Hallöchen,
mein Mann und ich wollen uns trennen. Ich bin freiwillig gesetzlich Versichert. Mein Mann ist privat Versichert. Mein Sohn ist auch bei der privaten Versichert. Nun die Frage: Kann ich meinen Sohn bei unserer Trennung wieder über mich in die Familienversicherung holen?
Danke für eure Hilfe.
gwen
nach trennung wieder in die gesetzliche?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nur wenn das Einkommen des getrenntlebenden Ehemannes unterhalb von monatlich 4.012,50 Euro liegt, kann der Sohnemann in die Familienversicherung bei Dir.
Liegt es drüber, musst Du leider solange warten, bis die Ehe geschieden ist. Nach der Ehescheidung ist das Einkommen des privat Versicherten Vaters nicht mehr relevant.
Liegt es drüber, musst Du leider solange warten, bis die Ehe geschieden ist. Nach der Ehescheidung ist das Einkommen des privat Versicherten Vaters nicht mehr relevant.
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