Arge Köln und IKK betrifft Familienversicherung

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maukes
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Arge Köln und IKK betrifft Familienversicherung

Beitragvon maukes » 06.08.2008, 17:35

Hallo zusammen

Ich bzw. meine von mir getrennt lebende Frau haben ein Problem! Wir haben uns vor zwei Jahren getrennt, haben einen gemeinsamen Sohn und meine Frau hat zwei weitere Kinder (12/14). Die IKK hat rückwirkend zum Trennungstag die Versicherung für die zwei Mädchen (meine Stiefkinder) gekündigt. Meine Frau und mein leibliches Kind sind weiter über mich Familienversichert. Der leibliche Vater der zwei ist nirgendwo gemeldet und nicht auffindbar. Also kann man die Kinder nicht über ihn versichern. Die IKK sagt das die Arge (meine Frau bekommt Hartz4) meine Frau pflichtversichern soll und alle drei Kinder über Sie Familienversichert werden!! Die ARGE bleibt weiterhin darauf bestehen das alle vier weiter über mich Familienversichert werden können. So ziehen die Tage und Wochen ins Land ohne das irgendwer eine Lösung hat. Nur das eine bleibt: Die zwei Mädchen sind nicht Krankenversichert!!!!

HILFE!!!!!!!!!!!!!!!! :cry: :cry: :cry:

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Beitragvon Rossi » 06.08.2008, 19:52

Nun denn, die ARGE hat offensichtlich keine Ahnung.

Es wäre zu empfehlen, dass die ARGE mal die einschlägigen gesetzlichen Bestimmung benennt, wonach noch eine weitere Familienversicherung der Kinder über den Stiefvater möglich ist. Vermutlich wissen die noch nicht einmal wo es steht und müssen in den Gesetzbüchern wie die wilde Wutz blättern.

Aber ich will das Geheimnis mal lüften. Schauen wir uns doch mal die gesetzlichen Bestimmungen an.

Für die Familienversicherung muss ich in den § 10 SGB V gucken.



§ 10 SGB V Familienversicherung



(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

...

...

(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält,.....


Also, die Familienversicherung der Stiefkinder über Dich ist nur dann möglich, wenn Du die Kinder überwiegend unterhälst. Hiermit ist nicht ein Gespräch (wir quatschen miteinander) gemeint, sondern es geht hier um bares; denn nur bares ist wahres. Wenn Du also den Stiefkindern kein überwiegenden Unterhalt zahlst, dann ist Feierabend mit der Familienversicherung. In der Zeit, wo Du noch mit der Holde in harmonischer Zweisamkeit verweilt hast, dürften diese Voraussetzungen vorgelegen haben.

Aber spätestens nach der Trennung hast Du die Stiefkinder nicht mehr überwiegend unterhalten. Von daher ist die Entscheidung der Krankenkasse - meines Erachtens - völlig in Ordnung.

Der Hinweis der Krankenkasse, die Mutter als Pflichtversicherte über die ARGE zu führen ist auch völlig in Ordnung, um somit alle Kinder der Mutter in die Familienversicherung zu bekommen.

Dieses ist zwar vom Wortlaut des Gesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V) für die Mutter nicht möglich, da sie ja über dich familienversichert ist und somit nicht im ALG II versicherungspflichtig wird, aber es wird durch die Spitzenverbände der Krankenkasse so gestützt.

Es gibt ein gemeinsamen Rundschreiben zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vom 26.01.2007, da steht alles schön drinne.

Explizit auf Seite 32 steht es dann unter Punkt 1.8.4


1.8.4 Ausschluss der Familienversicherung in Sonderfällen

Auch nach der Einführung der Familienversicherung der Kinder von Kindern kann es Sachverhalte geben, in denen für einen Elternteil wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II eine Familienversicherung begründet werden könnte, für dessen Kinder dann aber der Versicherungsschutz nicht sichergestellt wäre. In diesen Fällen kann für den Bezieher von Arbeitslosengeld II, für den eine Familienversicherung dem Grunde nach geltend gemacht werden könnte, diese nicht wirksam werden. Analog zu § 5 Abs. 7 SGB V ist eine Pflichtversicherung als Bezieher von Arbeitslosengeld II herzustellen, um dadurch den Versicherungsschutz der Kinder zu gewährleisten.


Halte der ARGE doch mal die Passage unter die Nase.

Ach ja, ich würde der ARGE auch ein Seminar im Bereich der KV/PV empfehlen.

maukes
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Beitragvon maukes » 06.08.2008, 19:58

Danke dir, werde morgen mit meiner NochFrau zur Arge und das ganze mal klären

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.08.2008, 16:27

Na, dann will ich mal hoffen, dass es nun endlich klappt.

Ferner entscheidet nicht die ARGE über den Familienhilfeanspruch, sondern einzig und allein die Krankenkasse.


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