Hallo,
ich habe mich am 01.03.2005 selbstständig gemacht. Zur Unterstützung habe ich 1/2 Jahr Überbrückungsgeld in Höhe von ca. 9024,- Euro erhalten.
Von Beginn an war ich freiwillig in einer GKV versichert und wechselte dann in eine andere freiwillige gesetzl. Krankenkasse am 01.08.2005.
Die Beiträge wurden nach der Mindestbemessungsgrenze von 1811,25 Euro berechnet.
Meine zu versteuernden (eigenen) Einkünfte lagen 2005 bei 8642,- Euro.
Die GKV, deren ich die ersten 5 Monaten versichert war, verlangt jetzt rückwirkend eine Beitragsnachzahlung.
Sie stellt folgende Rechnung für die ersten 5 Monate auf:
monatl. ÜG 1504,-Euro + monatl. Einkommen 864,20 Euro (8642,- /10 Monate) = 2368,20 Euro
Diesen Betrag nimmt sie als Berechnungsgrundlage und verlangt jetzt insgesamt ca. 420,- Euro Nachzahlung.
Tatsächlich konnte ich aber zu dem ÜG die ersten 6 Monate kaum eigenes Einkommen beisteuern. Erst das 4.Quartal 2005 bescherte mir einen größeren Auftrag (ca. 5500,-Euro Einnahme), dem ich einen Großteil meines Jahreseinkommen verdanke.
Meine Frage ist nun, ob die GKV einerseits das Jahreseinkommen auf alle Monate gleichmäßig verteilen kann (dies ist ja üblich), jedoch das ÜG einzeln auf die Monate des Bezuges anrechnet.
Mein Gesamteinkommen geteilt durch 10 Monate betrugt 2005 ca. 1770,- Euro, also noch unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1811,25 Euro.
Wer kann mir da weiterhelfen?
MfG
Pfeffino
Beitragsnachzahlung an GKV?
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