freiwillig gk-versichert und private rente

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horizont
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freiwillig gk-versichert und private rente

Beitragvon horizont » 09.09.2008, 17:19

erstmal ein hallo an das forum!

folgende fragen

1.person x möchte gerne für einige zeit aus dem berufsleben aussteigen.in dieser zeit würde x von einer privaten rente sein lebensunterhalt bestreiten.was hätte person x in dieser zeit für einen status?arbeitsloser selbständiger?oder selbständiger arbeitsloser?oder?was wäre person x vom gesetz her?privatier wäre schon irgendwie klar,aber es müsste doch irgendeinen status geben?

2.kann die gkv auch noch zusätzlich auf eine private rente beiträge erheben,selbst wenn person x sozialversicherungsbeschäftigt wäre?

3.gäbe es in diesen fall unterschiede bei den gesetzlichen kassen?

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 20:06

Öhm, wenn X in der freiwilligen Krankenversicherung bei der GKV verbleiben möchte, dann gibt es nur einen höheren Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige

Ansonsten zahlt man den Beitrag für die freiw. KV nach den Einnahmen zum Lebensunterhalt. D. h., die Höhe der privaten Rente ist entscheidend. Liegt diese und die anderen Einnahmen unterhalb von 828,33 Euro, dann zahlt man nur den Mindestsatz von ca. 130,00 Euro.

Liegen die Einnahmen drüber, zahlt man etwas mehr.

Bei den hauptberuflich Selbständige ist die Mindestgrenze wesentlich höher. Aber x ist ja nicht hauptberuflich selbständig.

Wenn er jetzt eine SV-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, hat er zunächst einmal ganz klar Beiträge aus der Beschäftigung zu zahlen. Dann aber muss man checken, ob er auch evtl. selber Beiträge aus der Rente direkt an die KV zu zahlen hat. Dieses hängt davon ab, um welche Rente es sich handelt. Wurde die Renten bspw. durch Leistungen des Arbeitgebers (Direktversicherung / Zusatzrente durch den Arbeitgeber finanziert) dann ist sie beitragspflichtig; sonst nicht!!

Unterschiede bei den gesetzlichen KV´s gibt es hierzu nicht. Die rechtliche Grundlage ist in § 226 SGB V zu finden.

horizont
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Beitragvon horizont » 09.09.2008, 21:10

danke erstmal für die antwort rossi.

noch eine frage wäre...

wäre nun also person x freiwilliges mitglied einer gkv und hätte zusätzlich zu der privaten rente noch zinseinkünfte.....dann würden auch auf diese zinseinkünfte freiwillige beiträge erhoben?
zinsen ab dem ersten euro?oder alles was über dem freistellungsbetrag von 801,00 euro liegt?

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 21:24

Ja, die Zinseinkünfte werden - meines Erachtens - voll berücksichtigt.

Es gibt hier also keinen Freibetrag.

Für die Beitragsberechnung des freiwilligen KV-Beitrages werden die Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt. Und das sind auch die Zinseinkünfte.

Im Bereich der Famlienversicherung ist es allerdings anders. Hier spricht der Gesetzgeber von dem sog. Gesamteinkommen. Gesamteinkommen bedeutet die Einkünfte im Sinne des Steuerrechts und da gilt dann auch der Steuerfreibetrag.

Also, wir haben zwei Begriffe im Bereich des SGB V. Im Bereich der freiw. KV gilt eindeutig die Einnahmen zum Lebensunterhalt und da gehören die Zinseinkünfte dazu.

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Beitragvon horizont » 09.09.2008, 22:20

danke nochmal rossi

da tuen sich doch glatt noch ein paar fragen auf

bis zu einer gesetzlichen altersrente wären es bei person x noch ein paar jahre hin.angenommen person x würde sich in der zeit (auszeit aus dem berufsleben) privat versichern(weil nicht so teuer und alleinstehend).könnte er dann wieder mit dem aufleben der gesetzlichen altersrente in die gkv?und wenn ja,wäre dann die private rente neben der altersrente dann auch kv-pflichtig?
weil,wenn person x sv-pflichtig beschäftigt ist,wäre die private rente ja auch nicht beitragspflichtig.
ps rente ist eine leibrente

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 23:02

Du willst aber viel wissen!!

Du brauchst ein Spezialseminar "neue Wege in die gesetzliche KV bei minimalen Aufwand und Austrixung der Grundzüge der Solidargmeinschaft"! So etwas gibt es nocht nicht; zumindest nach meinem Kenntnisstand.

Also, gehe jetzt mal davon aus, wenn er jetzt ca. 2 Jahre in die private KV geht, dann wird er nachher defintiv nicht mehr über irgendwelche Tricks in die billige Pflichtversicherung (GKV) der sog. KvdR kommen. Dann ist der Zug abgefahren.

Als Rentner ist man in der KvdR nur dann GKV-pflichtig, wenn man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war.

Um solche Klamotten vernünftig zu erklären - damit sie auch verstanden werden - braucht man mindestens 2 Tage.

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 23:09

Ach ja, ist relativ einfach.

Nehme Dir das SGB V ( § 1 - 315 SGB V); kaufe Dir ein Bärenfell; lege dieses vorm Kamin und gestalte mit dieser Lektüre (SGB V) nette Winterabende. Dann hast Du es drauf.

Sorry, entscheide Dich für ein System, entweder für die Private oder Gesetzliche mit alle Macken und Tücken. Alles hat Vor- und Nachteile!

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Beitragvon horizont » 09.09.2008, 23:34

:lol:
den fand ich gut...ehrlich!
mich interessiert das alles schon sehr.die gkv wäre natürlich die sicherste variante(und eben auch teuerste).von der 9/10 regelung hab ich schon mal was gehört.person x könnte sich also auch dann freiwillig in der gkv versichern lassen,wenn die 90% nicht erfüllt sind?und die private rente nebenbei wäre dann beitragspflichtig oder nicht?
mir geht es doch nur darum,was für person x legal machbar wäre. :-k

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 23:51

Nee, man muss schon unterscheiden zwischen Pflicht- und freiwillger KV. Da liegen hinsichtlich der Beitragsbemessung Welten dazwischen.

Ich erkläre Dir mal ein Beispiel:

Meine Schwiegermutter war immer in der gesetzlichen KV; sie war überwiegend hauptberuflich selbständig. Hat es in Kauf genommen, während des Erwerbslebens ziemlich hohe Beiträge für die freiw. Kv in der gesetzlichen Kv zu zahlen.

Jetzt bekommt sie ne Altersrente und ist dadurch pflichtversichert (KvdR). Aufwand monatlich ca. 30,00 Euro.

Sie bestreitet jedoch den Lebensunterhalt überwiegend aus Mieteinnahmen. Jenes war ihre private Altersvorsorge. Tja, da sie langjährige Kundin im Bereich der geseztlichen KV war, ist sie nunmehr durch die lächerliche kleine Rente pflichtversichert und die Mieteinnahmen zählen nicht.

Was will ich damit sagen!?!

In den jungen Jahren zu sparen, bringt auf lange Sicht gesehen nicht viel.

Im Alter braucht man die Kohle, da dann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kv belohnt wird.

Jenes haben wir vor auch vor Jahren bei netten Kaminabenden festgestellt.

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Beitragvon horizont » 10.09.2008, 00:07

ja...ich sehe das schon ähnlich.ich würde auch nicht am falschen ende sparen.genau das ist ja mein gedanke,wie du es im beispiel erwähnt hast.die mieteinnahmen sind nicht beitragspflichtig(nach derzeitigen recht jedenfalls :?: ).das würde für eine private rente ja dann genauso sein(wie in deinem beispiel)oder?

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Beitragvon Rossi » 10.09.2008, 00:34

Jooh, wenn es wirklich eine private Rente ist. Hiermit meine ich keine staatliche Förderung. Dann dürfte es in Ordnung gehen.

Also Fazit; entscheide Dich für ein System und spiele nicht wilde Sau um jetzt ein paar Euronen zu sparen; sonst geht der Schuß nach hinten los.

Es sei denn, Du kaufst dir das Bärenfäll und hockst jeden Abend vorm Kamin und nutzt die Lücken der jeweiligen Gesetze.

Sonst kann ich nur posten, viel Spass mit dem SGB V, dem VVG, dem VAG und wat weiss ich sonst noch!!!

Sooh, der Rossi geht jetzt in die Heia!!!

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Gute Nacht, rossi ...

Beitragvon GS » 10.09.2008, 01:18

... ich wünsche dir in horizontaler Lage gute Erholung vom "horizontalen" Fragenfeuer.

Wär vielleicht besser, solche Kandidaten gleich etwas vertikaler zu bedienen, sie also nach 1 bis 2 Versuchen auf den Mond zu schießen. Meinetwegen auch mit Rückfahrkarte und Fallschirm.

Kommen sie wieder runter, haben sie meistens viel gelernt.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon horizont » 10.09.2008, 22:14

hallo gerhard....das ist doch aber keine antwort auf meine fragen in einem krankenversicherungsforum #-o .jetzt bin ich aber ein wenig enttäuscht.
so nochmal....wenn x altersrente bezieht und dann halt eben pflichtversichert ist(kvdr) wird auf eine private rente kein beitrag erhoben?wäre das so nach heutigen recht?x hätte auch keine probleme damit,sich bis zur altersrente freiwillig in einer gk zu versichern.wirklich nicht.[/u]

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Beitragvon Rossi » 10.09.2008, 23:13

Hey Horizont,

die Fragen gehen jetzt richtig ins Eingemachte.

Klar könnte ich diese beantworten. Aber dafür braucht man Stunden um die Logik des SGB V und des Beitragsrechts verständlich zu verkaufen.

Auf meinen Seminaren brauche ich 2 Tage dafür.

Lese Dir die Bestimmungen ab §§ 226 ff. SGB V - mit den unterschiedlichen Querverweisen durch - vielleicht kommt dann die Erleuchtung.

Glaube es mir, Du bekommst die Pimpanellen und verstehst die Welt nicht mehr. Das SGB V erst recht nicht!!!

Gruß Rossi

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Kommen sie wieder runter, haben sie meistens ...

Beitragvon GS » 10.09.2008, 23:19

horizont hat geschrieben:hallo gerhard....das ist doch aber keine antwort auf meine fragen in einem krankenversicherungsforum #-o .jetzt bin ich aber ein wenig enttäuscht.
so nochmal....wenn x altersrente bezieht und dann halt eben pflichtversichert ist(kvdr) wird auf eine private rente kein beitrag erhoben?wäre das so nach heutigen recht?x hätte auch keine probleme damit,sich bis zur altersrente freiwillig in einer gk zu versichern.wirklich nicht.[/u]

... viel gelernt.

Von Ausnahmen natürlich abgesehen :D

Gruß von
Gerhard


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