Hallo und guten Tag zusammen.
Ich hab mal eine generelle Verständnissfrage.
Meine bessere Hälfte und ich leben zusammen mit ihren 2 Kindern aus 1. Ehe, in einem Hausstand. Letztes Jahr im Oktober ist unser gemeinsames Kind auf die Welt gekommen. Bis zur Geburt war meine Freundin geringverdiehnend beschäftigt und hat sich selbst Kranken versichert.
Aufgrund der Schwangerschaft hat meine Freundin nun beide 400€ Jobs verloren und ist mit einem Säugling für das Arbeitsamt nicht vermittelbar.
Wie muß sie sich jetzt Krankenversichern? Für mich ist jetzt unlogisch das sie ohne Einkommen sich selbst versichern muß. Sorry falls die Anfrage so schon mal gestellt wurde aber ich hab nichts finden könne was mir meine Frage 100% beantwortet hat.
Gruß Oliver
Verständnissfrage bzgl. gesetzliche/privat in eheähnlichen V
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Das leibliche Kind könnte über Sie mitversichert werden.
Ohne Hochzeit können jedoch die Kinder aus 1. Ehe nicht über Sie mitversichert werden, so das Ihre bessere Hälft ohnehin einen eigen Anspruch braucht, da Sie als Stammversicherte für die Kinder benötigt wird.
Wie sieht es denn aus mit einem Bezug von Sozialleistungen ?
Hat die bessere Hälfte Anspruch auf ALGI / ALG II ?
Sollte dies so sein würde sie über diesen Anspruch krankenversichert.
Und die Kinder dann über sie.
Sollte überhaupt kein Einkommen / Anspruch auf Sozialleistungen vorliegen, bleibt leider nur die freiwillige/private Krankenverischerung.
Je nach Lebensalter/Gesundheitlicher Situation der Freundin könnte eine PKV teuer werden und eine freiwillige Versicherung wäre günsitger.
Bei der freiwilligen Verischerung würde die bessere Hälfte eine sog. sonstige freiw. Versicherte sein.
Für diesen Personenkreis ist n. §240 Abs. 4 SGB V ein Mindesteinkommen (90.Teil der monatl.Bezugsgröße n. §18 SGB IV) von ca. 823€ vorgesehen von dem dann die Beiträge zur KV + Zusatzbeitrag + PV (ohne Kinderzuschlag) berechnet werden (unabhängig davon ob das reale Einkommen darunter liegt bzw. keins da ist). Das sind dann so ca. 120€ im Monat. Die Kinder können dann über die bessere Hälfte in die Familienversicherung die ja bekanntlich beitragsfrei ist.
MFG Volker
Ohne Hochzeit können jedoch die Kinder aus 1. Ehe nicht über Sie mitversichert werden, so das Ihre bessere Hälft ohnehin einen eigen Anspruch braucht, da Sie als Stammversicherte für die Kinder benötigt wird.
Wie sieht es denn aus mit einem Bezug von Sozialleistungen ?
Hat die bessere Hälfte Anspruch auf ALGI / ALG II ?
Sollte dies so sein würde sie über diesen Anspruch krankenversichert.
Und die Kinder dann über sie.
Sollte überhaupt kein Einkommen / Anspruch auf Sozialleistungen vorliegen, bleibt leider nur die freiwillige/private Krankenverischerung.
Je nach Lebensalter/Gesundheitlicher Situation der Freundin könnte eine PKV teuer werden und eine freiwillige Versicherung wäre günsitger.
Bei der freiwilligen Verischerung würde die bessere Hälfte eine sog. sonstige freiw. Versicherte sein.
Für diesen Personenkreis ist n. §240 Abs. 4 SGB V ein Mindesteinkommen (90.Teil der monatl.Bezugsgröße n. §18 SGB IV) von ca. 823€ vorgesehen von dem dann die Beiträge zur KV + Zusatzbeitrag + PV (ohne Kinderzuschlag) berechnet werden (unabhängig davon ob das reale Einkommen darunter liegt bzw. keins da ist). Das sind dann so ca. 120€ im Monat. Die Kinder können dann über die bessere Hälfte in die Familienversicherung die ja bekanntlich beitragsfrei ist.
MFG Volker
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