ich bekomme eine schriftliche Bestätigung lt. Aussage der DKV nur von meiner Außendienstmitarbeiterin, aber die sieht das ja eben nicht so.
Naja egal wie das jetzt ausgeht, wirft auf jeden Fall kein gutes Licht auf die KK, wenn man von unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Meinungen bekommt.[/quote]
danke für eure Antworten.
Naja auch wenn es "nur" zwei Monate sind, der Unterschied beträgt doch auch 80 Euro pro Monat, und bei dem mit höherer SB (also billigerem) noch deutlich besserer Behandlung (Zweibettzimmer etc.) Da der SB immer über alle Bereiche geht, kann ich da auch leider nichts einzeln rausnehmen.
Dazu bin ich von den 2 Monaten noch 7 Wochen im Ausland, also hab ich eh nix von den Tarifen (das ist aber kein Grund Kritik auf die KK zu üben, ganz klar).
Die Formulierung in den Tarifbedingungen ist jedenfalls auch für den GST die oben zitierte. Ich würde mich, solange ich nichts Schriftliches in der Hand halte, nicht auf eine andere Regelung verlassen.
Das ist ja das Problem, denn ich bekomme eine schriftliche Bestätigung lt. Aussage der DKV nur von meiner Außendienstmitarbeiterin, aber die sieht das ja eben nicht so.
Naja egal wie das jetzt ausgeht, wirft auf jeden Fall kein gutes Licht auf die KK, wenn man von unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Meinungen bekommt.[/quote]
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