Beginn des Referendariats mit laufender Therapie...

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ninchen
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Beginn des Referendariats mit laufender Therapie...

Beitragvon ninchen » 27.04.2008, 15:48

Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand einen hilfreichen Hinweis oder Rat geben, denn irgendwie steck´ ich in der Klemme.
Es ist so, dass zum 1. Mai mein Ref fürs Lehramt beginnt, bin noch in einer GKV (da ich während Wartezeit jobben musste). Über meine Mutter habe ich eine Anwartschaft bei der Debeka (blöderweise als studentische Versicherung, also normale GKV-Leistungen). Habe seit Anfang des Jahres eine Psychotherapie angefangen (nix ernstes, Konflikte mit Vater in der Kindheit, Versagensängste), tut mir ganz gut. Nun bin ich überraschenderweise ins Ref nachgerückt (was mich sehr freut) und das ganze wird zum Problem.
Nun, durch mein Statuswechsel zur Beamtin auf Widerruf ist die PKV günstiger, also habe ich mit einem Vertreter geschnackt. Der sagte, dass ich in der PKV dann einen neuen Antrag auf Therapie stellen müsste, hab mit der Therapeutin gesprochen, die sagte, dass sie dann bei der GKV angeben kann, dass die Thera abgeschlossen ist und man dann eben bei der PKV einen neuen Antrag stellen soll. In der Debeka-Dienststelle wurde mir dann mitgeteilt, dass ich mit dieser abgeschlossenen Therapie in der Vergangenheit (die ist ja gar nicht abgeschlossen, nur der Formalitäten wegen) keinen Anspruch auf eine Erweiterung meines "Schutzes" haben werde und wenn die Anwartschaft nicht gewesen wär ich gar nicht reingekommen wär. Also bleibt es bei den "studentischen Leistungen".
In dieses Formular soll ich nun eintragen was und warum (wollen genau wissen) ich in den letzten 3J an Leistungen in Anspruch genommen habe (was ist wenn ich etwas vergesse?). Habe die Therapie als abgeschlossen eingetragen, da es ja so bei der GKV angegeben wird.
Wird es für mich zum Problem, wenn ich dann gleich wieder einen neuen Antrag auf Thera stelle? Oder wie klappt das mit einer Übernahme mit laufender Thera??
Wann habe ich denn wieder Anspruch auf eine "Schutzerweiterung", oder würde ich für immer bloß den "Studentenvertrag" haben dürfen?
Wäre es möglich, dass mich eine andere PKV aufnimmt, trotz Thera und mir einen besseren Schutz als die "studentischen Leistungen" bietet?
Und das Ganze eilt, weil ja nächsten Donnerstag der 1.Mai ist. Oder gibt es da eine "Statuswechselfrist"?
Bin so ratlos, bitte gebt mir einen Rat. :(
Danke für die Aufmerksamkeit,
Ninchen*

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 27.04.2008, 21:34

Hallo,

nach dem Wort "Psychotherapie" hab ich nicht weitergelsen, vergessen Sie die PKV fütrs Referendariat, wie sie wohl auch mit der Frage vermutet haben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.04.2008, 21:54

[quote="Cassiesmann"]Hallo,

nach dem Wort "Psychotherapie" hab ich nicht weitergelsen, vergessen Sie die PKV fütrs Referendariat, wie sie wohl auch mit der Frage vermutet haben.[/quote]

Hallo,
Warum vergessen,
Sie hat ne Anwartschaft allerdings kenne ich den Studententarif bei der DeBeKa nicht, wie heißt die Anwartschaft ? möglicherweise PN (A)
aber da jetzt fertig mit Studium Beihilfeanspruch, ich sehe keine Probleme.

Gruß

dada
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Beitragvon dada » 15.07.2008, 10:32

Hallo erst mal! Bin ganz neu hier und wollte zunächst ganz höflich grüßen :wink:

Ich habe ein ganz ähnliches Problem:

Hatte während des Studiums eine ambulante Beratung/Therapie wegen Prüfungsangst in Anspruch genommen. Das ist nun seit 2005 ungefähr abgeschlossen. Allerdings hab ich 2007 wegen erneutem Prüfungsstress vom Hausarzt nette kleine Beruhigungsmittelchen bekommen.

Als es nun darum ging, in die PKV zu wechseln, hab ich das brav angegeben. Der Herr dort hat keine Andeutungen gemacht, dass das jetzt nicht klappt. Sowas müsste der doch wissen? :-k

Klappt die Sache nun [-o< , oder muss ich mit einer Ablehnung rechnen?

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Beitragvon Frank » 15.07.2008, 11:32

Hallo und willkommen im Forum!

dada hat geschrieben:Der Herr dort hat keine Andeutungen gemacht, dass das jetzt nicht klappt. Sowas müsste der doch wissen? :-k


Anscheinend nicht. Nach meiner Erfahrung kann ich dir sagen, das wird nichts mit der PKV während des Referendariats. Wenn du später verbeamtet wirst, kannst du über die "Öffnungsklausel" mit Risikozuschlag in die PKV.

Gruß
Frank

dada
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Beitragvon dada » 15.07.2008, 11:41

Die Verbeamtung auf Probe spielt da keine Rolle?

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Beitragvon Frank » 15.07.2008, 11:52

Auf Probe spielt schon eine Rolle. Dann würde die Öffnungsaktion greifen. Ich dachte du bist Referendarin. Dann wärst du nämlich Beamtin auf Widerruf.
Zur Öffnungsklausel findest du nähere Infos hier.
http://www.vs24.de/Artikel/Ratgeber_Kra ... ung_b.html
Weiter unten.

dada
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Beitragvon dada » 15.07.2008, 11:58

Ach Gott. Ja, du hast Recht...leider.

Aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.

Wie kann ich mich denn nu möglichst günstig und gut versichern? *seufz*

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Beitragvon Frank » 15.07.2008, 12:08

Gesetzlich, wie bisher. Aber warte trotzdem mal die Antwort der PKV ab.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.07.2008, 14:04

Hallo Dada, ich hoffe der freundliche Herr war nicht so doof Ihnen zu raten, Ihre alte Versicherung zu kündigen.Es gibt mit Sicherheit Probleme , wenn er es auch in den Antrag geschrieben hat, bitte nachschauen wie er es im Antrag formuliert hat.
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 15.07.2008, 15:52

DKV-Service-Center hat geschrieben:ich hoffe der freundliche Herr war nicht so doof Ihnen zu raten, Ihre alte Versicherung zu kündigen.


Wäre allerdings nicht ganz so tragisch, weil die Kündigung ja nicht wirksam wird, wenn keine Nachversicherung zustandekommt.

Einen besonderen Fall gäbe es noch: Die PKV bietet eine Aufnahme gegen horrenden Risikozuschlag an. Dann wäre es langfristig auf jeden Fall günstiger, erst später mit max. 30% über die Öffnungsaktion reinzugehen.

dada
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Beitragvon dada » 15.07.2008, 22:10

Der Herr hat es so reingeschrieben, wie ich es gesagt habe. Dazu kommt auch noch meine Gerinnungsstörung, die bislang aber keine Probleme bereitet hat. Nur verschweigen wollte ich es eben nicht, weil es ja beim Arzt auch vermerkt ist.


Was heißt horrend?
Bei meiner GKV werden soweit ich weiß 15 % veranschlagt, was für mich schon eine sehr hohe Belastung darstellt. :roll: Nun ja, da muss ich wohl durch.
In zwei Jahren ist die ganze Sache mit der Therapie ja nun wirklich soweit her, dass ich sie nicht mehr angeben muss, oder? Und die Sache mit den Beruhigungsmittel stammt auch aus 2007. Müsste ich das dann noch angeben?

dij
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Beitragvon dij » 16.07.2008, 02:10

dada hat geschrieben:Der Herr hat es so reingeschrieben, wie ich es gesagt habe.


Das ist schon einmal gut. :) Machen wohl auch nicht immer alle ...

dada hat geschrieben:Dazu kommt auch noch meine Gerinnungsstörung, die bislang aber keine Probleme bereitet hat.


Gerinnungsstörung? Da müßte man auch mehr wissen, aber es klingt potentiell teuer.

dada hat geschrieben:Was heißt horrend?
Bei meiner GKV werden soweit ich weiß 15 % veranschlagt, was für mich schon eine sehr hohe Belastung darstellt. :roll:


Hmm ... Die Beratung scheint auch in diesem Punkt nicht sehr gut bzw. tiefgehend gewesen zu sein. Zwischen GKV und PKV gibt es unter anderem den gravierenden Unterschied, daß in der GKV der Beitrag prozentual vom Einkommen genommen wird (mit eben diesen ca. 15%), während in der PKV ein risikogerechter Fixbeitrag bestimmt und von Großverdienern wie von Erwerbslosen gleichermaßen verlangt wird.

Der PKV-Beitrag hängt zunächst vom Leistungsumfang des Tarifs, vom Alter und vom Geschlecht ab; bei Vorerkrankungen wird u.U. ein Risikozuschlag genommen, der dann üblicherweise in Prozent des Normalbeitrags festgelegt wird (also beispielsweise 100% gleich doppelter Beitrag). Im Rahmen der Öffnungsaktion garantieren die beteiligten Versicherer eine Aufnahme mit einem Zuschlag von höchstens 30%. Ansonsten kann ein Versicherer eben ablehnen oder einen beliebig hohen Risikozuschlag festsetzen.

dada hat geschrieben:In zwei Jahren ist die ganze Sache mit der Therapie ja nun wirklich soweit her, dass ich sie nicht mehr angeben muss, oder? Und die Sache mit den Beruhigungsmittel stammt auch aus 2007. Müsste ich das dann noch angeben?


Das kommt darauf an, nach welchen Zeiträumen im Antrag gefragt wird, ist also von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bei vielen wäre es noch von den Antragsfragen umfaßt. Bestehende Erkrankungen müssen ohnehin angegeben werden, auch wenn sie in letzter Zeit vielleicht nicht behandelt wurden.

dada
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Beitragvon dada » 16.07.2008, 15:00

Gerinnungsstörung = Faktor-5-Mutation. Probleme damit hatte ich noch nie.

Und eine Therapie bzgl. Prüfungsangst...

Wird das als Erkrankung gewertet? Krank bin ich ja nicht, aber nun ja. Auf die Auslegung hab ich ja keinen Einfluss.

Danke noch mal :)


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