Hallo,
es geht um zwei derzeit nicht krankenversicherte Personen:
1. weiblich, 30, zuletzt versichert bei der AOK im Rahmen einer Ich-AG-Förderung. Letzter versicherter Monat: April 2006. Jetzt selbständig.
2. männlich, 33, zuletzt gesetzlich versichert als Angestellter in 2002. Beruflicher Status noch ungeklärt, evtl. bald angestellt.
Wie kann man den Wiedereintritt in die PKV in Fall 1 bzw. GKV in Fall 2 möglichst gut gestalten bzw. mit welchen Hürden oder Problemen ist zu rechnen? Beide Personen sind soweit bekannt gesund, sodass hier mit keinerlei zusätzlichen Hürden zu rechnen ist.
Der Wiedereintritt soll schnellstmöglich erfolgen um weitere Probleme zu vermeiden.
Danke für Eure Hilfe!
Wiedereintritt nach mehreren Jahren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wiedereintritt nach mehreren Jahren
lokari hat geschrieben:Hallo,
es geht um zwei derzeit nicht krankenversicherte Personen:
1. weiblich, 30, zuletzt versichert bei der AOK im Rahmen einer Ich-AG-Förderung. Letzter versicherter Monat: April 2006. Jetzt selbständig.
2. männlich, 33, zuletzt gesetzlich versichert als Angestellter in 2002. Beruflicher Status noch ungeklärt, evtl. bald angestellt.
Wie kann man den Wiedereintritt in die PKV in Fall 1 bzw. GKV in Fall 2 möglichst gut gestalten bzw. mit welchen Hürden oder Problemen ist zu rechnen? Beide Personen sind soweit bekannt gesund, sodass hier mit keinerlei zusätzlichen Hürden zu rechnen ist.
Der Wiedereintritt soll schnellstmöglich erfolgen um weitere Probleme zu vermeiden.
Danke für Eure Hilfe!
Guten Morgen,
Ihr seid beide faktisch seit dem 01.04.2007 in Eurer letzten Kasse versichert.
Die Beiträge müssen theoretisch für diesen Zeitraum entrichtet werden.
Ein frühzeitiger Kontakt mit der letzten Kasse sollte aufgenommen werden, um zu klären ob und wie weit die bereits aufgelaufenen Beiträge zu entrichten sind (Verhandlungssache).
Danach kann Person 1 die gesetzliche Kündigen und einen Antrag auf Mitgleidschaft in einer PKV stellen.
Je länger gewartet wird, umso höher die Nachzahlung.
Viele Grüße
Guten Morgen und danke für die Antwort,
unser rechtliches Wissen beschränkt sich leider auf ein Minimum, daher die Frage: Wenn wir doch faktisch (vermutlich durch eine gesetztliche Regelung) seit 01.04.07 bei der alten GKV versichert sind, warum fordert uns diese dann nicht zur Zahlung auf? Besteht denn durch diese faktische Versicherung ein Schutz bzw. gilt diese Versicherung im Fall einer Krankheit oder sind dies nur eine Art Strafbeiträge die jetzt ggf. nachträglich zu entrichten sind?
Wir werden auf jeden Fall umgehend Kontakt zu den Kassen aufnehmen.
Wie einfach ist denn die Kündigung der GKV? Muss die umgehend erfolgen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt? Vorab ist zu erörtern welche Versicherung die bessere (Preis/Leistung) ist. - GKV oder PKV.
Danke für die Hilfe!
unser rechtliches Wissen beschränkt sich leider auf ein Minimum, daher die Frage: Wenn wir doch faktisch (vermutlich durch eine gesetztliche Regelung) seit 01.04.07 bei der alten GKV versichert sind, warum fordert uns diese dann nicht zur Zahlung auf? Besteht denn durch diese faktische Versicherung ein Schutz bzw. gilt diese Versicherung im Fall einer Krankheit oder sind dies nur eine Art Strafbeiträge die jetzt ggf. nachträglich zu entrichten sind?
Wir werden auf jeden Fall umgehend Kontakt zu den Kassen aufnehmen.
Wie einfach ist denn die Kündigung der GKV? Muss die umgehend erfolgen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt? Vorab ist zu erörtern welche Versicherung die bessere (Preis/Leistung) ist. - GKV oder PKV.
Danke für die Hilfe!
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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hi lokari,
bis jetzt habt Ihr einfach Glück gehabt das Ihr noch nicht aufgeflogen seid. Sollte jemanden jetzt etwa ein Krankenhausaufenthalt bevorstehen(Notfall)
habt ihr Versicherungsschutz durch eure alte Kasse.
Diese wird dann den Beitrag nachfordern ab 1.4.07.
Systemwechsel GKV oder PKV was ist die bessere Versicherung? nö so einfach ist das nicht.
Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
GKV bedeutet in ein kolabierendes System einzuzahlen und immer weniger Leistungen (Reformen) für immer mehr Geld, zu bekommen.
Privat heißt ich bestimme selber und verlasse das sogenannte Solidarprinzip. Ich werde Selbstzahler, ich bezahle meine Krankheitskosten selbst und mache bei einem Privaten Unternehmen eine Rückversicherung. Beide Systeme haben Ihre Vor und Nachteile und Sie sollten nicht nur die momentane Situation berücksichtigen, sondern Ihre gesamte Lebensplanung in diese Entscheidung mit einfließen lassen.
Gruß
bis jetzt habt Ihr einfach Glück gehabt das Ihr noch nicht aufgeflogen seid. Sollte jemanden jetzt etwa ein Krankenhausaufenthalt bevorstehen(Notfall)
habt ihr Versicherungsschutz durch eure alte Kasse.
Diese wird dann den Beitrag nachfordern ab 1.4.07.
Systemwechsel GKV oder PKV was ist die bessere Versicherung? nö so einfach ist das nicht.
Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
GKV bedeutet in ein kolabierendes System einzuzahlen und immer weniger Leistungen (Reformen) für immer mehr Geld, zu bekommen.
Privat heißt ich bestimme selber und verlasse das sogenannte Solidarprinzip. Ich werde Selbstzahler, ich bezahle meine Krankheitskosten selbst und mache bei einem Privaten Unternehmen eine Rückversicherung. Beide Systeme haben Ihre Vor und Nachteile und Sie sollten nicht nur die momentane Situation berücksichtigen, sondern Ihre gesamte Lebensplanung in diese Entscheidung mit einfließen lassen.
Gruß
Tja, es ist relativ einfach.
Es wird noch ein Weilchen dauern, bis das Lasso der gesetzlichen Krankenkassen all seine Schäflein eingefangen hat.
Unser Gesetzgeber hat im Rahmen des WSG-GKV festgestellt, dass Hundertausende nicht versichert sind. Dieses ist ein einem modernen Sozialstaat nicht hinnehmbar. Daher hat er ab dem 01.04.2007 diese Versicherungspflicht eingeführt.
Die beiden Personen, sind nur ein Bruchteil von dem, was von der Versicherungspflicht seit April 2007 noch nichts weiss und noch frei herumrennt. Grundsätzlich entsteht diese Versicherung kraft Gesetzes. Jedoch sollte man es der KV anzeigen, dass man hierunter fällt.
Ich habe schon Personen gehabt, die letztmalig 1956 in einer GKV versichert waren und nunmehr versicherungspflichtig sind.
Die Krankenkasse können derzeit nicht wissen, wenn jemand vor Jahren - aus welchen Gründen auch immer - aussgeschieden ist, dass er bis dato ohne Versicherungsschutz ist.
Es wird noch ein Weilchen dauern, bis das Lasso der gesetzlichen Krankenkassen all seine Schäflein eingefangen hat.
Unser Gesetzgeber hat im Rahmen des WSG-GKV festgestellt, dass Hundertausende nicht versichert sind. Dieses ist ein einem modernen Sozialstaat nicht hinnehmbar. Daher hat er ab dem 01.04.2007 diese Versicherungspflicht eingeführt.
Die beiden Personen, sind nur ein Bruchteil von dem, was von der Versicherungspflicht seit April 2007 noch nichts weiss und noch frei herumrennt. Grundsätzlich entsteht diese Versicherung kraft Gesetzes. Jedoch sollte man es der KV anzeigen, dass man hierunter fällt.
Ich habe schon Personen gehabt, die letztmalig 1956 in einer GKV versichert waren und nunmehr versicherungspflichtig sind.
Die Krankenkasse können derzeit nicht wissen, wenn jemand vor Jahren - aus welchen Gründen auch immer - aussgeschieden ist, dass er bis dato ohne Versicherungsschutz ist.
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