Kleingewerbe ... lohnt sich das wenn man GKV zahlen muß ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Columbo
Beiträge: 2
Registriert: 22.08.2008, 18:13

Kleingewerbe ... lohnt sich das wenn man GKV zahlen muß ?

Beitragvon Columbo » 22.08.2008, 18:43

Hallo ...
ich habe hier schön überall gestöbert aber so 100%ige Antworten konnte ich nicht finden und auch unsere Kasse konnte mir heute nicht richtig helfen ( Na ja Freitag 15°° Uhr :P ) ... hoffe Ihr könnt mir helfen ...

Meine Fragen :
Meine Frau ist zur Zeit arbeitslos erhält aber keine Leistungen ... Sie ist bei mir mitversichert (BEK) ... Da Sie abends Zeit hat bastelt sie viel und verkauft diese Sachen bei Ebay ... jetzt will sie das gewerblich machen, weil sie das bei Ebay machen muß ab einer bestimmten Anzahl Artikel, und ein Kleingewerbe anmelden . Sie rechnet mit einem Verdienst von etwa 600-700 Euro pro Monat mehr auf gar keinen Fall. Ich habe hier immer was von einer Grenze von 355 Euro gelesen. Sie wird wohl am Tag so ca. 2,5 Stunden vor dem Rechner sitzen für die Abwicklungen. MUSS sie in die KV ? Wenn dann der Beitrag kommt, die Gebühren für den Shop etc... bleibt von den 600-700 nur soviel über, daß sich ja die ganze Arbeit kaum noch lohnt. WAS KANN PASSIEREN WENN ICH SIE EINFACH BEI MIR ANGEMELDET LASSE ? Wann und wie käme die Kasse "dahinter" und was wären dann die Konsequenzen ??? Oder was gibt es für Möglichkeiten ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Andreas

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.08.2008, 19:41

Die Familienversicherung über Dich geht nur, wenn das regelmässige Einkommen der Holden nicht mehr als 355,00 Euro monatlich beträgt.

Hier liegt es dann wohl offensichtlich drüber.

Die Famlienversicherung endet damit kraft Gesetzes, da die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Du hast eine Meldepflicht dieses mitzuteilen. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn Du es nicht mitteilst. Diese OWI kann - meines Erachtens - mit bis zu 5.000,00 Euro Bußgeld belegt werden.

Wenn es dann aufliegt, ist das Kind definitiv in den Brunnen gefallen. Nicht nur ein Bußgeld, sondern es geht noch weiter. Die Familienversicherung wird rückwirkend beendet. Entweder bietet man der Holde eine rückwirkende freiwillige KV an, oder sie ist pflichtversichert, da sie keinen ausreichenden Krankenschutz hat. Der Beiträg dürfte mindestens ca. 280,00 Euro monatlich betragen und ist natürlich rückwirkend zu zahlen.

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 22.08.2008, 19:51

Nun, gerechnet wird ja das Einkommen

Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben

Die Holde hat ja bestimmt auch Kosten. Wenn dann der Gewinn unter 350 EUR mtl. bleibt kann sie familienversichert bleiben.

Columbo
Beiträge: 2
Registriert: 22.08.2008, 18:13

Beitragvon Columbo » 22.08.2008, 20:28

Erst mal schon vielen Dank für die Hinweise ... Wie hoch wäre denn dann der Beitrag in der freiwilligen KV ??? Sie verdient ja höchstens 700 im Monat !

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.08.2008, 23:46

Hängt von der Satzung der KV ab. Es zählt teilweise nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das Einkommen des Ehegattens.

Du solltest ein Beratungsgespräch bei der KV suchen und Dir alles erläutern lassen.

Wenn die Familienversicherung kraft Gesetzes nicht mehr greift und eine freiwillige KV in Frage kommt, besteht ein Wahlrecht. D. h., man könnte hier eine KV wählen, die wesentlich grosszügigere Regelungen in den Satzungen hat.

Ab Janaur 2009 ist es eh egal. Hier hat der Spitzenverband der Kvén es zu regeln. Dann ist zumindest einheitlich.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste