Hallöchen.
Ich hätte da auch mal eine Interessante Frage.
Vielleicht hat jemand eine Antwort darauf.
Folgendes: Ich habe von Juli 2007 bis August 2007 für eine Firma in Holland als Fernfahrer gearbeitet und habe bei der Firma angegeben, dass ich bei der OZ in Holland versichert werden möchte.
Nun habe ich da ja nicht lange gearbeitet wie man ersehen kann.
Jedenfalls kam dann von der OZ irgendwann mal im April 2008 ein geforderter Beitrag von um die 160.-€ den ich Anfang Mai bezahlen wollte, weil ich knapp bei Kasse war. Kurz darauf kam eine Forderung von der BKK Zollern Alb Dresden (meine Deutsche Krankenkasse) über einen Betrag von 240.-€. Ich rief dort an und wollte natürlich wissen wieso. Darauf sagte man mir, ich wäre bei der BKK als Grenzgänger geführt und die BKK hätte das Recht das Geld einzufordern. Darauf hin bezahlte ich dieses Betrag und habe seither nichts mehr von der ehemaligen OZ (jetzt heissen die wohl anders) gehört.
Jetzt habe ich den gleichen Fehler nochmal gemacht und wieder für 2 Monate bei der gleichen Firma wie damals gearbeitet (wieder nur 2 Monate, von Juni bis ende Juli 2008 (ich bereue es so sehr)). Wieder gab ich an bei der OZ versichert sein zu wollen.
Jetzt erhielt ich gestern wieder einen netten Brief von der BKK mit einer Zahlungsaufforderung von um die 200.-€.
Dürfen die das wirklich fordern und was haben die denn mit der ehemaligen OZ am Hut ?
Am Telefon damals sagte mir noch die Mitarbeiterin der BKK, dass ich mich VERSICHERN MUß. Das ist wohl ein neues Gesetz seit dem... keine Ahnung mehr.
Jedenfalls geht aus dem Schreiben der BKK hervor, dass eine Lücke entstanden ist und die wollen Bares.
Nun bin ich aber im Moment wieder arbeitslos und habe keinen Plan wie ich das bewerkstelligen soll.
Versteht mich nicht falsch, aber habt Ihr eine Idee, wie ich das Problem lösen kann ohne die Komplette Summe entrichten zu müssen ?
Gruß... Mario !
BKK Forderung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ups, bei den Grenzgängern ist es Sonderbestimmungen.
In der Regel werden diese Kunden durch eine Betreuungskrankenkasse in Deutschland im Auftrag der OZ betreut.
Mehr dazu kann Dir die DVKA sagen.
Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
Aber auf der anderen Seite ist auch klar, wenn Du nach dem Ausscheiden aus der OZ (Beschäftigung in NL) keine Krankenversicherung hast, dann bist Du automatisch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wieder pflichtversichert. Jeder soll in Deutschland versichert sein. Damit musst Du natürlich auch einen Beitrag zahlen.
In der Regel werden diese Kunden durch eine Betreuungskrankenkasse in Deutschland im Auftrag der OZ betreut.
Mehr dazu kann Dir die DVKA sagen.
Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
Aber auf der anderen Seite ist auch klar, wenn Du nach dem Ausscheiden aus der OZ (Beschäftigung in NL) keine Krankenversicherung hast, dann bist Du automatisch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wieder pflichtversichert. Jeder soll in Deutschland versichert sein. Damit musst Du natürlich auch einen Beitrag zahlen.
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