bin beim lesen über Rückkehr nach D. nach Auslandsaufenthalt über folgendes gestolpert:
'Auch für diese Personen gilt: Um die Solidargemeinschaft zu schützen, dürfen sie nicht erst dann zur Versicherung kommen, wenn sie krank sind.'
So ganz verstehe ich das nicht

Ich habe ein Bekannter, er ist seit ca 20 J. in Ausland. Er bekommt aber seit eine Weile Rente aus D. Nun ist er an Krebs erkrankt und denkt über ein Rückkehr nach D. nach, wegen bessere ärtzliche Behandlung und Heilungschancen. Er könnte sich ja, vor allem als Rentner, in der GKV wieder versichern, aber gibt es vorher ein Gesundheitscheck? Wird gefragt ob man gesund ist? Das ist doch nicht wie eine private Zusatzversicherung (zB für Zähne) wo man mindestens 1 Jahr warten muss bevor man zum Arzt gehen kann...
Würde er wirklich die Solidargemeinschaft schaden, obwohl er jahrelang Beiträge einbezahlt hat? Und aus seine Rente würden ja dann nach Rückkehr auch wieder KV Beiträge entrichtet.
Wer fragt danach ob man gesund bzw krank ist? Die GKV? MUSS man Auskunft geben? Bzw sind die berechtigt sowas zu fragen, zumal es eine KrankenversicherungsPFLICHT jetzt gibt?
Fragen über Fragen, je mehr ich darüber nachdenke desto komplizierter erscheint es mir

Würde mich sehr über Feedback bzw Infos freuen!
Vielen Dank erstmal!