GKV trotz Beihilfeberechtigung

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silver
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GKV trotz Beihilfeberechtigung

Beitragvon silver » 17.08.2008, 21:48

Hallo Ihr Lieben,
ich wollte mal fragen, ob ihr eine Idee habt. :oops:
Ich bin Beamtin, würde 50 % beihilfe bekommen. Bisher haben mich 3 PKV wegen vorerkrankungen abgelehnt. Daher bin ich gezwungen auf mein Beihilferecht zu verzichten und in eine GKV gehen, wo ich mich zu 100% (anstatt 50%) versichern muss. Ich erhalte keinen Zuschuss zur KV, da ich ja Beihilfe bekommen würde. :cry:
Das finde ich ziemlich unrecht, weil ich doppelt so hohe Kosten habe wie meine Kollegen, die aber viel besser versichert sind. :evil:
Habe ich vielleicht irgendetwas übersehen?
liebe Grüße
Silver

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.08.2008, 22:59

Wie bist Du denn vor dem Beamtenverhältnis versichert gewesen? Gesetzlich?

Gucke mal in nachfolgenden Thread: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=945

Er hat es damals auch geschafft in den modifizierten Standardtarif zu kommen.

Wenn Du allerdings vor dem Beamtenverhältnis gesetzlich versichert gewesen bist und eine pfiffige private KV stösst, dann wird die private KV die Aufnahme in den modifizierten Standardtarif ablehnen, da Du gem. gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig in der GKV bist und somit eine Aufnahme nicht möglich ist.

silver
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Beitragvon silver » 19.08.2008, 12:35

Früher habe ich eine ganz normale Ausbildung gemacht und war daher da schon in der Gkv.
Es ist doch total ungerecht, dass jemand, der von Geburt an krank ist, doppelt zahlen muss, obwohl er eigentlich einen Beihilfeanspruch hat, auf den er aber verzichten muss, weil man in keine PKV reinkommt. Da ist man doch gleich doppelt bestraft.

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 19.08.2008, 15:52

silver hat geschrieben:Früher habe ich eine ganz normale Ausbildung gemacht und war daher da schon in der Gkv.
Es ist doch total ungerecht, dass jemand, der von Geburt an krank ist, doppelt zahlen muss, obwohl er eigentlich einen Beihilfeanspruch hat, auf den er aber verzichten muss, weil man in keine PKV reinkommt. Da ist man doch gleich doppelt bestraft.


Naja, so ja nicht richtig...

du hättest unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit Dich privat zu versichern.
Durch die Öffnungsklausel kannst Du oder konntest Du rein?

Welchen Status hast Du aktuell? Beamtenanwärter?


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