Hallo,
suche dringend Antwort zu folgendem Problem:
Ich bin selbständig tätig und in der PKV versichert. Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit liegt über 50 T€.
Ich habe 3 Kinder. Das jüngste Kind ist im Sept. 2006 geboren, damals noch familienversichert wie die 2 älteren Kinder über meine jetzige Frau.
Im Juli 2007 haben wir geheiratet. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt bzw. ist jetzt noch bis Sept. 2008 im Erziehungsurlaub.
Die Heirat wurde 2007 ordnungsgemäß der GKV mitgeteilt, die Kinder sind bisher weiterhin familienversichert. Die GKV (Taunus) hat bisher nicht nach meinem Einkommen gefragt.
Folgende Fragen:
1.-muss ich evtl. für den Zeitraum 07/2007 bis 08/2008 einen eigenen Beitrag für jedes Kind nachzahlen oder sind die Kinder infolge des Erziehungsurlaubes meiner Frau noch über Sie familienversichert?
2.- sind die Kinder mit Wiedereintritt meiner Frau in Ihren Job ab 09/2008
in der GKV selbständig zu versichern oder kann ich ohne Kündigung eine private KV für die Kinder abschließen?
3.-wenn die Kinder privat versichert werden; wie verhält es sich bei Krankheit eines Kindes - bezahlte Freistellung wie in der GKV?
Danke für hilfreiche Antworten.
Kinder-Mitversicherung in GKV während Erziehungszeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ups, und noch so eine Geschichte. Das hatten wir doch schon mal.
Wenn Dein Einkommen oberhalb von 4.012,50 Euro monatlich liegt - ist wohl der Fall - dann ist Schluß mit der Familienversicherung über die Mutter.
Jetzt muss man aber aufpassen. Unter Umständen kann die KV rückwirkend die Familienversicherung einfach so beenden. Es kommt darauf an, ob die Holde damals einen Verwaltungsakt über das Bestehen der Familienversicherung bekommen hat.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156
Wenn eine rückwirkende Beendigung in Frage kommt, dann ist jedes Kind automatisch sofort wieder pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Geht ab 130,00 Euro monatlich pro Kind los.
Wenn Du dann eine private KV abschliesst, dann wird diese Pflichtversicherung beendet.
Wenn Dein Einkommen oberhalb von 4.012,50 Euro monatlich liegt - ist wohl der Fall - dann ist Schluß mit der Familienversicherung über die Mutter.
Jetzt muss man aber aufpassen. Unter Umständen kann die KV rückwirkend die Familienversicherung einfach so beenden. Es kommt darauf an, ob die Holde damals einen Verwaltungsakt über das Bestehen der Familienversicherung bekommen hat.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156
Wenn eine rückwirkende Beendigung in Frage kommt, dann ist jedes Kind automatisch sofort wieder pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Geht ab 130,00 Euro monatlich pro Kind los.
Wenn Du dann eine private KV abschliesst, dann wird diese Pflichtversicherung beendet.
hallo rossi,
habe den Fall im link gelesen, und trotzdem noch fragen.
Nach der Heirat wurde die Namensänderung zusammen mit der Heiratsurkunde an die BKK gesandt. Kurze Zeit später wurden uns 4 neue Versichertenkarten (1x meine Frau + 3 Kinder) zugesandt. Weiter nichts.
Keine Abfrage zu meiner Versicherung o. Einkommen.
Verwaltungsakt? Rückwirkende Beendigung durch die BKK möglich?
Spielt eventuell der noch bestehende Erziehungsurlaub eine Rolle?
habe den Fall im link gelesen, und trotzdem noch fragen.
Nach der Heirat wurde die Namensänderung zusammen mit der Heiratsurkunde an die BKK gesandt. Kurze Zeit später wurden uns 4 neue Versichertenkarten (1x meine Frau + 3 Kinder) zugesandt. Weiter nichts.
Keine Abfrage zu meiner Versicherung o. Einkommen.
Verwaltungsakt? Rückwirkende Beendigung durch die BKK möglich?
Spielt eventuell der noch bestehende Erziehungsurlaub eine Rolle?
Nee, die einfache Übersendung der Versichertenkarte ist nach der Rechtsprechung des BSG leider kein Verwaltungsakt. Die Krankenkassen betreiben ein sog. Massengeschäft, in dem manche Dinge gemacht werden, die leider der Formerfordernis eines Verwaltungsaktes nicht entsprechen.
Aber krame mal die gesamten Unterlagen durch.
Wenn Du ein Schreiben findest, wo bpsw. draufsteht ... wir haben Ihre Angaben geprüft und erkennen die Familienversicherung ab dem ..... an - dann hast Du fast gewonnen.
Oder irgendwie mal die Bestätigung bzw. Bescheinigung zur Vorlage bei anderen Behörden, wo die Famlienversicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt bestätigt wird.
Ich würde Dir dringend empfehlen, die gesamte Angelegenheit mit der KV zu erörtern, irgendwann geht der Schuss völlig nach hinten los. Es gibt ja das dolle Sprichwort "aufgeschoben ist nicht aufgehoben"!!!
Und ich denke mal ne private KV für jedes Kind ist zumindest günstiger als 130,00 Euro monatlich. Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.
Aber krame mal die gesamten Unterlagen durch.
Wenn Du ein Schreiben findest, wo bpsw. draufsteht ... wir haben Ihre Angaben geprüft und erkennen die Familienversicherung ab dem ..... an - dann hast Du fast gewonnen.
Oder irgendwie mal die Bestätigung bzw. Bescheinigung zur Vorlage bei anderen Behörden, wo die Famlienversicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt bestätigt wird.
Ich würde Dir dringend empfehlen, die gesamte Angelegenheit mit der KV zu erörtern, irgendwann geht der Schuss völlig nach hinten los. Es gibt ja das dolle Sprichwort "aufgeschoben ist nicht aufgehoben"!!!
Und ich denke mal ne private KV für jedes Kind ist zumindest günstiger als 130,00 Euro monatlich. Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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- Kontaktdaten:
Hallo Jörg,
ich habe gerade einen Fall am Wickel, hier erfolgte die Kündigung des Kindes Rückwirkend zum 31.12.2007, jetzt kommte eine Nachforderung.
Bei dir wird es ähnlich werden, möglicherweise
geht es unter wenn du jetzt die Kinder privat versicherst, aber die Taunus hat glaube ich 4 Jahre lang Zeit das Geld bis zum Ausscheiden einzufordern.
Gruß
ich habe gerade einen Fall am Wickel, hier erfolgte die Kündigung des Kindes Rückwirkend zum 31.12.2007, jetzt kommte eine Nachforderung.
Bei dir wird es ähnlich werden, möglicherweise
geht es unter wenn du jetzt die Kinder privat versicherst, aber die Taunus hat glaube ich 4 Jahre lang Zeit das Geld bis zum Ausscheiden einzufordern.
Gruß
Das ist doch das Problem, eine private KV kann man immer nur für die Zunkunft abschliessen. Meines Erachtens niemals rückwirkend.
D. h. in der Zwischenzeit - bis zum Abschluss der privaten KV - ist man ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und somit in der GKV versicherungspflichtig.
Und eins ist schon mal ziemlich sicher. Wenn die KV bemerkt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Famlienversicherung nicht mehr vorliegen, dann fordern Sie auch rückwirkend den Pflichtbeitrag.
Es sei denn man bekommt einen Sachbearbeiter der nicht aufpasst. Man teilt ihm einfach fernmündlich mit, er könne die Fami-Versicherung beenden, da das Kind ab dem 01.08.2008 privat versichert ist.
Da muss jeder Sofa wachwerden. Einige brauchen länger.
D. h. in der Zwischenzeit - bis zum Abschluss der privaten KV - ist man ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und somit in der GKV versicherungspflichtig.
Und eins ist schon mal ziemlich sicher. Wenn die KV bemerkt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Famlienversicherung nicht mehr vorliegen, dann fordern Sie auch rückwirkend den Pflichtbeitrag.
Es sei denn man bekommt einen Sachbearbeiter der nicht aufpasst. Man teilt ihm einfach fernmündlich mit, er könne die Fami-Versicherung beenden, da das Kind ab dem 01.08.2008 privat versichert ist.
Da muss jeder Sofa wachwerden. Einige brauchen länger.
Rossi, DKV-Service -Center
danke für die Antworten.
Werde mit meiner PKV über die Kinderversicherungen reden, danach mit Taunus.
Es bleibt für mich jedoch noch eine Frage offen.
Zurzeit ist meine Frau (Arbeitnehmer -in GKV versichert) ja noch im Erziehungsurlaub, d.h. Sie bezahlt derzeit keine Beiträge an die GKV.
Könnte es sein, dass deshalb die Kinder auch noch beitragsfrei versichert sind?
danke für die Antworten.
Werde mit meiner PKV über die Kinderversicherungen reden, danach mit Taunus.
Es bleibt für mich jedoch noch eine Frage offen.
Zurzeit ist meine Frau (Arbeitnehmer -in GKV versichert) ja noch im Erziehungsurlaub, d.h. Sie bezahlt derzeit keine Beiträge an die GKV.
Könnte es sein, dass deshalb die Kinder auch noch beitragsfrei versichert sind?
Klar, die Mitgliedschaft der Holde bleibt definitiv während des Erziehungsurlaubes / Elternzeit beitragsfrei erhalten. Daran ist nichts zu rütteln.
Ebenfalls kommen die Kinder in die kostenlose Familienversicherung, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Und die liegen ja nicht vor.
Die gesetzliche Grundlage ist in § 10 Abs. 3 SGB V
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Ebenfalls kommen die Kinder in die kostenlose Familienversicherung, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Und die liegen ja nicht vor.
Die gesetzliche Grundlage ist in § 10 Abs. 3 SGB V
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
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