Auch mit 67 Jahren wieder krankenversicherungswürdig?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Nani
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Auch mit 67 Jahren wieder krankenversicherungswürdig?

Beitragvon Nani » 09.07.2008, 18:57

Nach Jahrzehnten privater Krankenkassenzugehörigkeit wollte ich aufgrund finanzieller Probleme in der eigenen Firma eine Zeit lang nur den passiven Beitrag zahlen. Meinen Antrag schickte ich dem Versicherungsvertreter, der sich immer um alles kümmern wollte (und es auch viele Jahre tat), aber dann vergaß, diesen weiter zu reichen. Ich kam schnell in Zahlungsschwierigkeiten und flog aus der Kasse raus. Dem eigenen Vertreter hörte man auch nicht mehr zu. Seit 2005 bin ich also nicht mehr versichert.
Meine Firma habe ich in diesem Jahr aufgegeben, möchte/muss aber noch arbeiten. (Die Rente reicht einfach nicht.)
Ich fand eine Stelle mit 25 Stunden in der Woche als Festangestellte. Ich glaubte bis gestern an das große Glück, nunmehr in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können, da ließ man mich wissen, dass das wohl nicht der Fall sei, denn ich sei älter als 57 Jahre und müsse mich privat versichern.
Auch Krankenkassenvertreter konnten mich bislang nicht meinungseinheitlich informieren. Mir wird lediglich stets ein zu zahlender Beitrag von fast 600 Euro als Glückslos hingehalten.
Muss ich das tatsächlich glauben und weiter unversichert bleiben?
Oder gibt es da noch irgendwo ein Hintertürchen?
Ich danke im voraus für Antworten/Stellungnahmen
Freundlichst grüßt
die Nani

Frank
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Beitragvon Frank » 09.07.2008, 22:12

Hallo Nani,

die bisherige private Krankenversicherung muss den modifizierten Standardtarif anbieten.

Infos dazu gibt es hier
viewtopic.php?t=614

und hier
http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=1053

Gruß
Frank

Nani
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Beitragvon Nani » 16.07.2008, 14:25

Frank, ich danke Dir.
Inzwischen habe ich von dem Vertreter meiner früheren privaten Krankenversicherung erfahren, dass der modifizierte Beitrag 619,00 € hoch ist. Einen job könnte ich bekommen für 840@ brutto. Das sollte eigentlich mit dem Nettobetrag meine Miete werden.
Nun bekomme ich 650 € Rente. Wenn das schon hilfsbedürftig sein sollte, wird die Versicherung den Betrag um die Hälfte reduzieren. Ist der verbleibende Restbetrag immer noch zu hoch, kann sich der Sozialhilfeträger mit bis zu 125 Euro daran beteiligen. Dort wird man aber doch wohl von dem Grundsicherungsbetrag ausgehen. Ich habe keine Ahnung wie hoch der ist. Und wo finde ich jemanden, der mir das eigentlich mal errechnen kann.
Kann man damit auch zur Verbraucherzentrale gehen?
Über eine weitere Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Freundlichst grüßt
Nani

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.07.2008, 18:52

Die Verbraucherberatung kann Dir dort nicht weiterhelfen.

Du musst bei dem zuständigen Grundsicherungsamt (Sozialhilfe) vorsprechen. Erkundige Dich am besten bei Deiner Gemeinde; es kann sein, dass Du dort Auskünfte bekommst oder beim zuständigen Kreis.

Aber wir können das auch hier vorab klären.

Lebst Du alleine?
Hast Du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
Wie hoch ist die Nettokaltmiete?
Wie hoch sind die kalten Betriebskosten?
Wie hoch sind die Heizkosten?

Dann müssen wir erst einmal klären, wie hoch Dein Nettogehalt ist.

Du schreibst, dass Du brutto 840,00 Euro bekommen wirst, richtig?

Dann gehen dort nämlich keine Abzüge runter, im Gegenteil Du müsstes vermutlich noch einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber für die KV/PV (private Versicherung) bekommen. Also werden es mehr als 840,00 Euro.

Dieses hat nachfolgende Gründe:

Ich gehe mal davon aus, dass Du ne Steuerkarte mit der Steuerklasse I hast; da gehen dann keine Steuern runter.

In der Arbeitslosenversicherung bist Du nicht versicherungspflichtig, da Du das 65. Lebensjahr vollendet hast. Also hier geht auch nichts runter.

Da Du in der gesetzlichen KV/PV nicht versicherungspflichtig bist (über 55 Jahre und private KV/PV) geht dort auch nichts runter.

Ebenfalls geht nichts für die Rentenversicherung runter, da Du eine Altersrente beziehst und somit in der RV auch versicherungsfrei bist.

Also keine gesetzlichen Abzüge; Du hast ein BAT (bar auf Tatze)

Jetzt ist noch zu klären, ob der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss für die private KV/PV neben dem vereinbarten Lohn zu zahlen hat. Dieses ist dann der Fall, wenn Deine private Versicherungsgesellschaft die Versicherung nach § 257 Abs. 2 a SGB V anbietet. Ich setze dieses jedoch voraus, da es meines Erachtens fast keine private KV mehr gibt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Dann müsstes Du noch ca. 8 % Beitragszuschuss von den 840,00 Euro bekommen.

Ferner kannst Du dann noch bei dem Rententräger einen Beitragszuschuss für die private KV/PV gem. § 106 SGB VI beantragen. Der dürfte ca. 7 % des Zahlbetrages der Rente betragen.

Ich denke mal, so schlecht sieht es dann vielleicht nicht mehr aus. Aber hängt auch von der Miete insgesammt ab.


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