JAEG bei Wiedereinstieg nach Elternzeit / PKV bei ALG1 ?

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aunger
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JAEG bei Wiedereinstieg nach Elternzeit / PKV bei ALG1 ?

Beitragvon aunger » 08.07.2008, 21:15

Hallo allerseits,

bei mir gibts eine komplizierte Situation mit Elternzeit, Teilzeit danach, Kündigung und ALG, so dass ich mal versuche, das Gesamtproblem ein wenig aufzuteilen

Frage 1:
Bin in der PKV, gerade in Elternzeit (zahle alles selbst) und werde ab Oktober wieder Gehalt beziehen. In nur 3 Monaten (Oktober,November,Dezember) werde ich natürlich nicht das erforderliche Jahreseinkommen erzielen. Kann ich in der PKV bleiben, wenn ich über 3600 Euro/Monat verdienen?

Frage2:
Ich werde meine Kündigung wahrscheinlich an meinem ersten Arbeitstag erhalten, so dass ich ab 1.1.2009 arbeitslos bin. Kann ich in der PKV bleiben, auch wenn ich ALG1 beziehe? Ich bin seit 2000 in der PKV.

Vielen Dank - über Antworten würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüssen,
aunger

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.07.2008, 12:42

Hallo aunger

Frage 1 selbes Einkommen wie vor der Elternzeit, selbe Arbeitsvertrag? dann ja

Frage 2 nach 5 Jahren Pkv zugehörigkeit ist eine Befreiung für die Dauer der AL möglich
Gruß

aunger
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Beitragvon aunger » 10.07.2008, 14:15

Hallo Frank

Frage1: Einkommen war vor der 2. Elternzeit unter der Bemessensgrenze - da hatte ich mich für die Dauer der Elternzeit befreien lassen. Nun komme ich nach der 2. Elternzeit (dauerte ein Jahr) wieder und werde am 1. Tag gekündigt, bin aber bei meiner Kündigungsfrist noch 3 Monate in Lohn und Brot. Da ich mit dem Gehalt aber
a) unter der Bemessensgrenze wäre und
b) nicht mehr in Elternzeit

verhandle ich gerade mit meinem Arbeitgeber, mir einen 30-StundenVertrag (statt 20h wie bisher) zu geben - dann passt es mit dem monatlichen Gehalt (über 3600 Euro).
Ist da eigentlich die JAEG oder die BBG ausschlaggebend.

Frage2:
Würde die Befreiung nur für diese Arbeitslosigkeit gelten oder dann immer, wenn ich arbeitslos werden sollte (was hoffenlich nicht passiert ;-) )

Mein Plan ist eigentlich ab Januar selbständig zu arbeiten, deshalb will ich nicht wg. 3 Monaten zurück in die GKV.

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Beitragvon Rossi » 10.07.2008, 20:39

Frage2:
Würde die Befreiung nur für diese Arbeitslosigkeit gelten oder dann immer, wenn ich arbeitslos werden sollte (was hoffenlich nicht passiert )


Ja, die Befreiung auf Antrag gilt nur für die Dauer des ALG I-Leistungbezuges.

Voraussetzung ist nicht, dass Du in den letzten 5 Jahre privat versichert gewesen bist, sondern Du darfst in den letzten 5 Jahren nicht 1 Tag gesetzlich versichert gewesen sein. Da liegen schon Welten dazwischen. Nehmen wir mal an, 3 Jahre zuletzt privat versichert und davor 2 Jahre gar nicht versichert; hier könntest Du dich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen.

aunger
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Beitragvon aunger » 10.07.2008, 23:24

Und sollte ich z.B. mit 60 nochmal arbeitslos werden gilt dann "einmal befreit bei Arbeitslosigkeit = immer befreit bei Arbeitslosigkeit" und ich muss dann auch in der PKV bleiben, weil ich mich mit 35 mal habe befreien lassen?

Viele Grüss,
aunger

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Beitragvon Rossi » 11.07.2008, 00:14

Nein, man muss jeden Tatbestand einzelnd betrachten!!

D. h., wenn Du morgen arbeitslos wirst und den Antrag auf Befreiung stellst, dann gilt diese Befreiung nur für die Dauer des jeweiligen Bezuges von ALG I.

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Beitragvon dij » 11.07.2008, 00:56

Aber ab 55 gibt's nochmal zusätzliche Hürden, um in die GKV zu kommen.

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Beitragvon aunger » 14.07.2008, 11:07

Vielen Dank für die Antworten - zwecks Arbeistlosigkeit weiss ich jetzt Bescheid.

Weiss noch jemand, ob das ok ist mit dem 30h-Vertrag? Vor der Elternzeit habe ich 20h gearbeitet. Welches Gehalt muss ich monatlich erreichen, um in der PKV zu bleiben - sind das 3600 Euro oder über 4000 Euro?

Würde mich über Antwort wirklich freuen!

Viele Grüsse,
aunger


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