Hallo,
ich bin in der Gleitzone angestellt (410 Euro). Daher bin ich ja auch Kranenversichert usw.
Falls ich nun zusaetzlich ein Nebengewerbe anmelden moechte, wie laeuft das dann mit der Versicherung? Kann ich weiterhin ueber den Job versichert sein oder muss ich dann die Beitraege selbst zahlen. Und wenn ja - was passiert dann mit den Beitraegen die bisher ueber den Job bezahlt werden?
Waere nett wenn jemand helfen koennte.
Gruesse
Peter
Gleitzonenjob und Nebengewerbe, wie versichert?
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Da würde ich aber sehr aufpassen.
Halte wir fest; Du bist zu einem Minimalbetrag in der GKV.
Jetzt nimmst Du eine nebenberufliche Beschäftigung auf.
Die Krankenkasse wird vermutlich sofort puhlen, ob die Beschäftigung nicht hauptberuflich ist. Denn, wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann ist mit der Pflichtversicherung aus dem Gleitzonenjob sofort Feierabend, da diese dann sozialversicherungsfrei ist.
Halte wir fest; Du bist zu einem Minimalbetrag in der GKV.
Jetzt nimmst Du eine nebenberufliche Beschäftigung auf.
Die Krankenkasse wird vermutlich sofort puhlen, ob die Beschäftigung nicht hauptberuflich ist. Denn, wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann ist mit der Pflichtversicherung aus dem Gleitzonenjob sofort Feierabend, da diese dann sozialversicherungsfrei ist.
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Oder umgekehrt angenommen:
Wenn ich in der Gleitzone fuer 800 angemeldet waere (ca. 630 Netto) und im Nebengewerbe "nur" 350 - 550 Euro verdienen wuerde. Dann waere doch das hoehere Einkommen das Haupteinkommen und somit waere ich ueber die Gleitzone versichert, waehrend fuer die Selbstaendigkeit dann keine weitern Sozialversicherungbeitraege gezahlt werden muessten?
Oder?
Wenn ich in der Gleitzone fuer 800 angemeldet waere (ca. 630 Netto) und im Nebengewerbe "nur" 350 - 550 Euro verdienen wuerde. Dann waere doch das hoehere Einkommen das Haupteinkommen und somit waere ich ueber die Gleitzone versichert, waehrend fuer die Selbstaendigkeit dann keine weitern Sozialversicherungbeitraege gezahlt werden muessten?
Oder?
Ich empfehle deine Fragen schriftlich bei deiner Krankenkasse einzureichen, sicherlich erhältst du dann einen ca. 1-3seitigen Fragekatalog. Mit der Antwort der Krankenkasse hat man erstmal eine Entscheidung und eine gewisse Sicherheit.
Grdsl. kann man sagen, dass das Haupteinkommen maßgebend für den SV-Status in der KV & PV ist, aber... werden Arbeitnehmer beschäftigt, Fördergelder (z.B. Existenzgründerzuschuss) bezogen sieht es meist ganz anders aus.
Auch wichtig: Ist man im Haupterwerb selbständig endet die Pflichtversicherung und der Anspruch auf den KV & PV-Beitragszuschuss des Arbeitgebers erlischt.
Grdsl. kann man sagen, dass das Haupteinkommen maßgebend für den SV-Status in der KV & PV ist, aber... werden Arbeitnehmer beschäftigt, Fördergelder (z.B. Existenzgründerzuschuss) bezogen sieht es meist ganz anders aus.
Auch wichtig: Ist man im Haupterwerb selbständig endet die Pflichtversicherung und der Anspruch auf den KV & PV-Beitragszuschuss des Arbeitgebers erlischt.
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