nach Schwangerschaft/Elternzeit in PKV bleiben - aber wie?

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kolsas
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nach Schwangerschaft/Elternzeit in PKV bleiben - aber wie?

Beitragvon kolsas » 22.07.2008, 18:13

Hallo Experten,

ich bin derzeit Privat versichert (Angestellte) und habe vor wenigen Tagen meinen Sohn bekommen. \:D/
Nun bin ich die nächsten 12 Monate erstmal in Elternzeit um dann wohl wieder arbeiten (zu müssen :? ). Vermutlich werde ich dann ja nicht gleich Vollzeit arbeiten, sondern eher Teilzeit.
Nun die Frage: wie schaffe ich es in der PKV zu bleiben?

Das "Problem" sollte doch der eine oder andere schonmal gehabt haben, oder?


Danke & Grüße
Silke


p.s. mein Mann ist auch privat versichert (Angestellter) und unser Sohn nun auch

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.07.2008, 21:32

Wenn Du nach den 12 Monaten noch weiterhin die Elternzeit nimmst - ist bis zu 3 Jahre möglich - kannst Du bei einem Teilzeitjob den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Diesen Antrag musst Du innerhalb von 3 Monate bei der Krankenkasse stellen, wo Dich der Arbeitgeber meldet. Diesen Antrag kannst Du allerdings während der Elternzeit nicht widerrufen.

§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht



(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
....
2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,




kolsas
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Beitragvon kolsas » 22.07.2008, 21:55

danke rossi - mit meinem leider unzureichenden kenntnissstand habe ich da aber noch die eine oder andere frage :?

1.)
also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich lediglich 3 jahre elternzeit beim arbeitgeber beantragen, kann in dieser zeit, dann (relativ) wenig geld verdienen (teilzeit und unter die bemessungsgrundlage fallen)
und trotzdem in meiner PKV versichert bleiben?


2.)
spätestens nach dem 3. jahr muss ich dann mit meinem gehalt aber wieder über die bemessunggrundlage kommen, oder

3.) gibt es da noch andere möglichkeiten?

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Beitragvon Rossi » 22.07.2008, 22:16

1.)
also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich lediglich 3 jahre elternzeit beim arbeitgeber beantragen, kann in dieser zeit, dann (relativ) wenig geld verdienen (teilzeit und unter die bemessungsgrundlage fallen)
und trotzdem in meiner PKV versichert bleiben?



Jooh, vorausgesetzt die Elternzeit beträgt derzeit wirklich max. 3 Jahre. Ich denke schon, bin schon lange nicht mehr schwanger gewesen.

2.)
spätestens nach dem 3. jahr muss ich dann mit meinem gehalt aber wieder über die bemessunggrundlage kommen, oder


Jooh, nach dem Ende der Elternzeit muss es oberhalb der JAEG liegen, sonst wirst Du versicherungspflichtig.



3.) gibt es da noch andere möglichkeiten?


Ich kenne persönlich keine anderen Möglichkeiten .-.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.07.2008, 16:36

Hallo, ich würde folgende Möglichkeit prüfen
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
3.weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,

Gruß

Ps. ich weiß nur noch nicht wie sich das mit der Elternzeit auswirkt.
Ich würde diese Nuss meinen Krankenversicherungsvertreter zu knacken geben :-)

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Beitragvon Rossi » 23.07.2008, 23:07

Aber bei dieser Möglichkeit muss man punktgenau landen. D. h. eine Reduzierung auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit.

Rüdiger Du weisst doch, diese Vorschrift wurde originär für die langjährig privat Versicherten geschaffen, die in Altersteilzeit gehen.

Es muss also von vornherein auf Dauer angelegt sein; sonst klappt es hierüber nicht!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.07.2008, 18:41

:-({|= :-({|= :-({|= :-({|=
es wurde nach Möglichkeiten gefragt :-)
und ich gab den Hinweis das Ihr Vertreter arbeiten soll :-)

Gruß

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Beitragvon Rossi » 24.07.2008, 19:34

Asche auf mein Haupt - Rüdiger - wenn mein Kommentar jetzt falsch angekommen ist.

Dafür ist das Forum doch gerade gedacht. Ich schlage eine Schlacht und klopfe vorher alles mögliche ab, was passieren könnte. Jenes ist die wichtige Taktik für eine Schlacht. Nur die guten Taktiker gewinnen.


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